Am nächsten Morgen eröffnete dann der Präsident der ELA, Jürgen Reuning (Bild 1) das Forum und erläuterte den Teilnehmern warum SNEL von so entscheidender Bedeutung für die Sicherheit von bestehenden Aufzügen in Europa ist. SNEL (Safety Norm for Existing Lifts) steht dabei als Synonym für die EN 81-80 sowie deren Umsetzung im Rahmen von nationalen Verordnungen oder anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von bestehenden Aufzügen. In der erweiterten Europäischen Gemeinschaft sind etwa 4 Millionen Aufzüge in Betrieb, von denen die meisten älter als 20 Jahre alt sind. Darunter befinden sich sogar noch Aufzüge, die im 19. Jahrhundert errichtet wurden.
Bild 1: Jürgen Reuning, Vorsitzender der ELA
Für neue Aufzüge ist mit der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG ein sehr hohes Sicherheitsniveau festgelegt. Dagegen durften bisher bestehende Aufzüge in den meisten Europäischen Staaten gemäß den zum Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden Regeln betrieben werden. Ein Aufzug aus den 60er Jahren entspricht allerdings bei weitem nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstand und birgt deshalb eine Reihe von Unfallrisiken. Jedes Jahr geschehen schwerwiegende Unfälle (Bild 2), die durch eine Anpassung an den Stand der Technik vermeidbar gewesen wären. Dabei werden viele Unfälle nicht gemeldet, weshalb die verfügbaren Statistiken nur einen Bruchteil des tatsächlichen Unfallgeschehens aufzeigen.
Bild 2: Typische Unfälle von Benutzern
Die häufigsten Unfallursachen für Benutzer sind:
- Schlechte Haltegenauigkeit.
- Fehlende Fahrkorbtür.
- Fehlende Fehlschließsicherung an Türverriegelungen.
- Unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbs.
- Unzureichendes Glas in Türen.
- Einschließen von Personen im Fahrkorb.
Alleine diese Unfallursachen hatten in den letzten 3 Jahren nach den verfügbaren Unfallstatistiken in Europa 18 Todesfälle und über 1000 schwere Unfälle zur Folge. Die meisten Unfälle von Wartungs- und Prüfpersonal sind durch folgende Ursachen entstanden:
- Unsicherer Zugang der Schachtgrube.
- Unsicherer Zugang zum Triebwerksraum.
- Unzureichender Schutz gegen elektrischen Schlag.
- Rutschiger Boden im Triebwerksraum.
- Keine Notbremseinrichtung und keine Inspektionssteuerung auf dem Fahrkorbdach.
Auch diese Ursachen hatten viele tödliche und schwere Unfälle zur Folge.
Die Unfälle treten in den Ländern verstärkt auf, die in der Vergangenheit unzureichende Regelungen für die Beschaffenheit und die Prüfung von Aufzügen hatten. Der Filterungsprozess in der EN 81-80 erlaubt es landesspezifisch und in Abhängigkeit vom Baujahr des Aufzugs die wichtigsten Risiken herauszufinden und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auszuwählen. Aufzüge müssen heute narrensicher und von jedermann benutzbar sein. Aber auch der barrierefreie Zugang zu allen Stockwerken eines Gebäudes wird in den nächsten Jahren in den meisten Ländern gefordert werden. Aufzüge spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Deshalb ist auch die behindertengerechte Ausführung des Aufzugs ein wichtiger Aspekt bei der Modernisierung von Aufzügen. Die SNEL (EN 81-80) berücksichtigt alle diese Aspekte und ist deshalb das entscheidende Werkzeug zur Verbesserung der Sicherheit von bestehenden Aufzügen.
Als nächster Redner erläuterte Michael Savage (Bild 3) die wesentlichen Inhalte der SNEL. Michael Savage war Vorsitzender und treibende Kraft der CEN Arbeitsgruppe, die die EN 81-80 erarbeitet hat. Er wies zunächst nochmals auf die Empfehlung der Kommission 95/216/EG zur Verbesserung der Sicherheit von bestehenden Aufzügen hin, die gemeinsam mit der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG veröffentlicht wurde. Diese Empfehlung war für die Mitgliedsstaaten nicht verbindlich und gab mit den 10 beispielhaften Punkten auch nur eine grobe Richtung für mögliche Maßnahmen an. Zur Ergänzung und Präzisierung der Empfehlung wurde vor wenigen Jahren die Idee geboren, eine Europäische Norm auf Basis einer Gefahrenanalyse zu erarbeiten. Dieser Ansatz wurde von den Mitgliedern der CEN und der Europäischen Kommission voll unterstützt.

