Ausgabe 1/2008


01/01/08

Auswirkungen des Ratings auf die Kapitalbeschaffung mittelständischer Unternehmen


Prof. Dr. Diethard B. Simmert (Institut für Wirtschaftsberatung Karl A. Niggemann & Partner GmbH & Co KG)

Die Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Kapital durch mittelständische Unternehmen haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Wesentlich dazu beigetragen hat die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II), die von den Kreditinstituten eine differenzierte Unterlegung der Bankkredite mit Eigenkapital verlangt.
Doch auch die unzureichenden Erträge der Banken im Aktivgeschäft haben zu einem stärkeren Risikobewusstsein der Banken geführt und diese veranlasst, ihre bankinternen Ratingsysteme weiter zu optimieren.
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 1/2008
Erstellt von: Editor

Finanzierungssituation mittelständischer Unternehmen

Die Ergebnisse vieler Studien zeigen, dass der Bankkredit unverändert das wichtigste Finanzierungsmittel des deutschen Mittelstandes bleibt und dieser weiterhin auf die Fortsetzung der engen und in der Regel langjährigen Geschäftsbeziehung mit seiner Hausbank vertraut. Daran hat auch die zunehmende Verfügbarkeit alternativer Finanzierungsformen nichts geändert, obwohl diese auch für mittelständische Unternehmen in den vergangenen Jahren eine zunehmende Bedeutung erfahren haben. Allerdings ist der Weg zum Bankkredit deutlich mühsamer geworden. Dies zeigt unter anderem eine aktuelle Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die im 1. Quartal 2006 in Zusammenarbeit mit 28 Wirtschaftsverbänden durchgeführt wurde. Die Ergebnisse dieser Studie beruhen auf Angaben von rund 6000 Unternehmen aller Größenklassen, Branchen, Rechtsformen und Regionen. Bei der Frage, ob die Kreditaufnahme in den letzten zwölf Monaten spürbar schwieriger geworden ist, gaben insgesamt knapp 33 Prozent der befragten Unternehmen an, dass sie nur unter erheblichen Anstrengungen einen Kredit von ihrer Bank erhalten haben. Davon besonders betroffen waren kleinere und mittlere Unternehmen (KMU’s) mit einem Umsatz bis zu 2,5 Millionen Euro, während von den großen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro lediglich 12,4 Prozent über schwierigere Bedingungen bei der Kreditaufnahme klagten (siehe Abb. 1).
Als wesentliche Gründe für die erschwerte Kreditaufnahme gaben alle Unternehmen unabhängig von ihrem Jahresumsatz an, dass die Anforderungen der Kreditinstitute an die Offenlegung von geschäftlichen Informationen gestiegen sind. Auch stellte die Mehrheit der Unternehmen, die über Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme klagten, fest, dass die Kreditinstitute umfangreichere Sicherheiten verlangen. Ein völlig anderes Bild ergab sich demgegenüber bei dem Problem, überhaupt noch einen Kredit von der Bank zu erhalten. Denn von dieser Schwierigkeit waren die kleinen und mittleren Unternehmen besonders betroffen, während die großen Unternehmen die Kreditgewährung nicht als hauptsächliches Problem ansahen. Von den großen Unternehmen wurde dagegen wesentlich häufiger das Problem der erhöhten Anforderungen an die Dokumentation ihres Investitionsvorhabens genannt. Gleichzeitig wurde über eine langwierige Bearbeitungs- und Entscheidungsdauer, eine allgemeine Verschlechterung im Bereich der Firmenkundenbetreuung sowie über zu hohe Kreditkonditionen geklagt (siehe Abb. 2).
Entsprechend der hohen Bedeutung von Bankkrediten führten ein Drittel der befragten und investitionsbereiten Unternehmen Kreditverhandlungen mit ihrer Bank. Bei 18,5 Prozent dieser Unternehmen wurde der Investitionskredit abgelehnt. Das restriktive Verhalten der Banken traf wiederum vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Von den kleinen Unternehmen mit weniger als 1 Million Jahresumsatz mussten rund 35 Prozent eine Ablehnung ihres Kreditwunsches hinnehmen. Von den großen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro waren es dagegen lediglich knapp 7 Prozent (siehe Abb. 3).
