Ausgabe 3/2008
05/01/08
Methoden zur Ermittlung und Bewertung der Energieeffizienz von Aufzugsanlagen
Werner A. Boehm
In Gesellschaft und Politik werden die Themen Klimawandel und Energieverbrauch praktisch täglich mit großer Intensität diskutiert. Ein Horrorszenario löst das andere ab und ein schnelles und umfassendes Handeln wird eingefordert. Es wird verlangt, dass nicht nur die Politik reagiert, sondern vielmehr jeder Einzelne seinen Beitrag zur Reduzierung des Energiebedarfs leistet.
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 3/2008
Erstellt von: Editor
Ausgehend vom viel genannten Kyoto Protocol, das eine drastische Reduzierung des CO2-Ausstoßes verlangt, hat die EU mehrere EC-Richtlinien erlassen, die das Thema Energie zum Inhalt haben bzw. dieses Thema tangieren. Die wichtigsten sind u. a. die EC-Directive 2002/91/EC, Energy Performance of Buildings EPB (Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden), in Deutschland umgesetzt als Energieeinspar-Verordnung EnEV und die EC-Directive 2005/32/EC, Energy Using Products EuP (Öko-Design Richtlinie).
Aufzüge werden in diesen beiden ECRichtlinien nicht ausdrücklich genannt, wenn es um die Erhöhung der Energieeffizienz geht. Vielmehr sind dies in der EPB gebäudetechnische Einrichtungen wie Heizungs-, Klima- oder Beleuchtungsanlagen und Isolierungen gegen Wärmeverluste. In der EuP werden wiederum Aufzüge expressis verbis nicht genannt, es werden aber z. B. Motoren erwähnt und üblicherweise haben alle Seilaufzüge und hydraulischen Aufzüge auch Motoren.
Unter der Prämisse, dass jeder seinen Beitrag zur Reduzierung des Energiebedarfs leisten muss, unter Beachtung der Anzahl von Aufzügen (in der EU 4 Millionen, in Deutschland 650 000) und bei Berücksichtigung der Tatsache, dass die Aufzüge immerhin im Mittel 5 % des Energiebedarfs z. B. in einem Bürogebäude benötigen, hat sich die Aufzugsbranche quasi proaktiv und in Eigeninitiative entschlossen, diesem Thema eine hohe Priorität zuzuweisen.
In der Arbeitsgruppe WG 10 des Technischen Komitees TC 178 der ISO wird an der ISO-Norm 25 745 gearbeitet. Die ISO 25 745 wird mehrere Teile haben, Teil 1 befasst sich mit der Ermittlung und dem Messen des Energiebedarfs von Aufzügen. Teil 2 wird Bewertungen und Maßnahmen zum Inhalt haben. Es wird aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen bis dieser global und international anwendbare ISO-Standard veröffentlicht sein wird.
Auf nationaler Ebene ist die Schweiz als Vorreiter zu nennen. Die SIA 380/4, Elektrische Energie im Hochbau enthält bereits entsprechende Anforderungen an Aufzüge. Von großer Bedeutung ist auch die Schweizerische Studie „Elektrizitätsverbrauch und Einspar-Potenziale bei Aufzügen“ des Schweizerischen Bundesamtes für Energie (S.A.F.E.), die im Rahmen des Schweizerischen Forschungsprogramms „Elektrizität“ erstellt wurde.
In der Schweiz wurden an mehr als 30 Aufzugsanlagen verschiedener technischer Ausführung und von verschiedenen Herstellern der Energieverbrauch gemessen. Ein besonders erstaunliches Ergebnis war über das Alter der Aufzüge hinweg die Abnahme des relativen Fahrtverbrauchs bei modernen Aufzügen und umgekehrt die große Zunahme des Stillstandsverbrauchs (Stand-by-Verbrauch) bei den modernen Aufzügen.
Das Ergebnis dieser Schweizer Messreihe ist Basis für den ISO-Standard 25 745, von verschiedenen ELA-Dokumenten und von der VDI-Richtlinie 4707.
Zukünftig werden in Deutschland einmal die EnEV, Energieeinsparverordnung (Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden) und zum anderen die nun als Gründruck vorliegende VDI-Richtlinie VDI 4707 E, Aufzüge, Energieeffizienz zur Anwendung kommen.
Die EnEV ist in der Folge von dem Energieeinspargesetz EnEG die nationale Umsetzung der EPB, Energy Performance of Buildings. Bedeutsam ist bei der EnEV u. a. die Forderung nach dem Gebäude- Energiepass, der neuerdings entweder bedarfs- oder verbrauchsorientiert erstellt werden kann.