Bild 3: Michael Savage, Vorsitzender der CEN/TC 10/WG 10
Die nationalen Regelungen für die Beschaffenheit von Aufzügen haben sich seit dem frühen 20. Jahrhundert ständig weiterentwickelt und das Sicherheitsniveau hat sich dadurch kontinuierlich bis auf den heutigen Stand der Technik erhöht (Bild 4). Dadurch ist aber auch die Lücke des Sicherheitsniveaus zwischen einem älteren bestehenden Aufzug und einem neuen Aufzug ständig gewachsen. Auch die Bedürfnisse von behinderten und älteren Menschen haben heute einen anderen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Aufzüge sollten heute für jedermann zugänglich und benutzbar sein, auch für Menschen mit Behinderungen und/oder eingeschränkter Beweglichkeit.
Bild 4: Stufenweise Erhöhung der Sicherheit
Die wesentlichen Inhalte der EN 81-80 sind:
- Bezugnahme auf den Stand der Technik (EN 81-Teile 1, 2, 21, 28, 70, 71 und 73);
- Maßnahmen zur Angleichung an den heutigen Stand der Technik, soweit dies aus baulichen Aspekten praktisch möglich ist;
- Risikoprofil für 74 signifikante Gefährdungen und daraus abgeleitete Prioritäten für die Durchführung der Maßnahmen;
- Nationaler Filterungsprozess für eine schrittweise Umsetzung;
- Vorschlag für Umsetzungszeiträume;
- Checkliste zur Erfassung der Defizite einer bestehenden Anlage.
(Über die Inhalte der EN 81-80 wurde ausführlich in Lift-Report Ausgabe 4/2002, S. 6 berichtet.)
Die SNEL wurde unter Beteiligung von Experten aus der Industrie, von benannten Stellen, von Verbraucherorganisationen sowie von Versicherungen ausgearbeitet, was sicherlich einer der Hauptgründe für die hundertprozentige Zustimmung aller CEN Länder war. Auch weltweit findet die SNEL eine hohe Anerkennung. Beispielsweise wurde sie in Australien bereits vor ihrer Veröffentlichung national umgesetzt. Die wesentlichen Aspekte für die erfolgreiche Anwendung der SNEL sind:
- SNEL basiert auf einer weitgehend objektiven Gefahrenanalyse;
- den Korrekturmaßnahmen sind hohe, mittlere und niedrige Risiken und Prioritäten zugeordnet;
- dadurch ist eine schrittweise Verbesserung der Sicherheit möglich;
- SNEL erlaubt eine länderspezifische Filterung der Risiken;
- SNEL beinhaltet eine Checkliste, die eine unabhängige Prüfung einer bestehenden Anlage ermöglicht.
Zum Abschluss fragte Michael Savage die Teilnehmer des Forums, ob sie als Benutzer eines Aufzugs nicht erwarten würden, dass alle Aufzüge in Europa, die sie in ihrem Land oder auf privaten und geschäftlichen Reisen benutzen eine vergleichbare Sicherheit haben sollten. Sicherlich würde jeder dieser Frage zustimmen. Er forderte deshalb die Teilnehmer dazu auf, SNEL in ganz Europa zur Anwendung bringen.
Bas Treffers (Bild 5) ging als Vertreter des European Disability Forum (EDF) auf die Belange der Benutzer mit Behinderungen ein. Er war bis vor kurzem Vorsitzender der CEN/TC 10/WG 7 und wesentlich an der Erarbeitung der EN 81-70 beteiligt. Er berichtete zunächst über einen Unfall bei der niederländischen Bahn, bei dem ein Zug mit kleiner Geschwindigkeit auf einen stehenden Zug aufgefahren war. Dabei verletzten sich 7 Personen schwer. Der Unfall konnte auf ein veraltetes Sicherheitssystem zurückgeführt werden. Der Bahnbetreiber wies darauf hin, dass das Sicherheitsdefizit bekannt war, auf Grund von politischen Prioritäten aber keine Mittel zur Verbesserung der Sicherheit zur Verfügung standen. Dies ist ein typisches Beispiel politischer Gleichgültigkeit gegenüber Sicherheitsaspekten, wenn finanzielle Probleme im Spiel sind.

