Ausgabe 4/2009
07/01/09
Benutzung des Aufzugs im Notfall
Die europäischen Erfahrungen
Nickos Spyropoulos, Lazaros Asvestopoulos, Lefteris Rousoudis
In den vergangenen Jahrzehnten gab es europaweit erhebliche Verbesserungen bei der Qualität und Sicherheit von Aufzügen. Dies dankt man einerseits den in der Branche erzielten Fortschritten in der modernen Technik und andererseits der obligatorischen Anwendung der Aufzugsrichtlinie 95/16/EC. Um das gewünschte Qualitäts- und Sicherheitsniveau der Aufzugsanlagen erreichen zukönnen, gibt es aber noch ein offenes Thema: Die Nutzung der Aufzugsanlagen im Notfall. In diesem Artikel wird versucht, die Erfahrungen darzustellen, die in Europa mit der Nutzung derartiger Aufzüge unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den neuen europäischen Normen gemacht wurden.
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 4/2009
Erstellt von: Editor
1 Einleitung
In den letzten Jahren und speziell nach den verheerenden Auswirkungen des 11. Septembers 2001 wurden lebhafte Diskussionen und mehrere Forschungsaktivitäten über die Nutzung von Aufzugsanlagen bei Notfällen initiiert. Die technischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Automatisierung haben zu Verbesserungen bei Aufzugsanlagen geführt, die sich in der Fähigkeit zur Bewältigung komplexer Abläufe niedergeschlagen haben. Dieser Artikel zeigt die Erfahrungen auf, die man in Europa mit dem Betrieb von Aufzugsanlagen in Notfallsituationen gemacht hat. Diese Erfahrungen haben sowohl in den harmonisierten Normen als auch in den noch zu erarbeitenden Normen der europäischen Aufzugsindustrie Eingang gefunden.
2 Die Feuerwehraufzüge
2.1 Was ist ein Feuerwehraufzug und wann kommt er zum Einsatz?
Ein „Feuerwehraufzug“ ist ein Aufzug, der primär für die Nutzung durch Fahrgäste konzipiert und installiert wird, jedoch über zusätzliche Schutz-, Steuerungs- und Anzeigefunktionen verfügt, die eine direkte Steuerung durch Brandbekämpfungsorgane ermöglichen. Feuerwehraufzüge sind nicht in allen Gebäudearten notwendig. In der Europäischen Union ist die Installation eines solchen Aufzugs ausschließlich eine Frage der nationalen Bauvorschriften und der Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedsstaaten.
Die britische Norm BS 5588-8 schreibt zum Beispiel vor, dass Feuerwehraufzüge in Gebäuden vorzusehen sind, die über Flächen in einer Höhe von mehr als 18 m ober- bzw. 9 m unterhalb des Zugangs der Feuerwehr verfügen, und zwar für jede 900 m2 Gebäudefläche oder für einen Teil davon. In Griechenland sehen die Brandschutzverordnungen für Gebäude aus dem Jahre 1988 vor, dass ein Feuerwehraufzug in allen Gebäuden höher als 28 m, in Krankenhäusern höher als 12 m, in Schulgebäuden höher als 15 m usw. installiert werden muss.
2.2 Die harmonisierte Norm EN 81-72 für Feuerwehraufzüge
Die 2003 veröffentlichte Norm EN 81-72 enthält detaillierte Anforderungen für Feuerwehraufzüge und wurde als harmonisierte Norm erstellt, um Handelsbarrieren abzuschaffen und die Akzeptanz durch die Industrie zu erleichtern. Nachstehend werden die grundlegenden Anforderungen der Norm in Augenschein genommen.
2.2.1 Die grundlegenden Anforderungen
Die Norm EN 81-72 enthält folgende grundlegende Anforderungen:
- Der Feuerwehraufzug wird in Übereinstimmung mit der Norm EN 81-1 und 81-2 konstruiert und mit zusätzlichen Schutz-, Steuerungs- und Anzeigefunktionen ausgestattet.
- Ein Feuerwehraufzug muss alle Etagen des Gebäudes anfahren können.
- Die Kabine ist mindestens 1100 mm breit und 1400 mm tief mit einer Nennlast von 630 kg. Für den Fall, dass die bestimmungsgemäße Verwendung auch eine Evakuierung mit einschließt (zur Aufnahme von z.B. Krankentragen oder Betten) oder die Kabine für einen Feuerwehraufzug mit Zugang von zwei Seiten ausgelegt wird, beträgt die Mindestnennlast 1000 kg und die Kabine ist mindestens 1100 mm breit und 2100 mm tief.
