Ausgabe 6/2008


11/01/08

VmA Herbst-Mitgliederversammlung 2008, Zwei Tage im Spreewald


Wie im Frühjahr beschlossen, fand die Mitgliederversammlung des VmA (Vereinigung mittelständischer Aufzugsunternehmen) am 18./19. September 2008 in Lübbenau im Spreewald statt. 23 Mitgliedsfirmen waren vertreten. Den ersten Tag widmete man der besonderen Landschaft der Lausitz, am zweiten Tag galt die Aufmerksamkeit den Fachvorträgen und der eigentlichen Mitgliederversammlung.

Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 6/2008
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Zum Start gab es eine Fahrt mit der Nostalgie- Bimmelbahn „Molly“ zum Hafen und von dort aus eine spreewaldtypische Kahnfahrt zum Dorf Lehde. Im dortigen Freilandmuseum hatte man einen guten Einblick in das Leben und die Arbeit der Bewohner der Lausitz. Eine geführte Besichtigung vermittelte manche Details. Eine Stärkung – natürlich mit Spreewaldgurken – verhalf zur nötigen Aufmerksamkeit für den Vortrag von Prof. Dr. Rolf Kuhn über die Lausitz: Umbruch einer Landschaft.

Die internationale Bauausstellung (IBA) 2000–2010 befasst sich mit der Industriekultur und die Zukunftsentwicklung der Lausitz.

Hier geht es um die Umgestaltung einer ganzen Region mittels Landschaftsarchitektur. Dazu gehören Landschaftsbau, Bergbau sowie Hoch- und Tiefbau. Die Lausitz-Region mit einer Ausdehnung von ca. 100 km Länge und 80 km Breite ist durch den dortigen Braunkohleabbau (vorwiegend zu DDR-Zeiten) in eine unschöne Berg- und Tallandschaft verunstaltet worden, welche es nun gilt, wieder attraktiv für Bewohner sowie den Touristenverkehr zu gestalten. Insgesamt wurden 9 Landschaftsinseln geschaffen. Daraus entstanden 25 IBA-Projekte. Über die Philosophie dieser Projekte berichtete Prof. Kuhn ausgiebig. Die Lausitz wird eine Seenlandschaft mit ca. 14 000 ha neuer Wasserfl äche, allein davon werden 7000 ha über Kanäle verbunden, ca. 30 km Schifffahrtswege werden geschaffen.

Nach den Dankesworten vom Vorsitzenden Wolfgang Bretschneider traf man sich zum gemeinsamen Abendessen und anschließendem ausgiebigen Erfahrungsaustausch in gemütlicher Runde.

Am nächsten Vormittag wurde mit dem Vortrag von Susanne Wuttge von der IHK Cottbus über das neue Chemikalienrecht (RAECH) gestartet. RAECH bedeutet Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien. Ab dem 1. 9. 2009 dürfen nur noch Chemikalien benutzt werden, die registriert sind. Aufzugsbauer als nachgeschaltete Anwender müssen überprüfen, ob der Hersteller eines Produktes den Stoff, wenn darin Chemikalien enthalten sind, in seinen einzelnen Bestandteilen hat registrieren lassen. Dazu sollte unbedingt ein Sicherheitsdatenblatt von Lieferanten angefordert werden. Es kommt also wieder mehr Verwaltungsarbeit auf die Betriebe zu. Weitere Einzelheiten können unter wuttge@cottbus.de nachgelesen werden.

Der zweite Vortrag traf mitten hinein in die tägliche Praxis der Aufzugsbauer. Reimo Simon vom TÜV Rheinland berichtete über Gefährdungsbeurteilungen aus der Sicht des TÜV. Mit vielen Beispielen wurden Hilfestellungen für das tägliche Geschäft gegeben. Z. B. wann liegt eine wesentliche Änderung an vorhandenen Aufzugsanlagen vor? (Bei der Aufstockung eines Gebäudes!) Eine Änderung, bei der nur eine typengleiche Baugruppe ausgetauscht wird, ist nicht abnahmepflichtig.

Sehr anschaulich präsentierte Reimo Simon Beispiele für die Umsetzung von Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung laut BetrSichV anhand von Bildern, wie z. B. Schürze am Fahrkorb, abschließbarer Hauptschalter, Einhausung von Treibscheiben und Geschwindigkeitsbegrenzern.

Die immer wiederkehrende Frage, warum unterschiedliche ZÜS unterschiedliche Meinungen haben, trotz gleicher Normenvorgabe, konnte auch Reimo Simon nicht beantworten.

Eberhard Frejno, beim TÜV Rheinland zuständig für die Zertifizierung von Maschinen, sprach über die neue Maschinenrichtlinie MRL 2006/42/EG.

Die neue MRL wurde am 25. 4. 2006 verabschiedet, seit Juni 2006 veröffentlicht und findet ab dem 29. 12. 2009 (Stichtag) Anwendung. Das heißt, die MRL 98/37/EG bleibt bis einschließlich 29. 12. 2009 gültig.