Als Hauptgrund für die Ablehnung eines Kreditangebots gaben die Unternehmen unzureichende Sicherheiten (49,3 Prozent) und zu niedrige Eigenkapitalquoten (46,8 Prozent) an. Von den befragten Unternehmen berichteten dagegen nur rund 4 Prozent, dass das Investitionsvorhaben selbst oder seine formale Präsentation die potenziellen Kreditgeber nicht überzeugt hat. Wegen der mit dem Investitionsvorhaben verbundenen hohen Risiken wurden 20,5 Prozent der Kreditanträge abgelehnt. Als weitere wesentliche Gründe für die Kreditablehnungen gaben die Unternehmen eine allgemein veränderte Geschäftspolitik der Banken sowie eine zu geringe Rentabilität des Unternehmens an (siehe Abb. 4).
Eine Kreditablehnung führte meist dazu, dass das Investitionsvorhaben nur eingeschränkt oder zeitverzögert durchgeführt werden konnte. In 35 Prozent der Fälle musste es sogar ganz unterbleiben. Allerdings waren die großen Unternehmen mit mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz häufiger als andere Unternehmen in der Lage, die ausgebliebenen Finanzierungsmittel vollständig zu ersetzen. Zu diesem Zweck griffen sie vornehmlich auf einbehaltene Gewinne, Abschreibungen und Rückstellungen (Innenfinanzierung) zurück.
Die Bedeutung von Ratings
Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
Die vorherigen Ausführungen zeigen, dass kleine und mittlere Unternehmen von dem restriktiven Verhalten der Banken bei der Kreditvergabe besonders betroffen sind, da diese einen benötigten Investitionskredit im Vergleich zu großen Unternehmen oftmals gar nicht oder nur zu deutlich höheren Kreditkonditionen zur Verfügung gestellt bekommen. Doch selbst kleine und mittlere Unternehmen, die ihr Investitionsvorhaben trotz der Kreditablehnung vollständig und ohne Verzögerung zu Ende bringen können, dürften aufgrund der notwendigen Änderungen bei der Finanzierung von finanziellen Einbußen betroffen sein. Umso mehr gilt dies für Unternehmen, bei denen es angesichts der restriktiven Darlehensvergabe der Banken zu Verzögerungen oder einer Reduzierung des Investitionsvorhabens kommt. Darüber zeigt die KfW-Umfrage deutlich, dass die Banken vor allem bei kleineren Unternehmen nach wie vor ein hohes Sicherheitsbedürfnis haben und heutzutage generell eine zeitnähere und offenere Kommunikation ihrer Kunden erwarten.
Hauptgrund für das veränderte Finanzierungsverhalten der Banken ist die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II), die offiziell am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Wesentliches Ziel von Basel II ist es, die Risikoübernahme der Kreditinstitute zu begrenzen. Zu diesem Zweck werden die Banken strengeren Regeln unterworfen, wie sie Kreditrisiken einzuschätzen und mit Eigenkapital zu unterlegen haben. Als Kreditrisiko wird die Gefahr bezeichnet, dass ein Kreditnehmer aufgrund einer akuten Zahlungsunfähigkeit seinen Zahlungsverpflichtungen (Tilgung, Zinsen etc.) innerhalb eines bestimmten Zeithorizontes nicht oder nur unvollständig nachkommen kann. Im Kern haben die neuen Eigenkapitalvorschriften somit zur Folge, dass Kreditinstitute die an sie gestellten Eigenkapitalanforderungen von der Bonität der Kreditnehmer und somit von dessen Ratingeinstufung abhängig machen. Dabei gilt, dass Kreditinstitute umso mehr Eigenkapital für einen Kredit hinterlegen müssen, je höher das Risiko des jeweiligen Kreditnehmers ist, an den sie einen Kredit vergeben haben. Dass Kreditinstitute eine offenere Kommunikation ihrer Kunden wünschen ist somit nicht verwunderlich. Denn schließlich trägt die Offenlegung von Geschäftszahlen und -strategien wesentlich zur Ratingeinstufung und damit zur Kreditentscheidung und zur Gestaltung der Kreditkonditionen bei. Zudem wird deutlich, dass unzureichende Sicherheiten und zu niedrige Eigenkapitalquoten in der Regel zur Ablehnung des Kreditangebots führen. Denn ausreichend vorhandene Sicherheiten und hohe Eigenkapitalquoten schützen den Kreditgeber vor Verlusten, wenn