Der Einladung des Bottroper Unternehmens Niggemeier & Leurs zum ersten Betreibertag folgten ca. 20 Betreiber unterschiedlichster Betriebsgrößen.
Die Anforderungen des Gesetzgebers an die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung durch Unternehmen und die darin handelnden Personen haben sich in den letzten Jahren laufend verschärft. Als Ursache gilt einerseits die fortschreitende Harmonisierung der europäischen Gesetzgebung mit der entsprechenden Umsetzung in nationales Recht. Im Zuge der Deregulierung werden bisherige Aufgaben der Überwachungsorganisationen (TÜV) auf die Unternehmen übertragen.
Durch neue und geänderte Vorschriften von Bund, Ländern und Gemeinden werden Unternehmen (z. B. als Eigentümer und/oder Betreiber von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen) damit auch zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Viele Führungskräfte sind sich dabei der möglichen Folgen nicht bewusst.
Dies geschieht vor dem Hintergrund allgemein formulierter Schutzziele der Betr- SichV (und des ArbSchG). Die Betreiberverantwortung für die Betriebssicherheit ist wie zuvor erwähnt zu sehen im Geflecht der nationalen und europäischen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und sonstigen Bestimmungen.
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung obliegt es dem Betreiber, vorbeugende Abläufe und Managementsysteme auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung aufzubauen, so dass ein gesetzeskonformer Zustand erreicht wird. Durch die hohe Eigenverantwortung entsteht den Verantwortungsträgern ein erhebliches juristisches Risiko, da auch Verstöße gegen die Organisationspflichten als Straftat gelten.
Heinrich Leurs begrüßte die Zuhörer und stellte die Geschäftsführung des Unternehmens vor. Im Anschluss gab er einen kurzen Abriss über die Firmengeschichte und die aktuelle Organisation.

Im Jahr 1973 wurde die Aufzugtechnik GbR von Günter Niggemeier in Essen gegründet, ein Jahr später zog das Unternehmen nach Bottrop um. Schon fünf Jahre später hatte die Aufzugtechnik GbR fünf Mitarbeiter, die für die Sicherheit und Verfügbarkeit von Aufzugsanlagen im Ruhrgebiet sorgten. Als Nebengeschäft betreute das Unternehmen auch Krane und Toranlagen. Im Jahr 1983 war die Firma auf 11 Mitarbeiter gewachsen und es mussten Neustrukturierungen begonnen werden. Der Elektrotechniker Horst Schickor wurde eingestellt und mit der Montageleitung betraut. Im Jahr darauf wurde die GmbH gegründet und Heinrich L. Leurs trat als 50 %iger Gesellschafter ein. Nun wurde eine größere Unabhängigkeit von der Bergbauindustrie angestrebt. Mitte der 90er Jahre wurde den größeren Platzbedürfnissen Rechnung getragen und ein 3000 m2 großes Betriebsgelände wurde zum neuen Firmensitz. Durch das große Ersatzteillager (welches beim Aufzugsbau unabdingbar ist) wird schon jetzt dieses Firmengebäude wieder zu klein.
Schon im Jahre 1998 führten wir mit dem RWTÜV das Zertifizierungssystem ein, welches im Jahre 2000 zum System DIN EN ISO 9001:2000 erweitert wurde.
Mittlerweile sind 40 hochqualifizierte Mitarbeiter aus den Bereichen Elektrotechnik, Maschinenbau und Verwaltung für das Unternehmen tätig.
Um den Nachteil gegenüber den Konzernen kompensieren zu können, wurde das Unternehmen Mitglied beim VFA Interlift . Ebenso gehört Niggemeier & Leurs zu den Gründungsmitgliedern des VmA. Hierbei ist eine gegenseitige Unterstützung und partnerschaftliche Zusammenarbeit wichtig. Heinrich Leurs wies in diesem Zusammenhang auf das VmA Gütesiegel hin. Aus diesem Verband entstand dann die GAT, eine Einkaufsgemeinschaft zu der ca. 50 Mitglieder gehören.
