Ausgabe 1/2004


01/01/04

interlift 2003 – Nachlese


Dipl.-Ing. Harro Streng

Ein Messedurchgang auf der interlift 2003, die vom 14.–17. Oktober 2003 im Messezentrum in Augsburg stattgefunden hat, zeigte auf den ersten Blick eine gleichartige Messe wie in den Jahren zuvor. Vielfältige Komponenten und die inzwischen zum Gesamtbild gehörenden kompletten Ausstellungsaufzüge erschienen vordergründig als das gewohnte Bild.

Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 1/2004
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Beim näheren Hinsehen wurde jedoch dem Fachbesucher klar, dass sich die Angebotspalette verbreitert hat. Auffallend war die größere Anzahl von Ausstellern, die nicht direkt aus dem Aufzugbau kamen, sondern Sonderlösungen aus anderen Anwendungsbereichen auf den Aufzugbau angepasst zeigten. Bei den bisher eingeführten im Aufzugsbau tätigen Zulieferunternehmen sind vermehrt Bausatz- und Systemlösungen festzustellen, die weit über das ursprüngliche Angebotssegment hinausgehen. Es war festzustellen, dass auch bei den außereuropäischen Ausstellern eindeutig die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG und die Maschinenrichtlinie 98/37/EG als Orientierungspunkt gewählt worden sind. Wenn die beiden vorgenannten Richtlinien nur in den EG/EU-Staaten verbindlich umgesetzt sind, so haben sie doch weit über diesen örtlichen Bezug hinaus eine Signalwirkung ausgeübt. Insbesondere ist der jeweilige Anhang 1 in Bezug auf die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erwähnt, häufig mit dem Hinweis auf eine zusätzliche Überprüfung durch eine so genannte benannte Stelle innerhalb der EG. Der in Deutschland ansässige Montagebetrieb ist zur Anwendung der nationalen Umsetzung der vorgenannten Richtlinien, der 12. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung – 12. GSGV) und die 9. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. GSGV) verpflichtet. Nur unter diesem Gesichtspunkt ist es verständlich, dass sich unter den Ausstellern verschiedene Prüfstellen befanden, die teilweise als benannte Stellen bereits zugelassen sind. Sie dienen ihre Dienste nicht nur für die Zertifizierung der Bauteile für das Inverkehrbringen an, sondern auch für die erweiterte sicherheitstechnische Bewertung für den nachfolgenden Betrieb. Messverfahren und Messmethoden sollen die Prüfung hierbei vereinfachen. Computergestützte Diagnosemaßnahmen dienen der Sicherheitsüberprüfung, aber auch der Leistungs- und der Fahrqualität von Aufzügen. Erweitert wirkt diese Diagnosemöglichkeit bis hin zur Ferndiagnose und Fernüberwachung, einschließlich einem Management für die Behandlung von Notrufen. Auf diesem Gebiet sind vor allen nicht auf den Aufzugsbau besonders spezialisierte Aussteller aufgetreten. Die Weiterleitung von einem Aufzugsnotruf kann über analoge Telefonübermittlung, ISDN und drahtlose Telefonie und durch Funk erfolgen. Die Übermittlungssicherheit dieser Informationen ist unterschiedlich gut redundant abgesichert. An dieser Stelle werden zukünftig weitere Entwicklungen und Entwicklungsrichtungen zu erwarten sein. Für den Anwender ist es außerordentlich schwierig, aus der Vielfalt dieses Angebotes für sich selbst ein passendes System auszuwählen, an das er länger gebunden sein wird. Ob dies der Montagebetrieb oder der Betreiber ist, wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
 
