Ausgabe 3/2009


05/01/09
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 3/2009
Erstellt von: Editor

Beata Pich

Der Zweck von Richtlinie 95/16/EG vom 29. Juni 19953) zur Angleichung der Rechtsvorschriften für Mitgliedsstaaten über Aufzüge („Aufzugsrichtlinie“) ist, den freien Warenverkehr von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge im Binnenmarkt zu erlauben und sicherzustellen, dass diese Produkte einen hohen Grad an Schutz für Sicherheit und Gesundheit von Personen gewährleisten. Die Aufzugsrichtlinie gilt nun seit über neun Jahren. Die Bewertung des Funktionierens der Bestimmungen hat bestätigt, dass die Aufzugsrichtlinie allgemein gut angewandt wird und dass kein dringender Bedarf für eine Novellierung vorliegt. Die neuen Aufzüge, die nach den europäischen Sicherheitsvorschriften installiert wurden, sind sicher und konform.
3/2009
05/01/09
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 3/2009
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Dr. Richard Peters und Rory Smith

Bei der Zielpunktsteuerung werden die Fahrgäste gebeten, ihren Zielpunkt einzeln an den Haltestellen einzugeben. Die Anlage reagiert darauf, indem sie jedem einzelnen Fahrgast mitteilt, welcher Aufzug benutzt werden soll. Über die Protokollierung der Daten der Zielpunktsteuerung können der Aufzugsbetrieb und die Fahrgastbewegungen wie bei einer Simulation immer wieder abgespielt und analysiert werden. Das ist für die Überprüfung und Verbesserung der Anlagenleistung sehr hilfreich. Aufzugsrufe, die nach der Zielpunktsteuerung protokolliert werden, korrelieren besser mit dem tatsächlichen Fahrgastbedarf als Rufe, die über die herkömmliche Steuerung protokolliert werden. Daten aus einer modernisierten Aufzugsanlage werden benutzt, um die Aufzugsleistung vor und nach der Modernisierung zu bewerten.
3/2009
05/01/09
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 3/2009
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Dirk Preissl

Bei der Kontrolle von bestehenden Feuerwehraufzugsanlagen treten immer wieder gravierende Mängel auf, die die Sicherheit der vorgehenden Feuerwehrleute gefährden und den Einsatzwert der Feuerwehraufzüge in Frage stellen. Der Beitrag zeigt die Problematik im Bereich der Zuständigkeit der Beteiligten zur Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebes dieser Sicherheitseinrichtung auf und fordert hieraus entsprechende Konsequenzen.
3/2009
05/01/09
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 3/2009
Erstellt von: Editor

Unter dem Motto „Success for all“ fand in Istanbul die 11. Internationale Aufzugsmesse ASANSÖR vom 09.–12. April statt. Istanbul liegt im Westen der Türkei und umschließt den Bosporus. Das Goldene Horn, eine nach Westen verlaufende Bosporusbucht, trennt den europäischen Teil in eine südliche, zwischen Marmarameer und Goldenem Horn liegende Halbinsel mit dem historischen Kern der Stadt und die an das historische Galata anschließenden nördlichen Stadtteile. Sowohl nach Westen als auch nach Norden und Osten wächst Istanbul weit über die historischen Stadtteile hinaus. Im Südosten liegen die zu Istanbul gehörenden Prinzeninseln.

3/2009