dem Kreditnehmer die Rückzahlung des Kredits mit Zinsen nicht möglich ist. Insgesamt gehören damit die Zeiten, in denen der Unternehmer nach einer kurzen Beschreibung seines Finanzierungsvorhabens die Zusage für eine entsprechende Finanzierung von seiner Bank bekommen hat, endgültig der Vergangenheit an. Weil die Ratingbeurteilung eines Kreditnehmers zu einem zentralen Element der Kreditgenehmigung und der Konditionengestaltung im Kreditgeschäft wird, ist es sinnvoll, den Kreditvergabeprozess und die Konditionengestaltung der Banken einmal näher zu betrachten. Denn nur so lassen sich Gestaltungsmöglichkeiten insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen entwickeln, mit deren Hilfe die Aufnahme von Krediten zu günstigen Konditionen möglich ist.
Kreditentscheidungsprozess der Banken
Beim Kreditentscheidungsprozess der Banken geht es um die Frage, ob Unternehmen überhaupt einen Kredit von ihrer Bank erhalten beziehungsweise ob die Kreditvergabe angesichts einer nicht ausreichenden Bonität des Kreditnehmers eingeschränkt wird. Der Prozess bis zur eigentlichen Kreditentscheidung läuft da her in vier Stufen ab. Am Anfang des Kreditentscheidungsprozesses werden die Unterlagen des Kreditnehmers auf Vollständigkeit und Plausibilität hin überprüft. In einem anschließenden Schritt bereitet der Kreditanalyst die jeweiligen Daten und Informationen auf, um quantitative und qualitative Einflussfaktoren auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens abschätzen zu können. Hierbei ist zu beachten, dass der Firmenkundenbetreuer nur noch marginal an der eigentlichen Kreditentscheidung beteiligt ist. Denn die endgültige Kreditentscheidung wird vielmehr auf anonymer Basis von einem Kreditanalysten getroffen, der keinen Kontakt zum Kunden hat. Der Firmenkundenberater reicht lediglich einen schriftlichen Kreditantrag ein, der im Wesentlichen Angaben über die Person des Kreditnehmers, dessen finanzielle Lage sowie Höhe und Laufzeit des beantragten Kredites und dessen Verwendungszweck enthält und damit als Grundlage für die anschließende Prüfung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Antragstellers sowie der Sicherheitenbewertung dient. Auf Basis der umfangreichen Informationsaufbereitung und -analyse wird im weiteren Verlauf des Kreditentscheidungsprozesses die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kreditnehmers (Kundenbonität) bestimmt, falls die Kreditinstitute einen internen Ratingansatz zur Ermittlung des Kreditrisikos verwenden. Unter einem Rating wird die stichtagsbezogene Beurteilung der Fähigkeiten eines Kreditnehmers verstanden, seinen zukünftigen Zahlungsverpflichtungen (Zins und Tilgung) pünktlich und in vollem Umfang nachzukommen. Dabei wird die Höhe des Bonitätsrisikos in einer Ausfallwahrscheinlichkeit für den einzelnen Kreditnehmer ausgedrückt. Das Rating im eigentlichen Sinne ist somit ein Zeugnis, in dem die Kreditwürdigkeit von Schuldnern benotet wird. Wichtig ist, dass auch Kreditsicherheiten unter Basel II eine stärkere Bedeutung erhalten haben, da die Eigen kapitalunterlegung durch die Hereinnahme anerkennungsfähiger Sicherheiten reduziert werden kann. Somit wirken sich auch die Art und die Höhe der vorhandenen Sicherheiten positiv auf die Bereitschaft der Kreditinstitute zur Kreditvergabe aus. Die Kapitaldienstfähigkeit eines Unternehmens wird meist durch eine einfache Kapitaldienstrechnung überprüft. Die Kapitaldienstfähigkeit ist dann gegeben, wenn nach Abzug aller zahlungswirksamen Aufwendungen von den zahlungswirksamen Einnahmen für den Zeitraum der Kreditlaufzeit jährlich ein Betrag zur freien Verfügung steht, der für Zins- und Tilgungsleistungen zuzüglich eines Sicherheitspuffers aus reicht. Auch sie kann zu einem erheblichen Bonus bei der Kreditentscheidung und zu mehr Spielraum bei den Konditionsverhandlungen führen. Den typischen Ablauf des Prozesses bis zur eigentlichen Kreditentscheidung zeigt Abb. 5.