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Wie die EN-Normen EN 81 Teil 1 für Seilaufzüge gelten und EN 81 Teil 2 für hydraulisch angetriebene Aufzüge gibt die Antriebsart grundlegende Prämissen für die Aufzugskonzeption. Alle nicht im Rahmen der Normenfamilie EN 81 abgedeckten Antriebsarten können trotzdem innerhalb der Aufzugsrichtlinie bzw. der Maschinenrichtlie richtlinienkonform errichtet werden. Alle Personenaufzüge gemäß dem Anwendungsbereich der Richtlinie, einschließlich Lastenaufzüge mit Personenbegleitung sind hierbei erfasst. Alle Güteraufzüge, bzw. Anlagen, die der Personenbeförderung dienen können, jedoch nicht vom Anwendungsbereich der Aufzugsrichtlinie erfasst sind, müssen nach der Maschinenrichtlinie ausgeführt werden. Obwohl bei beiden Richtlinien der Anhang 1 in Bezug auf die Sicherheits- und Gefahrenanforderungen für das Inverkehrbringen beachtet werden muss, ist immer wieder festzustellen, dass Aufzugsanlagen ausgestellt waren, die nach Maschinenrichtlinie gebaut sind, aber eigentlich dem Personentransport dienen sollen. Häufig werden dabei jedoch die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhanges 1 der Maschinen-Richtlinie nicht voll beachtet, da es für die vielen möglichen Sonderlösungen keine Normen gibt. Hier ist festzustellen, dass nicht in jedem Land das Sicherheits- und Normenverständnis gleich hoch angesiedelt ist, wie auch das Verhalten der Aufzugsnutzer unterschiedlich ist, sodass sehr wohl eine Nichtbeachtung bestimmter Normen oder gar eine Verletzung von Anforderungen aus der Richtlinie selbst in einer Sicherheits- und Gefahrenanalyse als akzeptabel bezeichnet wird. Solche Sicherheits- und Gefahrenanalysen haben einerseits die Gefährdungsmerkmale zum Inhalt, aber auch die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, mit der eine solche gefährliche Situation eintreten kann. Solche teilweise unterschiedliche Ansichten waren an verschiedenen ausgestellten Komplettanlagen zu erkennen. Betroffen ist vor allem der Bereich für Behindertenaufzüge oder vereinfachte senkrechtfördernde „Homelifts“. Treppenschrägaufzüge gehören zum bekannten Bild.

Wie der Name interlift ausdrückt, ist es eine internationale Messe und somit nicht nur auf den europäischen oder gar deutschen Markt zugeschnitten. Ein Blick in die Unterlagen einzelner Aussteller zeigt, wie stark sie ihre Produkte auch international zum Einsatz bringen, sei es über eigene Tochtergesellschaften in vielen Ländern der Welt oder entsprechende vertraglich gebundene technische Büros. Umgekehrt gibt es Hersteller weit außerhalb der EG, die über entsprechende Vertretungen innerhalb der EG ihre Produkte vermarkten. Hier hat sich gegenüber der letzten Ausstellung ein zusätzlicher Wettbewerbsdruck insbesondere bei Türen, Kabinen, Motoren, Antrieben und Steuerungen aufgebaut, was an den Exponaten nachvollziehbar ist.
 
Einfache Personenaufzüge, wie beispielsweise mit 225 kg Nennlast und Fahrgeschwindigkeiten bis 0,6 m mit unterschiedlichen Antriebslösungen werben für den platzsparenden Einbau. Die Reduzierung der Schachtgrubentiefe und der freien Schachtkopfhöhe wird hier konstruktiv mit einbezogen, teilweise mit dem Hinweis auf die demnächst erscheinende EN 81-21, die den Einbau von Personenaufzügen in bestehenden Gebäuden zum Inhalt hat. Aufzüge für Personenbeförderung können auch nach der Maschinenrichtlinie bis zu einer Geschwindigkeit von 0,15 m/s gebaut werden. Solche Plattformaufzüge bzw. Aufzüge mit nur einer teilweise geschlossenen Kabine können jedoch nicht mit Personen gesendet werden. Es ist nur möglich, von innen mit der so genannten Totmannsteuerung zu fahren, d. h. durch ständiges Drücken auf einen bestimmten Fahrtaster den Aufzug in Bewegung zu halten. Die Endabschaltung erfolgt durch haltestellenbezogene Schachtkontakte. Hier ist das große Feld der Güteraufzüge, die gleichzeitig Personenaufzug sein können, bzw. die Sonderlösungen als „Homelift“. Diese nur teilweise geschlossenen Kabinen und Plattformen können senkrecht und schräg fördernd konzipiert sein. Das Problem besteht hierbei weniger im angebotenen Hebezeug, als in der entsprechend sicheren Lasteinleitung in das Gebäude oder den Untergrund. Lastangaben für den bauseitigen Statiker sind teilweise erst nachzufragen. Die eigentliche Problematik sind die Einbauverhältnisse im Gebäude, insbesondere wenn Überschneidungen der Fahrbahn mit sonstigen Verkehrsflächen entstehen. Die Einsatzmöglichkeiten solcher Konstruktionen ist im Freibereich vor den Gebäuden häufig problematisch wegen schwieriger Fundamentierung der Schienen und Absicherung gegenüber Außenstehenden. Ein Förderkorb an einer Hängebahn zeigte eine hierzu alternative Lösung.