Bild 5: Bas Treffers, European Disability Forum
Ähnlich verhält es sich in Wohngebäuden, die von älteren und behinderten Menschen bewohnt werden. Viele dieser Menschen könnten in ihren Wohnungen bleiben, wenn sie barrierefrei zugänglich wären. Häufig fehlt jedoch der Aufzug, dessen nachträglicher Einbau im konkreten Bedarfsfall an baulichen und finanziellen Problemen scheitert. Die Konsequenz ist oft, dass diese Menschen sich nicht mehr selbst verpflegen können und entweder versorgt werden oder in Pflegeheime umziehen müssen. Die Kosten dafür sind auf lange Sicht wesentlich höher als die frühzeitige Einplanung oder Nachrüstung eines Aufzugs. Oft reicht es auch aus, den vorhandenen Aufzug mit behindertengerechten Elementen auszustatten (Bild 6). Der SNEL kommt auch hierbei eine große Bedeutung zu.
Bild 6: Typische Probleme von älteren und behinderten Menschen
Von der behindertengerechten Ausstattung eines Aufzugs profitieren aber nicht nur Menschen mit Behinderungen. Auch Personen mit zeitlich vorübergehenden Krankheiten oder Verletzungen, ältere Personen oder Eltern mit Kinderwagen sind in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt. Insgesamt haben bis zu 20 % der Bevölkerung einen Vorteil, wenn ein Gebäude barrierefrei zugänglich ist. Die EDF setzt sich für die Belange dieser Personen ein. Sie repräsentiert über 45 Millionen behinderte Menschen in Europa. Die EDF hat durch aktive Lobbyarbeit das Jahr 2003 der Menschen mit Behinderungen begleitet und sich für eine Europäische Behindertenrichtlinie eingesetzt. Leider war dies politisch nicht durchsetzbar. Stattdessen wurde zumindest das Ziel definiert, bis zum Jahr 2010 ein Europa zu schaffen, das für alle zugänglich ist. Dieses Ziel muss nun durch nationale Programme weiter verfolgt und umgesetzt werden. Für die Gestaltung und Ausführung der Aufzüge enthält die EN 81-70 alle dazu wichtigen Informationen. Die Umsetzung der SNEL bringt uns einen Schritt näher an eine barrierefreie Gesellschaft.
Jorge Ligüerre (Bild 7), der Vorsitzende des ELA Komitees Kommunikation erläuterte die bisherigen nationalen Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge. Am weitesten gediehen sind die Umsetzungen in Belgien, Luxemburg, Frankreich, Spanien und Deutschland. In diesen Ländern sind spezifische Gesetze und Verordnungen zur Nachrüstung bestehender Aufzüge bereits veröffentlicht oder stehen kurz davor. Die Anzahl der Punkte sowie die zeitliche Realisierung sind unterschiedlich. Belgien verlangt die Nachrüstung von wenigen wichtigen Punkten in zwei Schritten bis 2008 und 2013. Darüber hinaus müssen aber in einer Gefährdungsbeurteilung alle Punkte der SNEL mit einbezogen und erforderlichenfalls ergänzende Maßnahmen abgeleitet werden.
Bild 7: Jorge Ligüerre, Vorsitzender des ELA Komitees Kommunikation
Frankreich und Spanien legen konkrete Maßnahmen fest, die ebenfalls in zeitlichen Stufen realisiert werden müssen. In Frankreich sind insbesondere auch Maßnahmen zum Schutz gegen Vandalismus enthalten. Luxemburg hat bereits 1992 ein Gesetz erlassen nachdem Aufzüge an den Stand der Technik angepasst werden müssen. In Deutschland wurde im Oktober 2002 die Betriebssicherheitsverordnung veröffentlicht, nach der für Aufzüge eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist. Dabei ist die SNEL ein gutes Hilfsmittel zur Erfassung der Sicherheitsdefizite und zur Ableitung erforderlicher Maßnahmen.
In den Niederlanden, Österreich und Italien sind nationale Regelungen in Vorbereitung. Anhand der Filterungsmethode der SNEL konnten auch in diesen Ländern die vorhandenen Defizite aufgezeigt und Vorschläge für Maßnahmen abgeleitet werden. In Großbritannien, Portugal und Schweden wurden Aktivitäten unterschiedlicher Art begonnen. In den restlichen bisherigen Mitgliedsstaaten sowie in den zehn neuen Mitgliedsstaaten sind noch keine wesentlichen Schritte unternommen worden. Zusammenfassend stellte Jorge Ligüerre fest, dass in den meisten Mitgliedsstaaten Aktivitäten in Gang gesetzt sind, die zu einer erfolgreichen Umsetzung der SNEL führen werden. Die Sicherheit von Benutzern und Arbeitern sowie Aspekte der Zugänglichkeit sind darin enthalten. Am Ende des Weges werden Aufzüge sicherer und besser zugänglich sein. SNEL sowie der gegenseitige Erfahrungsaustausch helfen dabei.