Im zweiten Vortrag erläuterte Horst Schickor die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung). Anhand plastischer Beispiele wurde den anwesenden Betreibern ihre Verantwortung für die Aufzugsanlage bzw. deren mängelfreien Betrieb verdeutlicht. Die BetrSichV gilt für Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen. In dem Augenblick in dem ein Aufzug von einem Angestellten des Hauses zur Ausübung seiner Tätigkeit genutzt wird, gilt der Aufzug als Arbeitsmittel. Somit muss er laut Stand der Technik montiert und betrieben werden. Es wird eine Prüfung vor der Inbetriebnahme und Wiederholungsprüfungen Pflicht. Ebenso muss eine Gefährdungsbeurteilung durch geführt werden. Durch die Gefährdungsbeurteilung sollen im Vorfeld Gefährdungen ermittelt werden, denen gegebenenfalls durch entsprechende Maßnahmen zu begegnen ist. Niggemeier & Leurs waren bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen an Aufzügen und allgemeinen Arbeitsmitteln in diversen Krankenhäusern behilflich.

Heinrich Leurs ging in seinem Vortrag auf die Wartung von Aufzugsanlagen ein, welche zu den Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung zählt. Hierbei ist die Frequenz der Wartung von der Leistung (Tragfähigkeit, Geschwindigkeit), der Nutzung, Frequentierung, Förderhöhe, Anzahl der Zugänge, Aufzugsart (elektr. Seilaufzug, Hydraulikaufzug mit oder ohne Triebwerksraum) und den Vorgaben der Betriebsanleitung abhängig.
Es gibt verschiedene Arten der Wartungsverträge.
- Vollunterhaltungsdienstvertrag,
- Teilunterhaltungsdienstvertrag (Störbeseitigung und kleine Ersatzteile),
- Wartungsdienstvertrag (keine Störbeseitigung).
Die Vertragsart ist oft abhängig von der Umlagefähigkeit der Kosten. Ebenso variabel sind die Möglichkeiten zur Anschaffung eines Aufzugsnotrufes und Befreiungsdienstes. Es besteht die Möglichkeit, das Gerät zu kaufen oder aber eine Miete des Gerätes, die meist über 10 Jahre festgelegt ist. Hierbei ist ein Argument die Umlagefähigkeit der Kosten.
Im letzten Vortrag referierte Horst Schickor über die Modernisierung von Aufzugsanlagen. Ein Aufzug sollte theoretisch zwar 25 Jahre in Betrieb bleiben können, allerdings sinkt diese Lebensdauer in den letzten Jahren kontinuierlich. Ob dies an der immer niedrigeren Preisgestaltung liegt, sei dahingestellt.
Eine Modernisierung der Anlage stellt sich im Hinblick auf die Energiekosten oft als sinnvoll heraus. Ferner sind bei der Modernisierung Einsparmöglichkeiten zu berücksichtigen, da Aufzüge in normalen Wohnhäusern 70 Prozent der Energie im Stand durch Beleuchtung und Anzeigen verbrauchen.
Bei einer Modernisierung sollte Wert auf Komponenten gelegt werden, die offen sind. Das heißt, sie sollten auch von anderen Firmen gewartet werden können, um eine Abhängigkeit von bestimmten Firmen zu vermeiden und mit anderen Komponenten kompatibel sein.
Zu den möglichen Komponenten bei der Modernisierung zählen die elektrische Steuerung, der Frequenzumrichter, Antrieb beim Seilaufzug, Hydraulikaggregat, Fahrkorbauskleidung, Schachttüren und Fahrkorbtüren. Bei der Nutzung durch ältere oder kranke Menschen sind Lichtgitter unabdinglich.
Die Diskussionen während der Pausen machte die Notwendigkeit einer solchen Veranstaltung deutlich und man kann dem Bottroper Unternehmen zu seiner Idee und hervorragenden Umsetzung des Betreibertages nur gratulieren.