Die neue MRL gilt für alle Aufzüge mit einer Geschwindigkeit kleiner und gleich 0,15 m/s. Neu in der MRL aufgenommen sind auch Ketten, Seile, Gurte für Hebezwecke als Bestandteil von Hebezeugen oder Lastaufnahmemitteln. Somit sind u. a. auch Seile wie eine Maschine nach dem Konformitätsbewertungsverfahren zu bewerten. Das heißt, es muss eine Konformitätsbescheinigung sowie ein CE-Zeichen für neue Seile bei einer Nachrüstung oder Ablage durch Verschleiß (nicht bei Neuerrichtung einer Aufzugsanlage) abgegeben werden.

Neu ist auch, dass eine Konformitätsbewertung nach neuer MRL nach dem Verfahren der umfassenden Qualitätssicherung analog der AufzRL erfolgt. Der Hersteller (Lieferant) muss die Konformitätserklärung geben, da es sich bei einem Aufzug (z. B. Kleingüteraufzug) um eine vollständige bzw. fertige Maschine handelt. Dies war nach alter MRL nicht  so. Für den Montagebetrieb bedeutet das, dass nur noch eine formlose Erklärung darüber abgegeben werden sollte, dass der Aufzug nach MRL entsprechend der Herstellervorgaben (Montageanweisung des Herstellers) montiert wurde (= Einbaubestätigung). Eine Risikoanalyse ist durch den Montagebetrieb zu dokumentieren.

Im Anschluss erläuterte Eberhard Frejno an Beispielen, welche Anlagen nach der neuen MRL bewertet werden müssen. Dazu zählen

a) Aufzüge ohne Personenbeförderung: 

  •  Kleingüteraufzüge
  •  Vereinfachte Güteraufzüge
  •  Krane

b) Aufzüge zur Personenbeförderung nach MRL 2006/42/EG:

  •  Aufzüge mit einer Absturzhöhe unter 3 m und Geschwindigkeiten </= 0,15 m/s
  •  Treppenlifte mit Sitz
  •  Treppenlifte als Plattform für Rollstuhlfahrer
  •  Senkrecht fördernde Plattformlifte
  •  Fassadenaufzüge ohne feste Haltestellen

Eine verteilte Übersicht über die wesentlichen Änderungen der neuen MRL soll in der Praxis helfen.

Gegen 14 Uhr wurde die eigentliche Mitgliederversammlung eröffnet. Der Vorsitzende Wolfgang Bretschneider ging in seinem Bericht auf die zurückgehende Zahl von Mitgliedern ein. An mangelhaften Aktivitäten des Verbandes kann es eigentlich nicht liegen, denn die Problemstellungen, die im Fachausschuss bearbeitet werden, zeugen von intensiver Arbeit zum Nutzen der Mitglieder. Der Fachausschuss ist jedoch nur so stark, wie das Feedback der gesamten Mitglieder ist. Wie schon häufiger forderte Ralf Kanzler eine stärkere Mitarbeit der Mitglieder ein. Da sowohl Wolfgang Bretschneider als auch Helmut Freter zur nächsten Wahl nicht mehr zur Verfügung stehen, wurden neue Kandidaten gesucht und gefunden. Ralf Kanzler, Ralf Marohn und Oliver Hindersmann wollen sich auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Wahl stellen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass ab 1. 1. 2009 die neue Geschäftsstelle des VmA in den Geschäftsräumen der GAT in Bissendorf errichtet wird.

Der Schatzmeister Helmut Freter konnte nur Positives berichten. Natürlich gab es Austritte, aber auch Neuaufnahmen wurden gemeldet. In einem Werbeflyer wurden gute Gründe für eine Mitgliedschaft im VmA zusammengetragen.

Jörn Wittig ging in seinen Ausführungen auf die Arbeit des Fachausschusses ein. Viermal im Jahr treffen sich die Mitglieder dieses wichtigen Ausschusses. Es wurden zuletzt neue Internetseiten erstellt, Qualitätsfragebögen erarbeitet, das Qualitätssiegel für den VmA entworfen und an die Mitglieder, die die Normen erfüllen und es angefordert haben, verteilt. Eine neue Aufgabe ist die Überarbeitung der Betriebsanleitung für Aufzüge aus dem Jahre 2000.

In der abschließenden Diskussion rief Ralf Kanzler noch einmal zur Zuarbeit für den Fachausschuss auf und wies auf die Wichtigkeit der Mitgliedschaft im EFESME hin. Nur so gelänge den kleinen und mittelständischen Unternehmen ein Mitspracherecht auf europäischer Ebene.

Für die nächste Mitgliederversammlung schlug Helmut Freter den 22.–24. April 2009 vor und zwar im Raum Frankfurt. Er erhielt allgemeine Zustimmung.

Mit einem Dank an die Teilnehmer der Veranstaltung schloss Wolfgang Bretschnei der die Mitgliederversammlung.  

 

6/2008