Wenn die Drehstromasynchronmotoren in der Vergangenheit fast die einzige Antriebsquelle für einen Seil- oder Hydraulikaufzug waren, so sind dieses Jahr eine Vielzahl von Drehstromsynchronmaschinen gezeigt, je nach Anwendungsart mit oder ohne Getriebe. Die alten Asynchronmaschinen mit einem angekuppelten Getriebe sind trotzdem noch in einer größeren Anzahl vorhanden. Erstaunlich ist, wie sich bei einigen Anbietern die 3-fach gelagerte Treibscheibenwelle gehalten hat.
 
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Weil das Magnetmaterial für Permanentmagnete in den letzten Jahren billiger geworden ist, kam es auch für Aufzugsantriebe zu einer Renaissance der Synchronmaschinen. Diese Permanentmagnete haben allerdings neben ihren sehr guten Magneteigenschaften auch einige Tücken, was keiner der Motorenhersteller gerne zugibt oder gar die Grenzen offen legt. Wenn früher ein Drehstromasynchronmotor stark überhitzt werden konnte, war er nach Abkühlung ohne Schaden weiter zu betreiben, sofern die Wicklungsisolation keinen Schaden genommen hatte. Das Überschreiten der Wicklungstemperatur konnte durch thermische Sensoren weitgehend verhindert werden. Dies ist bei Synchronmaschinen etwas schwieriger, da diese je nach Magnetstruktur unterschiedlich temperaturempfindlich sind und dann einen Teil der Magnetkraft verlieren können, was jedoch bei einer ausreichend starken Regelung u. U. gar nicht sofort bemerkt wird. Es ist lediglich dann ein erhöhterer Motorstrom für den Weiterbetrieb erforderlich. Ein weiteres Problem für diese Permanentmagnete stellt die Feuchtigkeit dar. Auch Schwitzwasser kann somit solche Magnete schädigen. Das Eingießen des Magnetpaketes in Kunststoff reicht hierbei nicht aus, da diese nie diffusionsdicht sein können. Der Kostenunterschied zwischen einfachen gepressten magnetisierten Stahlspänen und hochlegierten Magnetmaterialien kann eine gewisse Feuchtigkeitsresistenz bewirken. Kriterien für die Beurteilung dieser Maschinen gibt es derzeitig noch nicht einheitlich. Jeder Hersteller stellte die Stärken seines Produktes anders dar.
 
Sehr häufig werden die Synchronmaschinen in einer getriebelosen Ausführung gezeigt, wobei die Treibscheibe entweder direkt auf dem einen Motorwellenende aufgebracht ist und eine Bremsscheibe am anderen Wellenende oder eine einseitige Anordnung auf einem Wellenende von Treibscheibe und Bremsscheibe. Diese Synchronmaschinen finden sich allerdings auch gekuppelt in der klassischen Form mit einem nachgeschalteten Schneckengetriebe oder in einer besonders kompakten Bauform mit einem Planetengetriebe. Letztere Lösung war als Bausatz in einem Antriebsbeispiel im Fahrkorbrahmen für einen triebwerksraumlosen Aufzug auf der Messe zu sehen. Wenn zwischen die Synchronmaschine und die Treibscheibe ein Untersetzungsgetriebe geschaltet wird, kann der Motor im Verhältnis der Untersetzung höher drehen, was die Kosten des Motors senkt und eine Reduktion des Energieverbrauches für das Offenhalten der Bremse bewirkt. Demgegenüber haben die getriebelosen Lösungen den Vorteil, dass es weniger Bauteile gibt, die zu inspizieren, bzw. zu unterhalten sind. Da bei den triebwerksraumlosen Aufzügen mit Seilantrieb der Schachtkopf durch eine Vielzahl von Patenten schon belegt ist, war das Unterbringen des Antriebes im Kabinenrahmen oder im Gegengewichtsrahmen eine Patentnische, ebenso wie eine Rucksacklösung mit dem Antrieb im Schachtkopf, sowohl getriebelos, als auch mit Getriebe.