Konditionengestaltung im Kreditgeschäft
Ist die Bank bereit, dem jeweiligen Unternehmen einen Kredit zu gewähren, so stellt sich die Frage, wie hoch der Zinssatz ist, den das Unternehmen für die Bereitstellung des Kredites zu zahlen hat. Dazu ist es notwendig, die einzelnen Bestandteile des Kreditzinses zu betrachten. In einer vereinfachten Darstellung setzt sich der Zinssatz für die Darlehensvergabe aus den Refinanzierungskosten, den Betriebskosten, den Risikokosten und den Eigenkapitalkosten zusammen. Die Refinanzierungskosten beinhalten die Kosten, die einem Kreditinstitut aufgrund der Beschaffung von Mitteln zur Refinanzierung der vergebenen Kredite entstehen. Ihre Höhe hängt vom Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB), der Interbankenzinssätze sowie vom Rating beziehungsweise der Bonität des jeweiligen Kreditinstituts selbst ab. Die Betriebskosten als weiterer Bestandteil der Kreditkonditionen sind die Kosten des Kreditvergabeprozesses. Sie decken insbesondere die Kosten für die Kreditbetreuung und die Kreditbearbeitung ab. Die Risikokosten beinhalten demgegenüber die Risikoprämie zur Abdeckung des erwarteten Verlustes (Expected Loss). Für ein Kreditinstitut stellt der erwartete Verlust jedoch kein Kreditrisiko im eigentlichen Sinne dar, denn es handelt sich hierbei um diejenigen Kreditausfälle, mit denen ein Kreditinstitut durchschnittlich rechnen kann. Die Höhe der Risikokosten wird im Wesentlichen durch die Bonitätseinstufung des Kreditnehmers, also durch dessen Rating bestimmt. Weitere risikobeeinflussende Faktoren sind die Art und die Höhe der Sicherheiten, die zur Abdeckung des erwarteten Verlustes vorgesehen sind, die Kreditlaufzeit sowie die Tilgungsmodalitäten. Im Rahmen der Basel-II-Richtlinien wird der erwartete Verlust mit den Wertberichtigungen verrechnet, sodass für ihn gegebenenfalls keine Eigenmittel vorzuhalten sind. Das tatsächliche Risiko für Kreditinstitute besteht jedoch darin, dass die Risikokostenkalkulation des Kreditgeschäfts nicht ausreicht, um potenziell höhere Verluste abzudecken. Der Preis eines Kredites hängt somit zudem von den Eigenkapitalkosten des Kreditinstituts ab. Diese haben den Charakter unkalkulierbarer Kosten und sind der Renditeanspruch auf das benötigte Eigenkapital, das zur Abdeckung des unerwarteten Verlustes (Unexpected Loss) vorgesehen ist. Die Eigenkapitalkosten sind umso höher, je schlechter das Rating des Kreditnehmers ist, da in einem solchen Fall mehr Eigenkapital durch die vorgeschriebene Unterlegung gebunden wird und nicht anderweitig eingesetzt werden kann. Die einzelnen Komponenten, aus denen sich der Kreditzins zusammensetzt, sind in Abb. 6 dargestellt.