Im nächsten Programmpunkt präsentierten Vertreter von nationalen Ministerien nochmals die Initiativen in ihren Ländern. Patrick Levasseur (Frankreich), Hans-Joachim Stoof (Deutschland), Timoteo de la Fuente (Spanien) und Renoud Collette (Belgien) (Bild 8) stellten sich anschließend dem Auditorium zur Diskussion. Darin wurden viele interessante Aspekte angesprochen:
Bild 8: Vertreter von nationalen Ministerien: v.l.n.r. Patrick Levasseur,
Hans-Joachim Stoof, Timoteo de la Fuente, Renoud Colette
- Betreiber von Aufzügen müssen mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie Regelungen zur Erhöhung der Sicherheit ignorieren.
- Die Empfehlung der Kommission zur Erhöhung der Sicherheit von bestehenden Aufzügen soll demnächst überarbeitet werden und besonders auf die SNEL als Hilfsmittel zur Erarbeitung nationaler Regelungen hingewiesen werden.
- Statistisch gesehen werden jährlich nur etwa 1 % der Aufzüge durch Modernisierungsmaßnahmen an den Stand der Technik angeglichen. Ohne aktive Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit wird die Sicherheitslücke zwischen alten und neuen Aufzügen immer größer.
- Die Inhalte der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie werden in den meisten Ländern nicht hinreichend umgesetzt. Diese Richtlinie beinhaltet bereits wesentliche Elemente zur Verbesserung der Sicherheit für Arbeitnehmer.
- Durch größere Haftungsrisiken alter Aufzüge müssten für diese höhere Versicherungsprämien anfallen. Dieser Aspekt bleibt bisher meist unberücksichtigt. Falls ein Betreiber allerdings die Risiken kennt und nicht ausreichend beseitigt, kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern.

Bild 9: Philippe Lamalle, Vorsitzender des ELA Komitees Vorschriften und Normen
In einem weiteren Vortrag erläuterte Philippe Lamalle (Bild 9), der Vorsitzende des Komitees für Vorschriften und Normen, die Rolle der SNEL aus Sicht der Industrie. Zunächst besteht die Pflicht der Aufzugsunternehmen, die Kunden über alle relevanten Vorschriften zu informieren. Auf europäischer Ebene ist neben der Aufzugsrichtlinie und der Maschinenrichtlinie eine ganze Reihe von Richtlinien zum Arbeitsschutz, zur Produktsicherheit sowie zur Produkthaftung für Aufzüge zu berücksichtigen. Nur bei einer ganzheitlichen Betrachtung aller relevanten Vorschriften kann die Sicherheit von einer Milliarde Benutzern täglich gewährleistet werden. Maßnahmen, die heute ergriffen werden, können eine kritische Situation verhindern, die vielleicht erst in 15 Jahren auftritt. Die Maßnahmen schützen Fahrgäste und Bewohner von Gebäuden, Beschäftige, ermöglichen die Zugänglichkeit für behinderte Personen und schützen die Umwelt (Bild 10).

Bild 10: Typische Gefährdungen für Arbeiter
Die Industrie bietet den Kunden eine Beratung an, wie mit einem Optimum an Investitionen der maximale Sicherheitszuwachs zu erzielen ist. Die Beratung schützt auch den Kunden vor rechtlichen Problemen. Infolge dieser Beratung erhöht sich der Wert des Eigentums durch geringere Risiken und Versicherungsprämien, bessere Zugänglichkeit für ältere und behinderte Menschen sowie durch besseres Laufverhalten des Aufzugs. Dadurch reduzieren sich die laufenden Kosten und die Verfügbarkeit des Aufzugs steigt. Zusätzlich wird eine qualifizierte Wartung nach EN 13?015 angeboten, die auch während des Betriebes die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Aufzugs gewährleistet. Um all dies zu erreichen, stellt die Industrie ihr Wissen und ihre Kenntnisse zur Verfügung. Sie stellt Statistiken zusammen und wertet diese aus, bestimmt Prioritäten zur Reduzierung der Risiken, schlägt Lösungen vor und sammelt Informationen zu Fehlerquellen.