Eine auf den Antriebsmotor abgestimmte Regelung ist für die sichere Funktion des Antriebes sehr
wesentlich, weshalb zwischenzeitlich die meisten Motorhersteller und die meisten Hersteller von Frequenzregelungen jeweils auf das andere Produkt hinweisen und die Schnittstelle zwischen Motor und Regelung miteinander abgestimmt haben, bzw. nur einen gemeinsamen Bausatz verkaufen. In die Bausatzeinbindung kommt fallweise noch die Steuerung. Die Schnittstelle zur Steuerung ist selbst bei einer Baugruppenlösung im Detail auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen, da im Einzelfall eine ingenieurmäßige Betrachtung zu den Einsatzerfordernissen erforderlich ist. Diese ingenieurmäßige Hilfestellung bieten nicht alle Hersteller in gleichem Umfang. Ein besonderes Problem ist die EMV-Störfestigkeit. Die Länge und die Verlegung der abgeschirmten Leitung ist nach den Angaben des Regelungsherstellers genau einzuhalten. Hier kann die ingenieurmäßige Betreuung des Herstellers, bzw. Teilehändlers nur darauf hinweisen. Die Ausführung obliegt dem Montagebetrieb, der diese allerdings minutiös einhalten muss. Nicht alle Ausstellungsmodelle waren diesbezüglich konform ausgeführt.

Bei getriebelosen Anlagen ist das Problem der Treibscheibenbremse sehr sorgfältig zu behandeln, ebenso die Frage des Wechselns der Treibscheibe. Bei den Bremsen gibt es neben Backenbremsen vermehrt Scheibenbremsen mit unterschiedlichen Bremsklötzen. Auf die Problematik bei getriebelosen Anlagen mit dem sehr hohen Anlagenwirkungsgrad wird nur vereinzelt hingewiesen. Da diese Anlagen auf alle Steuerungseinflüsse sehr schnell reagieren, ist die Schnelligkeit nicht nur im Betrieb, sondern auch im Falle von Störungen oder Fehlern gegeben, d. h. eine Leitungsunterbrechung kann u. U. sehr schnell einen gefährlichen Betriebszustand hervorrufen, sofern die im Bausatz angebotene Regelung mit der Steuerung zusammen diesen Störfall nicht besonders betrachtet.
 
Wenn der Verzicht auf einen separaten Triebwerksraum von einer Seilaufzugslösung her kam, so haben sich verschiedene Hydraulikhersteller zwischenzeitlich ebenfalls Lösungen ohne einen zwangsläufig erforderlichen Triebwerksraum einfallen lassen. Das einfache Unterbringen in der Schachtwand wird nicht immer den Brandschutzanforderungen gerecht. Das Unterbringen eines entsprechenden Schaltschrankes, der noch ein Pumpenaggregat enthalten kann, ist jedoch häufig direkt an der Schachtwand von außen her möglich, wenn dieser Schrank ausreichend kompakt ausgeführt ist. So sind hydraulische Anlagen noch als beinahe triebwerksraumlos zu bezeichnen, wenn ein solcher Schrank entsprechend zugriffsicher und geschlossen gehalten wird. Die Regelung solcher hydraulischen Anlagen durch geregelte Ventile oder durch ein entsprechendes hydraulisches Gegengewicht lassen den Anschlusswert des Hydraulikaufzuges in Nähe des Wertes eines Seilaufzuges bringen. In Bezug auf das Beschleunigungs- und Verzögerungsverhalten haben jedoch Hydraulikaufzüge in der Regel gegenüber Seilaufzügen geringere Werte. Der Nutzer, bzw. der Montagebetrieb müssen sich über diesen Punkt klar sein.
 
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Bei ausgestellten Lösungen von einem Treibscheibenaufzug war vereinzelt festzustellen, dass die Erfahrungen der klassischen Seilaufzüge in Bezug auf die Dauerfestigkeit der Tragseile nicht immer berücksichtigt worden sind. Das Verhältnis Seildurchmesser zu Treibscheibendurchmesser ist an dieser Stelle nur ein Faktor. Es sind des Weiteren alle Biegewechsel bekanntlich lebensdauerverkürzend. Wenn auf äußerst kompaktem Raum ein triebwerksraumloser Antrieb untergebracht wird und der Abstand zu den entsprechenden Um- und Ablenkrollen zu kurz ist, wirkt sich dies auf die Lebensdauer aus. D. h. der Nutzer wird sich wundern, dass der bei der Investition günstige Antrieb ihm später zusätzliche Kosten verursacht. Hinzu kommt, dass bestimmte Seilanordnungen für einen Reparaturfall äußerst montageunfreundlich sind. Dies sollte der Montagebetrieb beim Erwerb von Bausätzen besonders beachten. Die Ablegereife der Seile ist am Aufspleißen der äußeren Seiladern zu erkennen. Keilrillen fördern insbesondere bei kurzem Rollenabstand diesen Verschleiß. Wenn die Seile eine Kunststoffumhüllung haben, müssen zusätzliche Maßnahmen für das Erkennen der Ablagereife getroffen werden, was bei neuartigen Tragmittellösungen jedoch meist der Fall ist.
 