- Es kommen automatisch wirkende Kabinen- und Schachtschiebetüren zum Einsatz, die sich horizontal öffnen und schließen. Die lichte Weite für den Zugang zur Kabine beträgt mindestens 800 mm.
- Der Feuerwehraufzug benötigt ab der Zugangsebene für die Feuerwehr bis zum Erreichen der am weitesten entfernten Etage nach Schließung der Türen maximal 60 Sekunden.
2.2.2 Der brandgeschützte Zugangsbereich
Neben den o.g. grundlegenden Anforderungen ist es wichtig, dass die Norm EN 81-72 nur auf Feuerwehraufzüge zutrifft, die über einen brandgeschützten Zugangsbereich vor jeder Schachttür verfügen. Ein brandgeschützter Zugangsbereich wird als ein brandgeschütztes Vorfeld definiert, das Zutritt zu dem Bereich des Gebäudes gibt, der den Feuerwehrleuten Zugang zum Feuerwehraufzug bietet. Abb. 1 zeigt eine typische Konfiguration eines Feuerwehraufzugs mit einem vorgelagerten, brandgeschützten Zugangsbereich.

2.2.3 Betrieb des Feuerwehraufzugs
Wie bereits erwähnt, ist ein Feuerwehraufzug unter normalen Bedingungen wie jeder andere Aufzug als normales Fördermittel für Fahrgäste vorgesehen. Gemäß der Norm EN 81-72 soll ein Feuerwehrschalter dafür sorgen, dass der normale Betrieb in einen Feuerwehrbetrieb verwandelt wird. Dieser Schalter befindet sich im Zugangsbereich auf der Zugangsebene des Feuerwehraufzugs und wird im Notfall mit Hilfe eines Dreikantschlüssels entsperrt. Die Schalterstellungen werden klar mit ‚1‘ und ‚0‘ gekennzeichnet. Stellung ‚1‘ steht für den Betrieb als Feuerwehraufzug.
Die Norm EN 81-72 definiert zwei Betriebsphasen des Feuerwehraufzugs. Die Phase 1 lässt sich per Hand (über den Feuerwehrschalter) oder automatisch (über eine zusätzliche externe Steuerung oder Eingabe) initiieren und sorgt dafür, dass dem Feuerwehraufzug Priorität eingeräumt wird.
Dadurch werden die Steuereinrichtungen in der Kabine und an den Haltestellen außer Betrieb gesetzt, werden alle registrierten Rufe gelöscht und die Kabine begibt sich zur Zugangsebene des Feuerwehraufzugs, wo er mit geöffneten Türen stehen bleibt, bis Phase 2 beginnt.
In Phase 2 erfolgt die Steuerung ausschließlich über die Bedientafel in der Kabine.
Es ist nicht möglich, mehr als einen Kabinenruf gleichzeitig zu registrieren und auf der Registrierung des Kabinenrufs hin wird die Kabine sich bis zur angewählten Etage bewegen und die Türen verschlossen halten. Die Türen lassen sich nur durch Ausübung eines permanenten Drucks auf den Türöffnerknopf der Kabine öffnen.
2.2.4 Schutz der Elektroausrüstung vor Wasser
Die Norm EN 81-72 / §5.3 sieht einen Schutz der Elektroausrüstungen gegen eindringendes Wasser vor. Da man beim Löschen eines Brandes Wasser benötigt, muss sichergestellt werden, dass der Aufzugsbetrieb nicht durch eindringendes Wasser beeinträchtigt wird.
2.2.5 Stromversorgung
Die Gebäudeverwaltung muss für eine primäre und sekundäre (Not-) Versorgung für die Aufzugsanlage und Beleuchtung sorgen. Die sekundäre Stromversorgung muss ausreichend konzipiert sein, um den Aufzug mit der Nennlast und der Geschwindigkeit zu betreiben, die notwendig sind, um die Kabine innerhalb von 60 Sekunden nach Schließung der Aufzugstüren vom Zugangsbereich des Feuerwehraufzugs bis zur am weitesten entfernten Etage zu befördern.