Auf der anderen Seite erwartet die Industrie, dass alle Mitspieler auf dem Markt denselben Ansatz und die Behandlung der Sicherheit unterstützen und dass Betreiber und Behörden die Dringlichkeit der Situation erkennen und bereit sind, aktiv die Sicherheitsdefizite zu beseitigen. Zur Verwirklichung dieses Ziel hat sich die Industrie intensiv an der Erarbeitung der EN 81-80 beteiligt, führt die Anpassung für neue Normen durch, unterstützt die Erarbeitung nationaler Regelungen, erstellt technische Leitfäden und verfolgt den Erfolg der Maßnahmen durch statistische Erhebungen. Die EN 81-80 und die EN 13015 sind hervorragende Leitfäden um die Sicherheit bestehender Aufzüge zu verbessern und langfristig sicherzustellen. Doch geeignete nationale Regelungen sind erforderlich, um diese Normen auch zur Anwendung zu bringen.
Anton Marschall (Bild 11) vom TÜV Österreich ging am Beispiel Österreich auf die Rolle der benannten Stellen ein. Er schilderte die Unfallstatistik seines Landes und die typischen Unfälle. 50 % aller Unfälle könnten in Österreich mit nur 3 Maßnahmen vermieden werden. Dies wären eine gute Haltegenauigkeit (20 %), eine adäquate Türüberwachung (16 %) und Fahrkorbtüren (14?%). (Über die Situation in Österreich wurde bereits in Lift-Report 3/2004, S. 66 berichtet)
Bild 11: Anton Marschall, Leiter des Bereichs Fördertechnik des TÜV Österreich
Als letzter Redner des Tages stellte William Orchard (Bild 12), der Vorsitzende des ELA Komitees für Qualität, Sicherheit und Umwelt abschließend die Frage: Warum SNEL? Er fasste die Beiträge des Forums in wenigen Schlussfolgerungen zusammen:

Bild 12: William Orchard, Leiter des ELA Komitees Qualität, Sicherheit und Umwelt
- In Europa existieren die meisten Aufzüge der Welt. Über die Hälfte davon ist älter als 20 Jahre.
- Je nach Land kann die Altersstruktur sehr unterschiedlich sein. In Frankreich gibt es beispielsweise wesentlich mehr ältere Aufzüge als in Spanien.
- Die Mitgliedsstaaten haben auf Grund des Subsidiaritätsprinzips die Verpflichtung sich um die Sicherheit der bestehenden Aufzüge zu kümmern.
- Ein Aufzug aus dem Jahr 1960 kann heute nicht mehr als sicher betrachtet werden.
- Schwere und tödliche Unfälle geschehen wiederholt jedes Jahr in Europa. Dabei ist die Dunkelziffer von nicht berichteten Unfällen schätzungsweise 10fach höher.
- Die wesentlichen Unfallursachen sind in den meisten Ländern die Gleichen. Sie wurden in dem Bericht von Jürgen Reuning bereits dargestellt.
- Viele tödliche und schwere Unfälle hätten vermieden werden können, wenn den Vorschlägen der SNEL gefolgt würde.
- SNEL gibt eine Hilfestellung bei der nationalen Filterung, anhand der die in einem Land vorhandenen Risiken erkannt, in Prioritäten eingeteilt und angebrachte Maßnahmen ausgewählt werden können.
Warum also SNEL? Weil die Menschen in unserer mobilen Gesellschaft sichere und zuverlässige Verkehrs- und Transportmittel erwarten, die für jedermann zugänglich sind.

Bild 13: Luc Rivet, Generalsekretär der ELA
Der Generalsekretär der ELA, Luc Rivet (Bild 13) richtete das Schlusswort an die Teilnehmer und dankte ihnen für ihr Kommen und ihr Interesse. Er beendete damit ein exzellent organisiertes Forum im Herzen der Europäischen Politik. Das große Interesse und die hochrangige Beteiligung aus vielen Ländern Europas zeigen, dass die Empfehlung der Kommission nahezu 10 Jahren nach ihrer Veröffentlichung nun doch ihre Früchte trägt und in vielen Mitgliedsstaaten zu nationalen Regelungen geführt hat. Die SNEL ist daran wesentlich beteiligt. Die Mitgliedsstaaten, die sich noch im Meinungsbildungsprozess befinden oder bisher eine Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge eher skeptisch betrachtet haben, erhielten in dem Forum viele positive Anregungen, Argumente und Beispiele, die sie zur weiteren Beratung in ihren nationalen Gremien mitnehmen können. Das SNEL-Forum hat letztendlich allen Teilnehmern klar gemacht, dass der SNEL-Zug in Bewegung gesetzt ist und in den meisten Mitgliedsstaaten sein Ziel der Erhöhung der Sicherheit von bestehenden Aufzügen erreichen wird.