Schacht- und Kabinentüren waren in vielfältigen Ausführungen aus den verschiedensten Ländern angeboten. Die verschiedenen Türverriegelungen waren meist durch benannte Stellen zertifiziert. Die Exponate wiesen alle eine beachtliche Fertigungsqualität auf, unabhängig davon, aus welchem Land sie kamen. Für die Schachttüren kann in Deutschland auf die Konstruktionsnormen DIN 18?090/91/92 zurückgegriffen werden, häufig sind Brandprüfungen in verschiedenen Ländern durchgeführt worden. Die Schiebetür ist eindeutig vorherrschend. Vereinzelt sind jedoch immer wieder Drehtüren festzustellen, die zwecks einer Verringerung der Schachtmaße, insbesondere für Aufzüge im Gebäudebestand zur Anwendung kommen sollen. Für Behinderte können diese Drehtüren mit einem Antrieb versehen werden, wobei der Öffnungsradius der Tür bei den örtlichen Gegebenheiten der Einbaustelle eventuell zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erfordert. In der Kabine gibt es je nach Anwendungsfall entweder keine Fahrkorbabschlusstüren oder Mehrfachteleskoptüren, bzw. Falttüren. Als Sonderlösung ist ein konstruktiv und fertigungstechnisch weiterentwickeltes Türblatt zu nennen, das bei Sonneneinstrahlung durch die einseitige Erwärmung der äußeren Oberfläche keine funktionsbeeinträchtigende Verformung erfährt, die rein temperaturabhängig ist. Gegen das Einziehen von Kinderhänden bei Glastüren wurde eine Lösung aufgezeigt, die beim herannahenden Fahrkorb das Türglas undurchsichtig macht. Eine andere Lösung unterbricht den Türöffnungsvorgang, wenn eine Handfläche aufgelegt wird. Allerdings werden diese beiden Lösungen noch nicht in Großserie gefertigt. Bei der Türkantensicherung wurden vermehrt unterschiedliche Lösungen mit nicht parallelen Lichtstrahlen bei einem Lichtvorhang gezeigt, die als Infrarotausführung nicht sichtbar sind. Das Anbringen solcher Lichtvorhänge kann sowohl statisch am Fahrkorb, wie auch an den Türblättern selbst erfolgen. Eine besondere Lösung für Schrägaufzüge ersetzt den klassischen Türmitnehmer durch eine Infrarottürkopplung, die entsprechend redundant ausgeführt ist und danach erst nach den Öffnungsbedingungen den Öffnungsvorgang freigibt. Bei den Kabinen waren verschiedenste Bausätze und auf Kundenanforderung herzustellende Ausführungen zu sehen, einschließlich im ansprechenden Design eines Glasaufzuges. Ein besonderer Blickfang war die von Prof. Colani konzipierte Form einer entsprechenden Kunststoffschale in einem Fahrkorb mit einem darauf angepassten Design der Befehls- und Anzeigegeräte.
 
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Obwohl vermehrt Steuerungen in ein Systempaket einbezogen werden, gibt es reine Steuerungsanbieter, die auf das nachherige Überwachen und Testen besonderen Wert legen. In Bezug auf die Schnittstellen gibt es die besondere Initiative eines Herstellerverbundes, die eine Standardisierung des Bus-Systemes „CAN-OPEN“ favorisiert. Auf verschiedenen Ständen wurde auf dieses Bus-System hingewiesen, allerdings befinden sich diese Arbeiten wohl noch am Anfang, da zusammenhängende Produkte bisher noch nicht serienreif sind. Nach der Konzeption dieses Systems sollen alle Befehls- und Anzeigegeräte, einschließlich der Steuerung darin eingeschlossen sein. Es soll des Weiteren dem Betreiber die Möglichkeit gegeben werden, entsprechende Prüf- und Testinformationen herstellerübergreifend durchzuführen. Ergänzt werden soll das System in der Folge durch Sicherheitseinrichtungen. Zum Steuerungssystem gehört generell die Positionserfassung der Kabine im Schacht. Die Systeme dafür sind unterschiedlich. Manche Systeme benötigen nach Spannungsausfall eine „Lernfahrt“, andere haben die Position im Gedächtnis gespeichert, was bei Notfahrtfunktionen zu beachten ist. Eine berührungslose Positionserfassung wird in einem Fall mit einem Laserstrahl angeboten, der die Position über eine einfache Entfernungsmessung ermittelt und keine Lernfahrt benötigt.
 
