Ausgabe 2/2008


03/01/08

25. Heilbronner Aufzugstage


Teilnehmer, Aussteller und Veranstalter voll zufrieden

Mit dem Thema „Betrieb von Aufzugsanlagen“ konnte das Interesse für das Thema „Neue Ansätze bei Sicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit“ bestätigt werden. Die Teilnehmerzahl füllte die Aula der Hochschule Heilbronn voll, und die gestiegene Zahl der Aussteller ermöglichte zusätzliche Neuheiteninformationen.
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 2/2008
Erstellt von: Editor
Die Richtigkeit des Konzepts durch die Auswahl der Themen und die Gewinnung kompetenter Referenten von Dr.-Ing. Gerhard Schiffner bestätigte die erreichte Teilnehmerzahl eindrucksvoll. Zudem konnten aus der 231 Teilnehmer (davon 28 aus europäischen Nachbarländern) umfassenden Namensliste erfreulicherweise überwiegend neue Namen festgestellt werden. Dies zeigte, dass die Heilbronner Aufzugstage ein Spiegel des Fachnachwuchses sind, ebenso wie der Feststellung, dass junge Unternehmen in der Branche ständig „nachrücken“. Eines der wichtigsten Veranstaltungsziele, ein aktuelles und attraktives Angebot zur Weiterbildung sowohl der etablierten als auch der Nachwuchs-Aufzugsbauer anzubieten, wurde erreicht.
Die Begrüßung der Teilnehmer erfolgte durch den Geschäftsführer der Technischen Akademie Heilbronn, Prof. Dr. G. Clauß, dieser gab zusätzlich Informationen über die in der Hochschule Heilbronn gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten sowie erforderliche Hinweise über den organisatorischen Ablauf der beiden Tagungstage. Prof. Dr. G. Clauß übergab das Wort an den Leiter der Veranstaltung, Dr.-Ing. Gerhard Schiffner.
Dr.-Ing. Gerhard Schiffner eröffnete die Vortragsreihe mit einer Übersicht und Erläuterung über die durch die Aktualisierung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entstandenen Auswirkungen auf die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG und die zugehörigen Regelwerke der EN 81-Reihe sowie die zu erwartenden Ergänzungen oder Änderungen des Regelwerkes. Eingehend wurden die Einflüsse auf das existierende Normenwerk und dessen bevorstehende Änderungen und die erfolgten Ergänzungen angesprochen, die auch in den Tagungsunterlagen zusätzlich umfassend dargestellt sind. Die zu erwartenden Veröffentlichungen neuer Normen und die angekündigten Änderungen der Struktur des Aufzugsregelwerkes zeigte auch, dass die relevanten Bestimmungen im europäischen Regelwerk zunehmend „verfeinert“ werden und es zu hoffen bleibt, dass die Reglementierung sich in Grenzen halten wird. Die angesprochene Überarbeitung der EN 81-1 und -2 ist unter Beachtung und ggf. Berücksichtigung von über 400 Änderungsanträgen in den zuständigen Arbeitsgruppen in Arbeit. Auf der Basis des Gesamtaufbaus der Aufzugsnormenreihe (prCEN/EN 81-11) werden die bestehenden Normen kontinuierlich überarbeitet bzw. erforderliche Neuausgaben erstellt und zeitnah veröffentlicht werden.
Eine Übersicht über die durch die seit 5 Jahren in Kraft befindliche Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vermittelte Peter Günther (VDMA) und ging auf die in dieser Verordnung festgeschriebenen Regelungen insbesondere hinsichtlich der Betreiberverpflichtungen ein. Auch auf die Aufgaben und Arbeitsweise des Ausschusses für Betriebssicherheit (ABS) und seiner Unterausschüsse bzw. Arbeitskreise wurde eingegangen und das bisher veröffentlichte Regelwerk über den Betrieb von Aufzugsanlagen erläutert. Die grundsätzliche Trennung von Beschaffenheitsanforderungen (EN 81-Regelwerk) und Regelungen für den Betrieb (TRBS) wurde dargestellt und verständlich gemacht. Insbesondere gilt es für den Aufzugsbestand, dass dessen Sicherheitsniveau so gut es technisch und wirtschaftlich machbar ist. Anhand einer sicherheitstechnischen Bewertung bzw. einer Gefährdungsanalyse ist eine technische Anpassung an das heute anzustrebende Sicherheitsniveau von Aufzugsanlagen empfohlen und sollte vorgenommen werden, auch wenn der verpflichtende Druck der Behörde nur in besonderen Fällen besteht, insbesondere aber auch um das Risiko für den Betreiber zu minimieren.