Die Öko-Design Richtlinie EuP hat großen Einfluss auf die Gestaltung der relevanten Komponenten. Die Konformität mit der EuP ist in der Kennzeichnung mit dem EC-Label eingeschlossen.
Von großer Bedeutung in der künftigen, täglichen Arbeit im Aufzugsbau wird die VDI-Richtlinie VDI 4707 E, Aufzüge, Energieeffizienz sein. Die Entwurfsfassung der VDI 4707 E liegt als sog. „Gründruck“ vor und kann beim Beuth-Verlag erworben werden. Der sog. „Weißdruck“, also die endgültige Fassung der VDI 4707, wird aus heutiger Sicht nach Einarbeitung möglicher Kommentare vermutlich im Herbst 2008 erscheinen und kann dann in der täglichen Praxis angewendet werden.
Die VDI 4707 E, Aufzüge, Energieeffizienz definiert die relevanten Kennwerte, stellt dar wie die Angaben und Kennwerte ermittelt werden und erklärt die Anforderungen an das Messen und die Messgeräte. Darüber hinaus werden in der VDI 4707 Energieverbrauchsklassen und Energieeffizienzklassen definiert.
Die VDI 4707 E zeigt auch, wie das neu definierte Aufzugs-Energiezertifikat nach der VDI-Richtlinie 4707 erstellt wird.
Auf der Grundlage der VDI 4707 E soll im Weiteren gezeigt werden, welche Methoden und Vorgehensweisen zur Ermittlung und Bewertung der Energieeffizienz von Aufzugsanlagen in der Praxis anzuwenden sind.
Bedeutung der Energieeffizienz
Wie bereits ausgeführt wird dem Thema Energieeffizienz in der Zukunft eine schnell wachsende Bedeutung zukommen. Sowohl für neue Personen- und Lastenaufzüge , als auch für bestehende Aufzüge sind Methoden und Verfahren erforderlich, die einmal eine wenig aufwendige Ermittlung und Bewertung des Energiebedarfs erlauben, und zum anderen eine einheitliche und leicht verständliche Kennzeichnung ermöglichen.
Bauherren, Architekten, Fachplaner, Montage- und Instandhaltungsunternehmen, Betreiber und Überwachungsorganisationen erhalten damit die Möglichkeit, bei der Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden nach der EnEV auch den Energiebedarf der Aufzüge mit einzubeziehen.
In der VDI 4707 E werden die verschiedenen Arten von Aufzügen in Nutzungskategorien eingeteilt. Die so definierte Einteilung der Aufzüge in Klassen nach Nutzungshäufigkeit und Nutzungsintensität, nach durchschnittlicher täglicher Fahrt- und Stillstandszeit und nach Gebäudeart führt dann nach der Bewertung zu der Zuordnung einer Energieeffizienzklasse nach VDI 4707 E.
Es werden sieben Energieeffizienzklassen definiert, die mit den Großbuchstaben von A bis G und mit den Farben von grün bis rot gekennzeichnet werden. Hierbei entspricht die Energieeffizienzklasse A mit der Farbe grün der besten Energieeffizienz eines Aufzuges.
Sehr wichtig ist dabei, dass nach dem Energiebedarf bei der Fahrt und dem Energiebedarf beim Stillstand (Stand-by- Bedarf) unterschieden wird, der bei der Ermittlung der Energieeffizienzklasse jeweils separat ausgewiesen wird. Der Energiebedarf von Aufzügen wird in einem spezifischen Energiebedarfswert ausgedrückt, der die benötigte Energie ESpez pro zurückgelegter Wegstrecke in m und pro kg Nennlast erfasst. ESpez wird in der Dimension mWh/(m·kg) ausgedrückt.
Die VDI 4707 E geht grundsätzlich davon aus, dass zunächst im ersten Schritt der Energiebedarf rechnerisch aufgrund normierter Vorgaben ermittelt wird und erst im Zweifelsfall in einem zweiten Schritt der Energieverbrauch gemessen wird.
