In eigener Sache


    In eigener Sache

    Da unsere Anzeigenabteilung in letzter Zeit häufiger darauf angesprochen
      wurde, möchten wir an dieser Stelle noch einen Hinweis in eigener Sache geben.

      In unserer Fachzeitschrift findet keine Kopplung zwischen redaktionellen
      Inhalten und Anzeigen statt.

      Die Trennung der beiden Bereiche "Redaktion" und "Anzeigen" bleibt
      wie in den letzten Jahren unverändert bestehen.

      Abgesehen von der Tatsache, das "bezahlte Inhalte" für den Leser kein
      Service sind, wäre es laut § 10 der Landespressegesetze nicht zulässig.

      Eine Veröffentlichung, für die der Verleger ein Entgelt erhalten, gefordert oder
      sich versprechen lassen hat, muss durch Anordnung, Gestaltung oder mit dem
      Hinweis "ANZEIGE" gekennzeichnet sein.

      Daher bitten wir Sie, uns weiterhin Artikel, Informationen über interessante
      Objekte, technische Highlights etc. zukommen zu lassen.