Ausgabe 1/2009


01/01/09

Betriebssicherheitsverordnung


Auf Nummer sicher gehen: Gefährdungsbeurteilung für Fahrtreppen und Fahrsteige
Dieter Roas
Die Liste möglicher Gefährdungen bei Betrieb und Nutzung von Fahrtreppen ist lang. Eine umfassende und vorausschauende Beurteilung der Gefährdungen sowie eine gewissenhafte Wartung und Instandhaltung sind obligatorisch. Nachlässigkeiten des Betreibers stellen in aller Regel nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können auch rechtliche Konsequenzen haben.
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 1/2009
Erstellt von: Editor

Anlagenbetreiber und Arbeitgeber (z. B. Wartungsverantwortliche) wurden vom Gesetzgeber bewusst verstärkt in die Pflicht genommen, als er mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bereits im Jahr 2002 die Haftung für den „sicheren Betrieb von Arbeitsmittel und überwachungsbedürftiger Anlagen“ auf diese übertrug. Dazu zählen u. a. Fahrtreppen, Fahrsteige und Aufzüge. Sie bergen nicht nur für die Benutzer, sondern auch für alle, die mit Wartung, Betrieb und Instandhaltung betraut sind, Verletzungsrisiken. Der Betreiber/Arbeitgeber soll daher mögliche Gefährdungen vorab ermitteln und notwendige präventive Schutzmaßnahmen vornehmen, damit die Anlagen dem Stand der Technik entsprechen. Und zwar in Alleinverantwortung, denn alle Übergangsfristen sind bereits Ende 2007 abgelaufen. Dies sicherzustellen fällt jedoch nicht immer leicht – zumal neben der BetrSichV auch noch weitere Vorschriften zu beachten sind:

  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • DIN-Normen zu Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau
  • Prüfgrundsätze gemäß VdTÜV-Merkblättern
Mehr Freiheit und Verantwortung
Das Übersehen bzw. Nichtbefolgen einer der vielen Regelungen kann für den Anlagenbetreiber auch rechtliche Konsequenzen haben. Zwar räumt ihm die neue Verordnung mehr Freiheiten ein – zum Beispiel bezüglich der nunmehr eigenständigen Festlegung der Prüf- und Wartungsintervalle. Doch bedeutet dies auch ein Mehr an Verantwortung. Denn war man früher durch die gesetzlich vorgeschriebene TÜV-Prüfung, die in festgelegten Intervallen stattzufinden hatte, im Hinblick auf Haftungsfragen entlastet, ist die Sachlage heute eine andere. So sind die vom Gesetzgeber festgelegten Intervalle heute vielfach nur noch Maximalvorgaben, was bedeutet: Der Betreiber/ Arbeitgeber muss selbst entscheiden, ob diese für die Gewährleistung der Sicherheit ausreichend sind. Und: Auch Umfang und Art der Prüfungen sowie der daraus resultierenden Instandhaltungsmaßnahmen müssen nun eigenständig festgelegt werden.
Anlagen-Analyse erhöht Verfügbarkeit
Ein Weg, auf Nummer sicher zu gehen, ist das Hinzuziehen von Experten einer erfahrenen Prüforganisation wie die TÜV SÜD Industrie Service GmbH. Diese kann nicht nur bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Regelungen unterstützen, sondern hilft auf Wunsch auch bei den Kriterien und Intervallen für wiederkehrende Wartungen sowie bei der dazugehörigen Dokumentation. Hierzu wird zunächst eine Bestandsaufnahme des aktuellen Sicherheitsniveaus vorgenommen. Zu berücksichtigen sind auch Benutzungsrisiken durch:
  • Elektrische Gefährdungen – durch direkten oder indirekten elektrischen Kontakt
  • Mechanische Gefährdungen – durch Einzug oder Berührung beweglicher Teile
  • Gefährdungen durch Einstellungsfehler – z. B. Bremssystem oder Geschwindigkeit
  • Gefährdungen durch Nutzungsfehler – z. B. Unaufmerksamkeit
  • Gefährdungen durch Störungen der Energieversorgung und andere äußere Einflüsse.
Ziel ist es, Verletzungen von vornherein durch geeignete Schutzmaßnahmen vorzubeugen – und so das Haftungsrisiko für den Betreiber/Arbeitgeber zu minimieren. Besonders groß ist das Gefahrenpotenzial im Bereich Arbeitsschutz. Auch das mit der Wartung der Anlagen beauftragte Personal ist Risiken ausgesetzt. Daher werden im Idealfall möglichst viele Gefahrenherde von vornherein identifiziert und beseitigt, und zusätzlich verbindliche Sicherheitsvorkehrungen für die Ausführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten festgelegt. Beispiel Schweißarbeiten an Fahrtreppen in Kaufhäusern: Hier besteht eine erhöhte Brandgefahr, die durch entsprechende Maßnahmen reduziert werden kann.
Die Gefährdungsbeurteilung schließt mit einer Bewertung der vorhandenen Risiken und einem Maßnahmenplan zu deren Beseitigung ab. Wird sie von einem externen Fachmann (z. B. TÜV SÜD) vorgenommen, erhält der Auftraggeber grundsätzlich eine übersichtliche Zusammenstellung in schriftlicher Form – und damit eine solide Grundlage für seine Entscheidung hinsichtlich Notwendigkeit und Zeitraum zur Umsetzung des erarbeiteten Maßnahmenkatalogs.
TÜV SÜD Industrie Service empfiehlt zusätzlich eine Gesamtanalyse des Ist- Zustands der Anlage durchzuführen, um eine optimale Anlagenverfügbarkeit zu erzielen. Dabei wird der Aufwand abgeschätzt, der notwendig ist, um die Anlageauch in Zukunft sicher zu betreiben.
Prüf- bzw. Wartungsintervalle
Basis für die Ermittlung der optimalen Prüf- bzw. Wartungsintervalle ist die Gefährdungsbeurteilung – sowohl für Aufzüge als auch für Fahrtreppen und -steige. Generell gilt: Je älter die Anlage, desto kürzer sollte der zeitliche Abstand zwischen den Wartungen sein. Das minimiert das Haftungsrisiko, denn Sicherheitsmängel können zeitnah behoben werden. In Deutschland sind davon vor allem Aufzüge betroffen, rund die Hälfte der ca. 650 000 Anlagen ist über 20 Jahre alt.
Neben den regelmäßigen Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind sicherheitstechnische Überprüfungen in mindestens jährlichen Abständen durch qualifiziertes Prüfpersonal unabdingbar. Besonderes Augenmerk sollte auf die spezifischen Gefahrenstellen gelegt werden wie zum Beispiel:
bei Fahrtreppen und -steigen:
  • Sockelbürsten bzw. Abweiser
  • Kammsegmente
  • Abstände zwischen Stufen und Sockelblechen
  • Handläufe
  • Bremssystem
  • Triebwerk
  • Sicherheitsschalter
  • Stufenhöhe im Bodenbereich
  • ungewöhnliche Geräuschentwicklungen
Regelmäßig zu prüfende Gefahrenbereiche ergeben sich bei Aufzügen:
  • Schacht
  • Motorraum
  • Aufhängung
  • Triebwerk
  • Elektrik
  • Kabine
  • Türen
Für die Rechtssicherheit ist eine lückenlose Dokumentation die Grundvoraussetzung. Um den Betreiber/ Arbeitgeber hierbei zu entlasten, hat TÜV SÜD Industrie Service das webgestützte Datenmanagement- System netDocX entwickelt. Dieses virtuelle Prüfbuch stellt ein wirkungsvolles und zugleich einfaches und übersichtliches Instrument dar. Die automatisierte Erstellung und Verwaltung von Prüfberichten über netDocX gewährleistet eine lückenlos nachvollziehbare sowie rechtssichere Dokumentation der Prüfhistorie und reduziert so die Haftungsrisiken des verantwortlichen Betreibers/Arbeitgebers.
Fazit
Fahrtreppen und Fahrsteige sind komplexe Anlagen mit Sicherheits- und Gesundheitsrisiken für alle, die diese Anlagen benutzen und/oder diese warten, instandsetzen oder prüfen. Eine umfassende und vorausschauende Beurteilung der Gefährdungen sowie eine gewissenhafte Instandhaltung und Prüfung sind unerlässlich. Technische Neuerungen sowie innovative Instandhaltungs- und Inspektionsstrategien steigern sowohl die Anlagenverfügbarkeit als auch die Planungssicherheit. Zudem sorgt eine lückenlose Dokumentation für mehr Rechtssicherheit und minimiert Haftungsrisiken.
1/2009