Nutzungskategorie
Der Gesamtenergiebedarf eines Aufzugs hängt neben seiner Bauart wesentlich von seiner Nutzung ab. Abhängig von der Art des Gebäudes, der Verwendung des Aufzugs und der Anzahl der Benutzer werden in der VDI-Richtlinie VDI 4707 E vier Nutzungskategorien festgelegt, die sich insbesondere durch die durchschnittliche Fahrtzeit pro Tag unterscheiden. Abhängig von den zeitlichen Anteilen des Stillstandsbedarfs und Fahrtbedarfs ergeben sich für die vier Nutzungskategorien unterschiedliche spezifische Energiebedarfswerte und damit teilweise auch unterschiedliche Energieeffizienzklassen.
Tabelle 1 listet für die vier Nutzungskategorien die durchschnittliche Nutzungsdauer und typischen Beispiele für Aufzüge in diesen Nutzungskategorien auf.

Sicher wird es bei der Anwendung der VDI-Richtlinie VDI 4707 E in der täglichen Praxis zu Problemfällen bei der Zuordnung eines Aufzuges oder einer Aufzugsanlage in die Nutzungskategorien der Tabelle 1 kommen. Es wäre aber auch nicht sinnvoll, mehr Nutzungskategorien mit einer feineren Zuordnung zu definieren.
Die Grundidee bei der praktischen Anwendung der VDI 4707 E ist, wie bereits erwähnt, eine rasche und wenig aufwendige rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs. Der so ermittelte spezifische Energiebedarfswert ESpez des Aufzuges weist gegenüber dem tatsächlichen Energieverbrauch sicherlich tolerierbare Abweichungen auf, die im Zweifelsfall durch Messungen nachgewiesen werden können.
Ermittlung des Energiebedarfs
Bei der Ermittlung der Energiebedarfswerte wird in folgenden Schritten vorgegangen:
- Festlegung der Kenngrößen des Aufzuges für die vorgesehene Verwendung in der Planungsphase
- Festlegung der Nutzungskategorie nach VDI 4707 E
- Ermittlung des täglichen Stillstandsbedarfs und Bewertung durch Zuordnung zu der jeweiligen Energiebedarfsklasse
- Ermittlung des täglichen Fahrtbedarfs und Bewertung durch Zuordnung zu der jeweiligen Energiebedarfsklasse
- Ermittlung des spezifischen Gesamtenergiebedarfswertes pro Tag und Bewertung durch Zuordnung zur Gesamtenergiebedarfsklasse
- Ermittlung des Jahresenergiebedarfs
- Ausstellung des Aufzugs-Energiezertifikats nach VDI 4707 E
- Bei Bedarf: Messung der Energieverbrauchswerte
Anhand eines Beispiels soll nun gezeigt werden, wie bei der Ermittlung und Bewertung des Energiebedarfs bzw. des Energieverbrauchs vorgegangen werden sollte.
Der ausgewählte Aufzug hat gemäß Planung /Projektierung folgende Kenngrößen:
- Gebäudeart: Gemischt, Wohnhaus/ Arztpraxen
- Nennlast QN: 630 kg
- Geschwindigkeit VN: 1 m/s
- Haltestellen: 5
- Förderhöhe FH: 12 m
- Fahrtenzahl/Tag: 180
Mit dieser Fahrtenzahl/Tag und der angenommenen durchschnittlichen Fahrstrecke von hF = 6 m ergibt sich mit den üblichen Beschleunigungs- und Verzögerungswerten eine tägliche Nutzungszeit tnutz = 0,35 h. Damit fällt der Aufzug in die Nutzungskategorie 1 nach Tabelle 1 der VDI 4707 E.

Stillstandsbedarf
Die Ermittlung des Stillstandsbedarfs erfolgt vorzugsweise durch Aufsummierung der einzelnen Bedarfswerte von den Teilen der elektrischen Ausrüstung und den Komponenten, die zur Betriebsbereitschaft oder zum Betrieb des Aufzugs beitragen.
Der Aufzugshersteller bzw. der verantwortliche Montagebetrieb ermittelt bei dem gewählten Beispiel für die vom Kun den gewünschte und bei der Planung festgelegte Ausstattung sowie für die bei dem gewählten Aufzugstyp typische elektrische Ausrüstung und Komponenten einen Stillstandsbedarf von Pstill = 20 W.
Dies entspricht der Energiebedarfsklasse A für den Stillstand, siehe nachstehende Tabelle 2 nach VDI 4707 E.

Fahrtbedarf
Die Ermittlung des Fahrtbedarfs im konkreten Anwendungsfall erfolgt vorzugsweise durch Hochrechnung von bereits bekannten, auf die Aufzugstype bezogenen Energiebedarfswerten, die in Auswahltabellen des Aufzugsherstellers bzw. des Montagebetriebs festgehalten sind.