Eine der technischen Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit und der Verfügbarkeit von Aufzugsanlagen ist die Anwendung von elektronischen Sicherheitssystemen für bisher von überwiegend mechanischen Systemen vorgehaltenen Funktionen. Markus Erntl (Wittur GmbH) zeigte auf, wo und wie die in den Regelwerken sich befindlichen Möglichkeiten genannt werden und für welche Funktionen sich diese Technik (PESSRAL) am Objekt Aufzug besonders eignet. Im Automobilbau hat sich die Verlagerung rein mechanischer Funktionen in mechatronische oder rein elektronische Funktionen bereits millionenfach durchgesetzt und bewährt. Im z. T. noch konservativen Aufzugsbau ist die Anwendung über PESSRAL durch das Regelwerk nun ebenfalls möglich geworden und in der Praxis bereits spürbar. Neben den reinen sicherheitstechnischen sind auch wirtschaftliche Vorteile für Betreiber und Benutzer spürbar bei gleichzeitiger Erhöhung der Verfügbarkeit und Reduzierung der Wartungskosten. Die Auswahl und Festlegung der Anforderungskategorie eines mit PESSRAL arbeitenden Bauteiles bzw. dessen Funktionen wurde besprochen und auf die verschiedenen Anwendungsmöglichkeiten eingegangen. Eine der gegenwärtigen Anwendung ist die Zusammenlegung von Funktionen in den Geschwindigkeitsbegrenzer. Das neu entwickelte und patentgeschützte Bauteil EOS wurde beispielhaft vorgestellt und dessen Anwendungen besprochen.
Über erfolgreiche Initiativen hinsichtlich der Umsetzung der Aufzugsrichtlinie in Österreich berichtete Anton Marschall (TÜV AUSTRIA) in einem lebendig vorgetragenen Referat. Der Aufzugsbestand in den Ländern Österreichs wurde untersucht und anhand von Gefahrenanalysen entsprechende Maßnahmen für die einzelnen Anlagen eingeleitet bzw. von den Behörden und Sachverständigen gefordert. Die auch in anderen europäischen Ländern bekannten Schwierigkeiten bezüglich des Einbaues von Fahrkorbabschlusstüren treten auch in Österreich auf und müssen überwunden werden. Anhand der Gefahrenanalysen und unter Bezugnahme der EN 81-80 wurden Maßnahmenkataloge und Zeitvorgaben erarbeitet, die den Betreibern helfen, die anfallenden Kosten zeitnah bewältigen zu können. Auch das Unfallgeschehen über mehrere Jahre hinweg wurde jetzt neu ermittelt und ausgewertet. Die dabei festgestellte Reduzierung der Unfälle konnte eindeutig den durchgeführten Nachrüstforderungen zugeordnet werden. Ein unabhängig von Nachrüstmaßnahmen festgestellter sprunghafter Anstieg von Unfallmeldungen konnte als eine Folge der Möglichkeit, den Betreiber über die Produkthaftung mit Schadenersatzforderungen mit Aussicht auf Schmerzensgeld zu konfrontieren, ermittelt werden. Der sicherheitstechnische Zustand dieser Aufzugsanlagen hatte jedoch keinen größeren Einfluss auf das Unfallgeschehen als vor dem Inkrafttreten der Produkthaftungsrichtlinie festgestellt werden konnte.