Insbesondere bei den Befehlsgebern finden sich neben den klassischen Anbietern auch Außenseiter (Wehrtechnik, andere Industrieanwendungen), die von anderen Branchen her den Aufzugbau inzwischen bedienen möchten. Die Zuverlässigkeit und ggf. die Vandalismusresistenz werden hierbei als besondere Erfahrungsmaßstäbe genannt. Viele Hersteller nehmen bereits auf die noch nicht allgemein umgesetzten Normentwürfe von EN 81-70, EN 81-71, EN 81-72 Bezug. Ob diese Bauteile direkt an der Frontplatte befestigt und steckerfertig vorverdrahtet sind oder ob die Deckplatte keine solchen Bauteile enthält und nur die entsprechenden Ausschnitte, ist fallweise unterschiedlich. Eine Sonderheit sind Handlaufeinheiten mit integrierten Befehlsgebern und Leuchtfeldern. Kleine Flachbildschirme mit den Abmessungen 8 Zoll bis 15 Zoll für Sonderanzeigen und Informationen, bzw. als Befehlsgeber haben im Angebot nicht gefehlt.
 
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Bei den Sicherheitsbauteilen sind Fangvorrichtungen unterschiedlicher Art und Provinienz zu nennen, einschließlich der zugehörigen Auslöseeinrichtungen. Die Frage der Fangvorrichtung nach unten oder das Beherrschen des Sturzes nach oben ist als Stand der Technik zu bezeichnen. Eine Sonderheit stellt ein auf der Kabine mitfahrender Geschwindigkeitsbegrenzer dar, der wie die Rollenführungen montiert wird und die Fangvorrichtung direkt auslöst.
 
Insbesondere durch Aufzugsaußenseiter wurden bei der Sensorik verschiedenartige Elemente gezeigt. Diese reichten über optische, induktive, kapazitive, drucksensitive und ultraschallsensitive Elemente. Für Befreiungsfahrten bei Netzausfall waren verschiedene Lösungen über USV-Anlagen gezeigt, was für Synchronmaschinen ein besonderes Anwendungsgebiet ergibt, aber teilweise auch für Hydraulikantriebe. Sonderheiten von meist kleineren Bauteilen und Einrichtungen, die eine sinnvolle Anwendung beim Aufzug nahe legen, gab es an verschiedenen Stellen. Für den interessierten Besucher ergibt sich dann eine Bezugsquelle, wenn er ingenieurmäßig selbst in der Lage ist, die Anwendung weiter zu beurteilen und einzusetzen. Als Sonderheit ist an dieser Stelle die Raucherfassung im Schacht zu nennen. Hier wird über ein an sich bekanntes System über Röhren im Brandfall die Luft aus dem Schacht angesaugt. Wenn Rauch darin enthalten ist, wird über eine Auswerteeinheit eine Rauchabzugsklappe geöffnet. Die Kombination mit der Durchlüftung des Schachtes unabhängig vom Brandfall kann durch Offenhalten dieser Klappe ebenfalls erreicht werden.
 
Neben den bekannten Bauteilelieferanten, die teilweise aus eigener Fabrikation oder aus einem festen Zukaufprogramm zusammengesetzte Lösungen anbieten und auch eine ingenieurmäßige Betreuung von Anfragen mit abdecken, gibt es auch andere Händler, die lediglich die Komponenten vermarkten, ohne den Anwendungsbezug im Detail zu kennen. Bauteile, die ausdrücklich als Ersatzteile bestimmter Firmen benannt sind, gibt es vereinzelt aus einer Zweitfertigung, was allerdings bei Sicherheitsbauteilen vom Anwender kritisch hinterfragt werden muss.
 
Rückblickend waren auf der Messe zwar keine großen spektakulären Neuheiten zu sehen, aber erstaunlich viele gute Detaillösungen und Weiterentwicklungen, die dem versierten Anwender helfen werden.

Die Aufzugsrichtlinie gibt mit ihren Schutzzielvorgaben offensichtlich dem Erfindergeist immer wieder Möglichkeiten für neue Lösungen, wie auch Patente mehrfach bessere Umgehungslösungen initiieren.

Dafür gab die interlift 2003 ein gutes Abbild.

1/2004