Diese Auswahltabellen werden mit den Messwerten von definierten Referenzfahrten nach VDI 4707 E erstellt, die an Musteranlagen oder an bereits in Betrieb befindlichen Aufzügen des betroffenen Aufzugstyps ermittelt wurden. Sie dienen als Standardgrößen für die rechnerische Ermittlung des Fahrtbedarfs.
Im gewählten Beispiel hat der fiktive Aufzugshersteller DeLidon Lift GmbH seinen neu entwickelten Aufzugstyp HEUD-System 1.0 angeboten. Aus der Auswahltabelle „Typische Energiebedarfswerte des Aufzugstyps HEUD-System 1.0“ wurde der spezifische Fahrtbedarf
EFahren/spez = 0,68 mWh/(m·kg) ermittelt.
Dies entspricht der Energiebedarfsklasse A für das Fahren, siehe nachstehende Tabelle 3 nach VDI 4707 E.

Spezifischer Gesamtenergiebedarfswert
Mit der bereits ermittelten täglichen Fahrtzeit von 21 Minuten (tnutz = 0,35 h) ergibt sich bei Ansatz von 180 Fahrten pro Tag eine gefahrene Wegstrecke von
snenn = 1080 m pro Tag.
Dies ergibt einen täglichen Energiebedarf EFahren/Ref für das Fahren pro Tag von

Mit einer täglichen Stillstandszeit des Aufzuges von (24 h – tnutz) = 23,67 h ergibt sich ein Energiebedarf Estill für den Stillstand pro Tag von
Der gesamte Energiebedarf pro Tag beträgt damit

Wird dieser Wert wieder durch die gefahrene Wegstrecke snenn pro Tag und die Nennlast QN geteilt, ergibt sich der spezifische Energiebedarfswert des Aufzugs zu
Damit liegt der Aufzug insgesamt in der Energieeffizienzklasse A gemäß der nachstehenden Tabelle 4 nach VDI 4707 E

Ermittlung des Jahresenergiebedarfs
Mit den ermittelten Energiebedarfswerten kann der in einem Gebäude zu erwartende Bedarf an elektrischer Energie für den Betrieb des Aufzugs in einem bestimmten Zeitraum überschlägig hochgerechnet werden, indem der spezifische Energiebedarfswert des eingebauten Aufzugs mit der in diesem Zeitraum zu erwartenden Fahrtenzahl, der durchschnittlichen Strecke pro Fahrt, einem durchschnittlichen Beladungsfaktor (Beladung und Balancierung) und der Nennlast multipliziert wird.
Bei Aufzügen, deren tägliche Nutzungszeiten deutlich von den angenommenen Fahrtzeiten nach Tabelle 1 abweichen, kann der Jahresenergiebedarf auch aus den Energiebedarfswerten für das Fahren und den Stillstand mit den geschätzten Zeiten für das Fahren und den Stillstand hochgerechnet werden. Die Zeit für das Fahren ergibt sich aus der erwarteten Fahrtenzahl und der durchschnittlichen Fahrtstrecke pro Fahrt.
Die Berechnung des voraussichtlichen Jahresenergiebedarfs EJahr erfolgt durch Hochrechnung mit den bereits ermittelten Werten des Energiebedarfs pro Tag. Bei der Ermittlung des Energiebedarfs
EFahren wird der Beladungsfaktor k berücksichtigt (k = 0,8 für Seilaufzüge, k = 1,2 für Hydraulikaufzüge).
Der gesamte Energiebedarf ETag pro Tag ergibt sich damit aus
Damit kann nun der Energiebedarf pro Jahr ermittelt werden. Wichtig ist noch die Festlegung N = Anzahl von Betriebstagen. Im Fall des für das Rechenbeispiel gewählten Aufzuges werden bezogen auf dessen Nutzung 280 Betriebstage angenommen. Damit ergibt sich der jährliche Energiebedarf
Aufzugs-Energiezertifikat
Die ermittelten Kennwerte für den Energiebedarf können vom Aufzugshersteller bzw. vom Montagebetrieb im Rahmen des Angebots für einen Aufzug an den Bauherrn oder Betreiber angegeben werden. Die Kennwerte können mit nachfolgendem Aufzugs-Energiezertifikat ausgewiesen werden. Dieses Aufzugs-Energiezertifikat kann die Grundlage für die energetische Bewertung von Aufzügen im Rahmen der EnEV (Gebäude-Energieausweis) bilden.