Durch diese am individuellen Risiko des Kreditnehmers orientierte Konditionenpolitik stellt sich die Gestaltung der Kreditkonditionen bei der Kreditvergabe wesentlich differenzierter als bisher üblich dar. Unternehmen und Branchen mit guter Bonität werden dadurch profitieren, jene mit schlechterer Bonität müssen sich dagegen mit schlechteren Konditionen auseinandersetzen. Bei der Betrachtung der Kreditkonditionen sind diese Auswirkungen schon jetzt zu beobachten. So zeigt beispielsweise die Konditionenübersicht der KfW Mittelstandsbank, dass Förderkredite für Existenzgründer und Unternehmen keinen einheitlichen Zinssatz mehr haben. Vielmehr existiert eine Zinsspanne, die abhängig vom jeweiligen individuellen Risiko des Kreditnehmers ist. Je nach „Preisklasse“ und somit nach Rating des Darlehensnehmers differiert der Effektivzins bei ein und demselben Darlehen damit oftmals mehr als 3 Prozent (siehe Tab. 1).
Der Rating-Prozess
Von der Unternehmensbonität zur Risikoeinstufung
Externe Ratings
Nach der bisherigen Basel-I-Regelung waren Kredite an Unternehmen unabhängig von dem individuellen Kreditrisiko pauschal mit acht Prozent Eigenkapital zu unterlegen (siehe Abb. 7).
Diese Regelung hatte allerdings zur Folge, dass für Banken ein starker Anreiz bestand, risikolosere Positionen beispielsweise durch asset-backed-Transaktionen abzustoßen und gleichzeitig Kredite an Kunden mit schlechterer Bonität zu vergeben, da bei diesen höhere Zinsen durchsetzbarer waren. Um diese Problematik in Ansätzen zu lösen, müssen Kreditinstitute nun die Bonitätsgewichtungsfaktoren (BGF) und damit das zu unterlegendes Eigenkapital mit Hilfe von zwei alternativ anzuwendenden Ansätzen bestimmen. Den einfachsten Ansatz im Rahmen von Basel II bildet der modifizierte Standardansatz (Standardised Approach), bei dem sich die Bank auf ein externes Rating ihrer Kreditnehmer durch eine professionelle Ratingagentur stützt. Bei Standard & Poors (S&P) und Fitch deutet ein AAA-Rating auf die bestmögliche Bonität hin, während die Note D die schlechtest mögliche Bonität darstellt. Bei Moody’s reicht das Notenspektrum von Aaa bis C. Bonitätsunterschiede innerhalb einer Ratingkategorie werden durch Zusatzsymbole kenntlich gemacht. Bei S&P und Fitch sind dies Plus- und Minuszeichen, während Moody’s die Zusätze 1, 2 und 3 verwendet. In Tabelle 2 sind die Ratingsymbole der drei führenden Ratingagenturen dargestellt. Dabei wird deutlich, dass trotz unterschiedlicher Rating-Symbole, -Verfahren und -Systeme der Agenturen, die Aussagekraft der mit dem Rating verbundenen Risikobeurteilung durchaus vergleichbar ist.
Zur Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen für das Kreditrisiko werden die Ratings externer Agenturen mit bereits vorgegebenen Bonitätsgewichtungsfaktoren verknüpft. Forderungen an Unternehmen werden in Abhängigkeit von ihrer Ratingbeurteilung Bonitätsgewichtungsfaktoren von 20 %, 50 %, 100 % und 150 % zugeordnet. Unternehmen ohne Rating erhalten ein 100 %-Gewicht (siehe Tab. 3). Zudem sieht die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung Erleichterungen bei der Risikogewichtung für kleine Unternehmen vor, wodurch sich das jeweilige Unternehmen ein sehr zeit- und kostenintensives externes Ratingverfahren durch eine Ratingagentur ersparen kann. Diese werden wie Kredite an Privatkunden (Retail-Portfolio) behandelt und erhalten somit einen einheitlichen Bonitätsgewichtungsfaktor von 75 %, sofern es sich beispielsweise um einen revolvierenden Kredit oder ein Anschaffungsdarlehen handelt und das Gesamtkreditvolumen nicht mehr als 1 Million Euro beträgt.