Zum Thema Haftungsrisiken für Betreiber, Hersteller, Wartungs- und Instandhaltungsunternehmen sowie Prüforganisationen referierte Rechtsanwalt Claus Eber (Anwaltskanzlei Eber, Ravensburg) und erläuterte den im Haftungsrecht geltenden Grundsatz „Keine Haftung ohne Verschulden“, der sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht gilt. Die Unterschiede aus Haftung aus Vertrag, Gefährdungshaftung, Haftung aus Delikt sowie Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurde deutlich gemacht und darauf hingewiesen, dass die Ursachenfindung nicht immer ganz einfach ist. Auch auf die Haftungsbegrenzung und die allerdings begrenzten Möglichkeiten der Haftungsdelegation wurde eingegangen und mit Beispielen erläutert, wobei die Unterschiede zwischen Strafrecht und Zivilrecht nochmals deutlich gemacht wurden. In jedem Verfahren wird es sehr hilfreich sein, wenn eine sorgfältige Dokumentation (Nachweis über die Einhaltung der geltenden Regelwerke für das Produkt und die schriftlichen Vereinbarungen über Zuständigkeiten der jeweils Verantwortlichen sowie der Nachweis über fortlaufende Personalschulungen) vorgelegt werden kann. Dies erleichtert die Erfolgsaussichten der Verfahren erheblich, denn die Geschädigten werden immer bestrebt sein, Eigenverschulden abzuwehren.
Über den aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen (BGRegeln) geforderten Arbeitsschutz für Betreiber als Arbeitgeber und Instand haltungsunternehmen informierte Wolfgang Rösch ( BG-Metall, Stuttgart). Neben den Bestimmungen des Arbeitsschutzes für Beschäftigte und Prüfpersonal wurden auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz genannt, die sich aus neuen Techniken ergeben. Am Beispiel der triebwerksraumlosen Aufzüge und anderen Einschränkungen sowie Gefährdungspotenzialen bei Arbeiten im Schacht und auf Fahrkörben wurde eingegangen. Reinigungsarbeiten im Schacht (z. B. Glasaufzüge) müssen sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden, insbesondere dann, wenn aufzugsfremdes Personal an diesen Arbeiten beteiligt ist. Leider liegt der Schwerpunkt der Unfälle beim Fachpersonal selbst, im Wesentlichen bedingt durch wirtschaftliche Zwänge. Vorbeugende organisatorische Vorkehrungen z. B. zur Beschleunigung des Gebäudezuganges zur Befreiung von im Fahrkorb eingeschlossener Personen, sind wichtig. Maßnahmen zur vorbeugenden Vermeidung von Unfällen bzw. Personenschaden wurden genannt und die vorliegenden Erfahrungen bestätigen dessen Wirksamkeit.
Das Thema Energie spielt natürlich auch im Aufzugsbau eine immer gewichtigere Rolle. Über Methoden zur Ermittlung und Bewertung der Energieeffizienz von Aufzugsanlagen referierte Werner A. Böhm (ProdCon, Weinstadt) und die Aufmerksamkeit der Zuhörer war ihm gewiss. Der Referent legte dar, dass in der EU 4 Millionen Aufzüge in Betrieb sind, davon in Deutschland rund 650 000. Die Arbeiten am Regelwerk und die Ziele der verschiedenen energierelevanten Normenaktivitäten wurden vorgestellt und auf die einschlägigen Einzelbestimmungen verwiesen. National ist die Energieeinsparverordnung und die VDI 4707 E über die Energieeffizienz von Aufzügen maßgebend und Basis von erforderlichen Maßnahmen. Der Inhalt der VDI 4707 wurde de tailliert besprochen und das Vorgehen in der Praxis dargestellt. Dabei geht es um die Ermittlung der Nutzungskategorie ebenso wie um die Feststellung des spezifischen Gesamtenergiebedarfs einer Anlage, welcher letztlich in Energieeffizienzklassen einzuordnen ist. Besonders hingewiesen wurde auch auf die Qualitäts- Anforderungen an die Messgeräte. Es ist davon auszugehen, dass sich auf dem Markt die entsprechenden Energiezertifikate für die einzelnen Anlagenarten und Hersteller durchsetzen werden, was für den Betreiber bei der Entscheidung über einen Neu- oder Umbau einer Anlage hilfreich und Bestandteil der anlagespezifischen Dokumentation sein muss.