2.2.6 Kommunikationsanlage der Feuerwehr
Der Aufzug verfügt über eine Gegensprechanlage oder ähnliche Einrichtung für die interaktive Zweiwege-Kommunikation während der Phasen 1 und 2 des Betriebs des Feuerwehraufzugs, und zwar zwischen der Kabine des Feuerwehraufzugs und:
a) dem Zugangsbereich des Feuerwehraufzugs,
und
b) dem Triebwerksraum des Feuerwehraufzugs oder im Falle eines triebwerksraumlosen Aufzugs mit der (den) Bedientafel(n) des Notbetriebs.
3 Aufzugsverhalten im Brandfall
3.1 Was sollte mit dem Aufzug im Brandfall passieren?
Im Allgemeinen ist es gefährlich, Aufzüge bei einem Brand im Gebäude zu benutzen. Manchmal finden sich vor Ort Hinweisschilder mit der Aufschrift „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“. So ist es jedoch denkbar, dass Personen den Aufzug nutzen ohne zu wissen, dass sich ein Feuer im Gebäude ausbreitet, weil die Aufzüge nicht außer Betrieb gesetzt werden. Mit Ausnahme einiger Spezialfälle (z.B. den Feuerwehraufzug), sollten Aufzüge im Brandfall nicht benutzt werden.
3.2 Die harmonisierte Norm EN 81-73 für das Verhalten des Aufzugs im Brandfall
Die im Jahre 2005 veröffentlichte Norm EN 81-73 enthält Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Verhaltens der Aufzüge im Brandfall auf der Grundlage von Signalen, die die Feuermeldeanlage an die Aufzugssteuerung sendet. Nachfolgend eine kurze Beschreibung der Anforderungen, die in EN 81-73 gestellt werden.
3.2.1 Eingangssignale an die Aufzugssteuerung
Eine wichtige Annahme, die in EN 81-73 getroffen wird, ist, dass das Gebäude mit Spezialeinrichtungen ausgestattet ist, die Eingangssignale an die Aufzugssteuerung sendet. Dabei kann es sich um eine Feuermeldeanlage oder ein Rückrufsystem handeln.
Beim Eingang der Signale der Feuermeldeanlage bestimmt die Aufzugssteuerung die Reaktion des Aufzugs.
3.2.2 Verhalten des Aufzugs bei Eingang eines Signals der Feuermeldeanlage
Grundsätzlich sollte die Reaktion des Aufzugs auf eine Brandmeldung darin bestehen , die Kabine zu einer festgelegten Haltestelle (üblicherweise im Parterre) zu fahren und Fahrgäste aussteigen zu lassen.
Wenn eine Brandmeldung eingeht, werden alle Steuervorrichtungen an den Haltestellen und in der Kabine (einschließlich des Tasters „Tür wieder öffnen“) außer Betrieb gesetzt und alle registrierten Rufe gelöscht.
Bei Ankunft an der festgelegten Haltestelle bleibt der Aufzug dort mit geöffneten oder entsperrten (bei manuell betätigten Türen) Kabinen- und Schachttüren stehen und werden außer Betrieb gesetzt.
3.2.3 Wiederaufnahme des Normalbetriebs
Der Aufzug nimmt wieder automatisch den Normalbetrieb auf, wenn:
a) ein elektrisches Signal der Feuermeldeanlage eingeht, wenn diese zurückgestellt wird, oder
b) die Rückstellung des manuellen Rückrufsystems so ausgelegt ist, dass diese Rückstellung nur durch autorisiertes Personal erfolgen kann.
3.2.4 Verbotszeichen
An jedem Aufzug wird ein Verbotszeichen so angebracht, das es leicht an allen Haltestellen erkennbar ist. Das Zeichen ist mindestens 50 mm groß und die Grafi k entspricht der Abbildung 2. Der Text „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ darf zum Piktogramm hinzugefügt werden.

4 Evakuierung von Personen mit Behinderungen mit Hilfe des Aufzugs
4.1 Der derzeitige Stand in Europa
Derzeit gibt es in Europa keine und auf nationaler Ebene nur wenige Aufzugsverordnungen, die Spezifikationen über die Evakuierung von Menschen mit Behinderungen aus Gebäuden mit Hilfe von Aufzügen beinhalten. Aufzüge werden nur äußerst selten als Mittel zur Flucht bei einer Evakuierung betrachtet. In einem Notfall werden die Menschen die Treppenhäuser zur Flucht aus einem Gebäude benutzen.
Aus diesem Grund werden Menschen mit Behinderungen wahrscheinlich mit Schwierigkeiten und Verzögerungen bei der Evakuierung zu kämpfen haben.