Bei Kreditinstituten wirkt sich der modifizierte Standardansatz wie folgt aus: Wird beispielsweise einem Kreditnehmer ein Kredit über 1,5 Million Euro gewährt und weist der Kunde ein externes Rating von A+ auf (Bonitätsgewichtungsfaktor = 50 %), so müsste die Bank hierfür 60 000 Euro Eigenkapital unterlegen. Für ein Unternehmen mit mangelhafter Bonität und einem Rating von B- wird sich demgegenüber eine Gewichtung von 150 Prozent ergeben. Die EK-Unterlegung für die Bank beträgt somit 180 000 Euro. An diesem Beispiel wird deutlich, dass die Eigenkapitalkosten eines Kreditinstituts in Folge der neuen Regelung mit abnehmender Bonität des Kreditnehmers steigen, da die Bank bei hohem Kreditrisiko auch entsprechend mehr Eigenkapital hinterlegen muss. Da die Eigenkapitalkosten Teil der Kreditkonditionen sind, wird sich für einen Antragsteller mit schlechter Bonität der Kredit verteuern. Allerdings verfügen mittelständische Unternehmen aus Kostengrunden üblicherweise nicht über ein externes Rating, sodass es entsprechend der alten Regelung bei einem Risikogewicht von 100 Prozent bleibt. Aus diesem Grunde haben sich auf dem Ratingmarkt sogenannte Mittelstandsagenturen etabliert, die im Auftrag und auf Kosten der Unternehmen Ratingberichte erstellen. Derartige Ratingberichte ersetzen jedoch nicht das interne Rating der Banken, sondern können lediglich als zusätzliche Informationsquelle im Rahmen der Kreditentscheidung fungieren.
Interne Ratings
Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung erkennt auch ausdrücklich das interne Rating von Kreditinstituten an. Das bedeutet, dass Kreditinstitute zur Beurteilung der Bonität von Kreditnehmern ihre eigenen Bonitätseinschätzungen im Rahmen des sogenannten IRB-Ansatzes (Internal Ratings Based Approach) verwenden können. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass das Bewertungsverfahren der Kreditinstitute von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist. Wie bereits der Name ausdrückt, greift der IRB-Ansatz zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung auf bankinterne Schätzungen zurück. Dabei werden die folgenden Risikokomponenten berücksichtigt:
1. Probability of Default (PD): Bei diesem Parameter handelt es sich um die geschätzte Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer innerhalb eines einjährigen Zeithorizonts aus einer bankinternen definierten Ratingkategorie einen Ausfall erleidet (Ausfallwahrscheinlichkeit).
2. Loss Given Default (LGD): Dieser Wert bezeichnet den bei einem Ausfall erwarteten Verlust pro Einheit des Kreditbetrages. Er wird als Prozentsatz des Gesamtkredites ausgedrückt.
3. Exposure at Default (EAD): Diese Größe bezeichnet die erwartete Höhe der ausstehenden Forderungsbeträge gegenüber dem Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Ausfalls und entspricht der Höhe des Kreditbetrages.
4. Maturity (M): Die Risikokomponente M charakterisiert die Restlaufzeit des Kredits.
Den IRB-Ansatz gibt es in einer Basisversion und einer fortgeschrittenen Version. Bei Verwendung des IRB-Basisansatzes schätzt das Kreditinstitut nur die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kreditnehmers für das nächste Jahr, während die Parameter 2 und 4 standardisiert vorgegeben sind. Beim fortgeschrittenen IRB-Ansatz werden hingegen alle drei genannten Variablen durch das Kreditinstitut selbst geschätzt, also auch die erwartete Höhe der Forderungsausfälle sowie die Laufzeitstruktur. Eine Übersicht über die Ermittlung der Bonitätsgewichtungsfaktoren im modifizierten Standardansatz und IRBAnsatz gibt Abb. 8.