Welche Möglichkeiten für die Reduzierung des Energiebedarfs von Aufzügen bestehen, konnte Walter Dolde (Thyssen, Neuhausen) darstellen. Hierzu stehen drei Aktionsfelder zur Debatte: Verwendung energiesparender Technologie, Reduzierung des Stand-by-Bedarfs sowie die Nutzung intelligenter Steuerungen zur Optimierung der Förderleistung bei optimiertem Energiebedarf. Die sorgfältige Auswahl der Bauteile und Baugruppen z. B. für die Versorgungsspannung, Quittierungsleuchtmittel, Kabinenbeleuchtung und der Antriebsmittel selbst haben einen großen Einfluss auf den Gesamtenergiebedarf einer Anlage. Schon bei der Planung sind z. B. die Notwendigkeit von Parkfahrten einer Anlage zu überdenken. Weitere Punkte sind die Beschleunigungsgrößen, der Gegengewichtsausgleich und Sonderinstallationen im Fahrkorb wie Heizung und Lüftung, deren Erfordernisse bzw. Größenordnungen zu prüfen sind (z. B. zeit- oder temperaturabhängige Funktionszeiten). Eine Summe von weiteren Details ist zu berücksichtigen, dessen Energiebedarf über die Lebenszeit einer Anlage es zu beurteilen gilt, zumal nicht damit zu rechnen ist, dass die Energiekosten jemals wieder fallen werden und sich entsprechende Investitionen sehr schnell amortisieren werden.
Ohne Mitarbeiter entstehen in einem Unternehmen keine Produkte oder Dienstleistungen. Über die strategische Bedeutung der Qualifikation von Mitarbeitern referierte Horst Wittur (Elevator Consult Karlsfeld). Die wirtschaftliche Bedeutung der Branche mit über 20 000 Beschäftigten in über 300 Unternehmen mit einem Umsatzvolumen von derzeit mehr als 925 000 Mio € ist unübersehbar. Das Produkt Aufzug tangiert eine Reihe von Gewerken, über die die Mitarbeiter – neben ihrem speziellen Wissen über das Produkt Aufzüge selbst – über ausreichende Kenntnisse verfügen müssen, um Fehler an den Schnittstellen zu den einzelnen Gewerken zu vermeiden. Bedauerlicherweise sind bisher alle Bemühungen fehlgeschlagen, dem Aufzugsbauer ein Berufsbild zuordnen zu können. Bei der Personalauswahl ist deshalb besondere Sorgfalt erforderlich und die persönliche Flexibilität ist neben den Fachkenntnissen eine wichtige Voraussetzung für die Tätigkeiten im Aufzugsbau. Die verschiedenen Tätigkeitsgebiete wurden aufgezeigt und auf die zur Verfügung stehenden Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten hingewiesen. Lebenslanges Lernen gilt im Besonderen für den Aufzugsbau, da die spezielle Grundausbildung (Mechanik, Elektrik) in der Regel nicht ausreicht. Die Nutzung der etablierten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zeigen auch, dass diese Möglichkeiten auch dringend erforderlich sind. Neben den allgemeinen Weiterbildungen sind auch die innerbetrieblichen Maßnahmen nicht zu unterschätzen und sollten auch weiterhin ausgebaut und genutzt werden. Nicht unerwähnt bleiben soll auch, dass im Zuge der Globalisierung die Sprachkenntnisse immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Effiziente Instandhaltung zur Gewährleistung von Sicherheit, Verfügbarkeit und Wirtschaftlichkeit war das Thema von Markus Klewer (KONE, Hannover). Die Basis der Kosten für eine effektive Instandhaltung und der damit zusammenhängenden gewünschten hohen Verfügbarkeit der Anlage wird schon bei der Planung einer Anlage beeinflusst. Neben den reinen Anschaffungskosten sind auch die über die Lebensdauer einer Anlage anzusetzenden Betriebs- und Instandhaltungskosten von erheblicher Bedeutung (i. d. R. 20 Jahre). Bei der Wahl des Aufzugstyps und des Leistungsumfanges bedeutet eine Mehrinvestition von 5 %, dass dies eine Erhöhung der Lebenszykluskosten von nur 2 % zur Folge hat. Modernisierungen sind allerdings nicht Bestandteil der Instandhaltungskosten. Höhere Qualität der Komponenten wirkt sich auch in der Verfügbarkeit einer Anlage aus. Ein Abruf von Dienstleistungen im Bedarfs- (Fehler-)fall zieht nachweislich bis zu 12 % Mehraufwand der Lebenszykluskosten nach sich. Eine vorausschauende Wartung benötigt eine Systemunterstützung in der Form, dass Zustandsberichte regelmäßig von den Anlagen an das Wartungszentrum übermittelt werden. Diese Mehrinvestition beeinflusst in erheblichem Maße die Verfügbarkeit positiv und minimiert die Wartungskosten durch geeignete vorbeugende Maßnahmen. Eine klare Konzeption des Inhaltes von Wartungsverträgen ist deshalb zwischen Betreiber und dem Wartungsunternehmen dringend notwendig, um Differenzen vorzubeugen. Auch einschlägige Normen sind dabei zu berücksichtigen.