4.2 Die britische Norm BS 5588-8
Diese Norm ist eine Richtlinie für Evakuierungsmaßnahmen unter Zuhilfenahme von Evakuierungsaufzügen als ein Fluchtmittel für Menschen mit Behinderungen.
Allgemein ähneln die in BS 5588-8 an einem Evakuierungsaufzug gestellten Anforderungen denen eines Feuerwehraufzugs, außer dass der Betrieb und die Kommunikationseinrichtungen anders sind. Ein Feuerwehraufzug kann als Evakuierungsaufzug benutzt werden.
Evakuierungsaufzüge erleichtern Personen mit eingeschränkter Mobilität das Verlassen eines Gebäudes im Falle eines Brandes oder anderen Notfalls. Die Evakuierung wird stets überwacht und die Betroffenen sollten keine eigenen Versuche zur Rettung unternehmen.
4.3 Der europäische Technikbericht PrCEN/TR 81-756
Auf europäischer Ebene ist derzeit ein Technikbericht (EN 81-76) in Vorbereitung, mit dem versucht werden soll, Regelungen hinsichtlich der bestimmungsgemäßen Verwendung von Aufzügen durch Personen mit eingeschränkter Mobilität zu erstellen, die bei einer Evakuierung eines Gebäudes hilfreich sind.
Der Bericht spezifiziert die Vorkehrungen und Sicherheitsbestimmungen, die dabei helfen sollen, Personen mit eingeschränkter Mobilität mit Hilfe von Aufzügen und einer autorisierten Hilfe sicher aus einem Gebäude zu evakuieren.
4.3.1 Aufzugsfunktion im Evakuierungsmodus
EN 81-76 definiert zwei Arten der Evakuierung von Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität:
- Die kontrollierte Evakuierung unter Aufsicht eines „Brandassistenten“, der den Aufzug als Fahrstuhlführer steuert.
Dabei ist das Funktionsprinzip des Aufzugs im Evakuierungsmodus klar: Die Kabine zur festgelegten Haltestelle bringen und allen Fahrgästen das Aussteigen zu ermöglichen sowie der Verbleib auf dieser Etage mit geöffneten Türen. Ein Aufzugsführer übernimmt die Steuerung des Aufzugs unter Einsatz eines Prioritätenschlüssels in der Kabine. Die Nutzer werden darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Benutzung des Aufzugs für die Evakuierung von Menschen mit Behinderungen reserviert ist.
- Die eigene Evakuierung ohne Fahrstuhlführer (automatische kollektive Steuerung) oder überwacht durch die „Brandassistenten“, die auf jeder Etage vorgesehen werden.
Dabei besteht das Funktionsprinzip des Aufzugs im Evakuierungsmodus daraus, die Kabine zur festgelegten Haltestelle zu bringen und allen Fahrgästen das Aussteigen zu ermöglichen. Anschließend wird der Aufzug wieder in Betrieb genommen mit funktionstüchtigen Schacht- und Kabinentastern, die durch eingewiesene Personen („Brandassistenten“) bedient werden, um Personen mit eingeschränkter Mobilität bei der Evakuierung zu unterstützen.
5 Aufzüge, die seismischen Auswirkungen unterliegen
Erdbeben sind in Europa weit verbreitet. Die verheerendsten Erdbeben haben in den Ländern um das Mittelmeer herum stattgefunden, speziell in Ländern wie Griechenland, Italien und Türkei, die sich alle in der Kollisionszone der eurasischen und afrikanischen tektonischen Platten befinden. Albanien und Rumänien wurden von starken Erdbeben heimgesucht. Auch andere Nationen haben mit kleinen Erdbeben zu kämpfen, die jedoch zu weit geringeren Schäden geführt haben.
In Europa verfügt man aber nur über geringe Erfahrungen mit dem Verhalten von Aufzügen bei Erdbeben. Kürzlich wurde eine Arbeitsgruppe der CEN zusammengestellt, um eine neue Norm (EN 81-77) für Aufzüge in Erdbebenregionen zu erarbeiten.
Nach den amerikanischen (ASME A17.1) und japanischen Normen soll ein erdbebensicherer Aufzug prinzipiell so ausgelegt sein, dass ein Festsitzen der Fahrgäste verhindert wird. Dies ist durch die mechanische Verstärkung kritischer Bauteile des Aufzugs und eine Steuerung möglich, die auf der Erfassung von Erdbebenwellen basiert.


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