Das vorstehende Beispiel eines Aufzugs- Energiezertifikats ist in VDI 4707 E nur bezüglich seines Inhalts, jedoch nicht bezüglich seiner Darstellungsweise beschrieben. Diese sollte sich vorzugsweise an der Darstellung des Gebäude-Energieausweises orientieren.
Messung der Energieverbrauchswerte
Die Messung von Energieverbrauchswerten erfolgt aus zwei Gründen:
- Für die Erfassung von Standardwerten des Energiebedarfs in Auswahltabellen der Aufzugshersteller bzw. der Aufzugsmontagebetriebe zur rechnerischen Ermittlung der Bedarfswerte in konkreten Auftragsfällen.
- Zur Kontrolle der vom Aufzugshersteller bzw. vom Aufzugsmontagebetrieb angegebenen Energiebedarfswerte und/ oder zur Überprüfung, ob sich durch Veränderungen an der Aufzugstechnik infolge von Alterung, Wartung oder Umbauten die Energiebedarfswerte geändert haben. Dabei sollte aber von einer zulässigen Toleranz der Werte von +/- 20 % ausgegangen werden.
Die Messung des Stillstandsverbrauchs erfolgt durch Messen der einzelnen Verbrauchswerte. Der Stillstandsverbrauch wird zehn Minuten nach Beendigung der letzten Fahrt ermittelt.
Der Fahrtverbrauch wird für eine Referenzfahrt gemessen. Eine Referenzfahrt besteht aus dem Fahren über die volle Förderhöhe mit leerem Fahrkorb in Auf- und Abwärtsfahrt inklusive der Türbewegung.
Der bei der Referenzfahrt gemessene Energieverbrauch in Wattstunden (Wh) wird in Relation gesetzt zu der bei der Referenzfahrt gefahrenen Wegstrecke (doppelte Förderhöhe) und der Nennlast des Fahrkorbs. Zur Absicherung der Messgenauigkeit kann die Referenzfahrt mehrmals nacheinander durchgeführt werden.
Da der Energieverbrauch von Antrieben bei Seil- und Hydraulikaufzügen beispielsweise aufgrund der Viskosität von Ölen von deren Temperatur abhängig sein kann, sollten die Messungen bei durchschnittlichen Betriebstemperaturen durchführt werden.
Die Referenzfahrt mit leerem Fahrkorb gilt für übliche Aufzüge mit Treibscheibenantrieb und Gegengewichtsausgleich von 40 % bis 50 % oder mit Hydraulikoder Trommelantrieb mit kleinem bzw. ohne Ausgleichsgewicht. Für Aufzüge mit anderem Gewichtsausgleich muss der Energiebedarf für das Fahren mit einem Lastkollektiv ermittelt werden. Dieses umfasst:
- 40 % Fahrten mit leerem Fahrkorb
- 30 % Fahrten mit 1/3 Beladung
- 30 % Fahrten mit 2/3 Beladung
Bei speziellen Verwendungsarten kann ein individuelles Lastkollektiv festgelegt werden. Dieses ist zu dokumentieren. Die Messungen erfolgen nach dem Hauptschalter für den Kraftstromkreis und nach dem Schalter für die Beleuchtungsstromkreise der Aufzugsanlage.
Schacht- und Triebwerksraumbeleuchtung werden bei der Energieverbrauchsmessung nicht berücksichtigt.
Zusätzlich können Stromkreise für eine Aufzugsgruppensteuerung vorhanden sein. Bei diesen Stromkreisen wird ebenfalls eine Messung im Stillstand durchgeführt und der so ermittelte Energieverbrauchswert anteilig dem Stillstandsverbrauch der Einzelaufzüge zugeschlagen. Dies gilt auch für weitere Geräte, die für den Betrieb des Aufzuges erforderlich sind.
Kleine Stillstandsleistungen und hohe Beschleunigungsleistungen mit keineswegs idealen sinusförmigen Strömen stellen hohe Anforderungen an die Messtechnik.
Anforderungen an die Messgeräte
- Zur Messung des Kraftstromkreises
- Bildung der 3-Phasen-Wirkleistung mit minimal drei Werten pro Sekunde.
- Berücksichtigen von Oberwellen wie sie von Frequenzumrichtern erzeugt werden.
- Genügender Messbereich für die maximale Beschleunigung und den Stillstand.