Über Änderungen an Aufzugsanlagen mit Baumusterprüfungen konnte Volker Sepanski (TÜV Rheinland, Köln) die zugehörigen Zusammenhänge erläutern. Im Rahmen der Baumusterprüfung ist zu prüfen, ob das Konzept und die Ausführung eines Musteraufzuges den „Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für den Entwurf und den Bau von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen“ gemäß Anhang I der Aufzugsrichtlinie (AufzRL) entspricht. Soll für einen konkreten Aufzug vom Musteraufzug und damit von der Baumusterprüfung abgewichen werden, sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Im Kontakt mit der „Benannten Stelle“ sind die Änderungen zu begründen und zu dokumentieren, um ggf. ein Einverständnis zu den beabsichtigten Änderungen zu erreichen. Diese Stelle kann entweder eine Ergänzung zur bestehenden Baumusterprüfung ausstellen oder verlangen, dass ein neuer Antrag gestellt wird. Auf die verschiedenen Möglichkeiten der Inbetriebnahme gemäß den Anhängen zur AufzRL wurde ebenfalls hingewiesen. Werden Änderungen an bereits in Betrieb befindlichen Anlagen mit Baumusterprüfung notwendig, ist nach Erledigung des vorgenannten Verfahrens eine neue Prüfung zur Wiederinbetriebnahme durch eine „Zugelassene Überwachungsstelle – ZÜS – erforderlich. Die Frage der Produkthaftung bleibt unberührt gültig, wobei es keine Rolle spielt, ob eine Anlage baumustergeprüft ist oder nicht.
Fragen und Antworten zum Thema „Modernisierung oder Komplettaustausch von Aufzugsanlagen“ wurden von Karl-Friedrich Schöps (OTIS, Berlin) vorgetragen und die zugehörigen Begriffe verdeutlicht. Es kann – abhängig vom Umfang der Veränderungen – sowohl von einer Systemmodernisierung als auch einer Teilmodernisierung gesprochen werden und dieses ist im Einzelfall zu definieren. Bei einem Durchschnittsalter der Aufzüge von 25 bis 30 Jahren – einzelne Bauteile können durchaus noch länger in Betrieb sein oder bleiben – ist auch die Überlegung nach dem wirklich notwendigen Tausch der kompletten Teile anzustellen. Die Vernichtung oder Aufbereitung ausgebauter Teile verursachen ebenfalls Kosten, die dem Gesamtaufwand gegenübergestellt werden sollten – auch die Überlegungen nach der Lebensdauer der neu einzubauenden Teile im Hinblick auf die Wartungskosten sind anzustellen. Beim Umbau sind z. B. auch die Baunebenkosten mit zu berücksichtigen, zusätzlich auch die Belästigungen der Hausbewohner durch Staub und evtl. langwieriger Stilllegungen der Anlage. Beim Türentausch ist dies ein besonderes Thema und entsprechende Systeme ohne Bauarbeiten sollten durch den Hersteller angeboten werden können. Letztlich kann dem Betreiber ein Stufenplan helfen, die Belästigungen und die finanzielle Beanspruchung zu lindern, sofern der sicherheitstechnische Zustand der Anlage dies zeitlich erlaubt.
Einen interessanten Einblick in die Grubentechnik gab Ralf Schülke (SIEMAG, Netphen) am Beispiel der Schachtanlage Porta Alpina Sedrun, die im Zuge des derzeitigen Baues des längsten Tunnels der Welt (57 km) durch den St. Gotthard errichtet wurde. Etwa in der Mitte der Tunnelstrecke ist eine Schachtförderanlage mit einer Schachthöhe von 835 m in einem 7,9 m Rundschacht, zusammen mit einer zweiten kleineren Anlage in Betrieb. Die große Anlage wird sowohl für den Personentransport als auch für den Transport des Ausbruchmaterials und das Einbringen von Baumaterial genutzt. Die Leistung der Anlagen sind (für Aufzugsverhältnisse) enorm. Die Hauptanlage hat eine Tragfähigkeit von 50,8 t bei einer Förderhöhe von 795 m und einer Betriebsgeschwindigkeit von 16 m/s bei Materialtransport und 12 m/s bei Personentransport im 2-stöckigen Fahrkorb. Die tägliche maximale Förderleistung beträgt 6350 t Aushub und zusätzlich 50 Materialeinheiten sowie 60 Personen pro Schicht und Fahrtrichtung. Der Antrieb erfolgt über eine Köpe-Treibscheibe mit 4 Seilen je 52 mm Durchmesser bei Seilführung und mit Gegengewicht. Die Motorleistung beträgt 4176 kW und 72 Upm. Die zweite Anlage hat bei gleicher Förderhöhe einen Einseil-Trommelantrieb von 270 kW mit einem Seildurchmesser von 28 mm. Die Tragfähigkeit beträgt 1,6 t bei einer Betriebsgeschwindigkeit von 4 m/s und Schienenführung. Fangvorrichtungen gibt es im Bergbau nicht, jedoch ist in der Schachtsole eine Puffereinrichtung mit großer Verzögerungsstrecke vorhanden. Der Schacht endet oben in einer zukünftigen „Bahnhofshalle“ gewaltiger Dimension und diese ist über einen Zugangsstollen von 1000 m Länge mit der Außenwelt verbunden. In Gegenrichtung hat eine Tunnelröhre die Funktion der Lüftung. Dieser Bahnhof sollte ursprünglich als besondere Attraktion ausgebaut und dem Tourismus für diese schneesichere Gegend dienen. Aus finanziellen Gründen ist dieser Ausbau der Porta Alpina-Station zunächst zurückgestellt. Nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels soll dieses Thema erneut aufgegriffen werden.
Das „Eine“ kann ohne das „Andere“ nicht bestehen, und so war auch die hohe Teilnehmerzahl am abendlichen Treff zu erklären. Über diese obligatorische gemeinsame Abendveranstaltung gibt eine kleine Bilderserie einen Einblick. Die Möglichkeit des Gespräches abseits vom täglichen Existenzkampf wird immer sehr stark genutzt und zeigt, dass die Aufzugsfamilie wirklich als eine solche betrachtet werden kann. Die „Neuen“ werden sehr schnell integriert und so entsteht ein herzliches Klima und die Vorfreude auf ein erneutes Treffen anlässlich der nächsten Veranstaltung in Heilbronn.
Wie schon im Vorjahr wurden die Tagungsbeiträge in einem im A5-Format gebundenen Tagungsband ausgehändigt und eine CD – die auch die von den Referenten erstellten und genutzten Folien  enthält – nach deren Fertigstellung an die Teilnehmer nachgeliefert.
Die nächsten Heilbronner Aufzugstage finden am 3. und 4. März 2009 statt. Aus beruflichen Gründen wird Dr.-Ing. Gerhard Schiffner sich auf die Ausrichtung des internationalen ELCH – european lift congress konzentrieren. Die Heilbronner Aufzugstage werden zukünftig von den Herren Dr.-Ing. Detlev Bauerschlag und Dipl.-Ing. Oskar Rosin konzipiert und geleitet.
Anmeldungen können ab sofort vorgenommen werden (Mail) (Teilnehmer und  Aussteller) und die Erfahrung zeigt, dass eine rechtzeitige Anmeldung nicht nur aus Platzgründen immer von Vorteil war.
Otto Bielmeier
2/2008