- Die Leistung wird vom Messgerät aus den Effektivwerten der Spannung und des Stroms bestimmt.
- Die Effektivwerte müssen lückenlos zwischen zwei Abtastungen gebildet werden.
- Aufzeichnung der Leistungswerte während der Referenzfahrt (Diagramm: Leistung als Funktion der Zeit).
- - Zur Messung des Beleuchtungsstromkreises
- - Bildung der 1-Phasen-Wirkleistung mit minimal drei Werten pro Sekunde.
- - Berücksichtigen von Oberwellen.
- - Die Leistung wird vom Messgerät aus den Effektivwerten der Spannung und des Stroms bestimmt.
- - Die Effektivwerte müssen lückenlos zwischen zwei Abtastungen gebildet werden.
- - Leistungswerte können statisch abgelesen werden.
Die Messung soll durch kompetentes Fachpersonal durchgeführt werden, welches mit den Messgeräten vertraut ist. Ebenfalls muss entsprechendes Aufzugspersonal vor Ort sein, damit die Sicherheit gewährleistet wird.
Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz
Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz können natürlich sowohl bei Neuanlagen als auch in der Modernisierung zum Einsatz kommen. Bei der Modernisierung wird empfohlen, sog. Modernisierungspackages anzubieten, die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit nach BSV/SNEL/EN 81-80, Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz nach EnEV und VDI 4707 und Maßnahmen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Qualität (Lebensdauer) enthalten.
Im Rahmen des Entstehungsprozesses und der Lebensdauer eines Aufzuges werden zur Erhöhung der Energieeffizienz folgende Maßnahmen empfohlen:
- In der Planungsphase Überlegungen zur optimierten konstruktiven Basis- Auslegung z. B. bezüglich des erforderlichen Gegengewichtsausgleichs und dem Verhältnis von Nutz- zu Gedrängelast. Auch bei der Projektierung können energieoptimierte Lösungen gewählt werden.
- Nach Funktionen, vor allem in der Steuerung mit Schwerpunkt auf Minimierung des Stand-by-Verbrauchs.
- Mit eingeschränkter Verfügbarkeit z. B. bei Rückfahrt/Parkfahrt oder angepasster Gruppenfunktionen
- In der Komponentenauswahl: Hier sollte auch unterschieden werden nach der Auswirkung im Stillstand/Stand-by, z. B. mit LED-Fahrkorblicht und bei der Fahrt, z. B. durch Umrichter mit Rückspeisung oder durch hydraulische Speicher. Ein Rundgang auf der Fachmesse interlift ’07 zeigte die Vielfalt der Angebote von energieeffizienten Komponenten.
- Eine große Bedeutung hat natürlich auch die Montagequalität. Schließlich hängt bei genauer Betrachtung der Energiebedarf eines Aufzuges nur von seinem Wirkungsgrad ab, denn die potenzielle und kinetische Energie die dem Aufzugssystem zugeführt wird, wird vom Aufzugssystem beim Wirkungsgrad = 1 auch wieder vollständig zurückgeführt. In gleichem Maße ist auch die Wartungsqualität für den Energieverbrauch von Bedeutung.
Zusammenfassung
Mit der neuen VDI-Richtlinie 4707 E, Aufzüge, Energieeffizienz steht nun ein Hilfsmittel für die Beurteilung und Kennzeichnung der Energieeffizienz von Aufzügen zur Verfügung. Es wurde an einem Beispiel gezeigt, wie die Richtlinie anzuwenden ist. Die Methoden zur Ermittlung und Bewertung von Energiebedarfswerten und die Vorgehensweise bei der Messung der Energieverbrauchswerte wurden erläutert. Die VDI 4707 E bildet damit eine einheitliche Grundlage für die energetische Bewertung von Aufzügen im Rahmen der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden . Als Ergebnis wird ein Aufzugs- Energiezertifikat ausgestellt, das dem Betreiber des Aufzuges im Rahmen der Betriebsdokumentation übergeben wird.
Der Autor
Werner A. Boehm war in verschiedenen leitenden Funktionen für das global arbeitende Aufzugs- und Fahrtreppenunternehmen ThyssenKrupp Elevator AG tätig. In den vergangenen Jahren engagierte er sich als Geschäftsführer für die Belange des Verbandes für Aufzugstechnik, VFA-Interlift e. V. Er ist Mitglied von nationalen und europäischen Gremien, die sich bei ihren Beratungen u. a. auch den Themata in Zusammenhang mit möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Aufzugsanlagen zuwandten.
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