Auch der IRB-Ansatz sieht Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen vor. So wird bei Krediten an Unternehmen mit bis zu 50 Millionen Euro Jahresumsatz und einem Gesamtkreditvolumen über einer Million Euro die Gewichtung des Kreditausfallrisikos von der Unternehmensgröße abhängig gemacht. Je kleiner das Unternehmen ist, desto größer ist der Abschlag vom Kreditausfallrisiko. Das bedeutet, dass mit verminderter Risikogewichtung auch die Höhe des vom Kreditinstitut zu unterlegenden Eigenkapitals abnimmt.
Determinanten der Bonitätsbeurteilung
Quantitative Faktoren
Das bankinterne Rating ist für Kreditinstitute grundsätzlich nichts Neues. Denn auch wenn bereits ein externes Rating des Kreditnehmers vorliegt, wenden Kreditinstitute in der Regel bereits seit vielen Jahren ihre eigenen Ratingverfahren zur Bewertung ihrer Firmenkunden an, um durch diese Früherkennungsmaßnahme mögliche Ausfallrisiken im Kreditportfolio zu reduzieren. So gaben in der KfWStudie mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen an, dass sie ein internes Rating von ihrem Kreditinstitut haben. Dabei wurde ein bankinternes Ratingverfahren umso häufiger durchgeführt, je größer die Unternehmen waren. Von den kleinen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 1 Million Euro konnten nur rund 31 Prozent ein internes Rating vorweisen (siehe Abb. 9)
Das größte Gewicht im Ratingverfahren haben quantitative Unternehmensinformationen, die auch als „hard facts“ bezeichnet werden. Das sind Faktoren, die die gegenwärtige Verfassung des Unternehmens auf der Basis von Jahresabschlüssen und Größen des Rechnungswesens beschreiben. Beispiele für quantitative Faktoren sind der Verschuldungsgrad, die Rentabilität und die Produktivität, die Eigenkapitalquote, die Liquidität und die Cashflow-Rate. Die Interpretation dieser Kennzahlen sollte die Unternehmensführung allerdings nicht allein der Bank überlassen, da viele Kennzahlen nur bei einer deutlichen Abgrenzung der Branche und des relevanten Marktes aussagekräftig und somit eindeutig interpretierbar sind.
Qualitative Faktoren
Von zunehmender Bedeutung für die Beurteilung der Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens sind auch qualitative Unternehmensfaktoren. Umgangssprachlich werden diese auch „soft facts“ genannt und fließen ebenfalls in das Ratingergebnis ein, da sie Auskunft über potenzielle Geschäftsrisiken des Unternehmens geben. Bei den qualitativen Faktoren handelt es sich beispielsweise um die Stellung des Unternehmens im internationalen und nationalen Wettbewerb, also um die Wettbewerbssituation und um Risiken aus dem makroökonomischen Umfeld, die beispielsweise aus etwaigen Abnahmeverpflichtungen des Unternehmens resultieren. Darüber hinaus wird von den Kreditinstituten mehr denn je bewertet, inwieweit der Unternehmensverantwortliche offen legt, worin seine Stärken und Kompetenzen bestehen, das Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich führen zu können. Weitere qualitative Faktoren sind die Existenz eines aussagekräftigen Controlling-Systems, die klare Definition des relevanten Marktes sowie die Regelungen über die Nachfolge. Nachteilig an der Berücksichtigung qualitativer Faktoren ist, dass in deren Beurteilung subjektive Komponenten einfließen und daher ein erheblicher Ermessensspielraum hinsichtlich der Manipulierbarkeit des Ratingurteils besteht. Allerdings ist die Einbeziehung weicher Faktoren in die Bonitätseinschätzung unabdingbar, da sie dem Kreditinstitut wesentliche Anhaltspunkte für die Überlebensfähigkeit eines Unternehmens in einem gegebenen Wettbewerbsumfeld gibt. So ist beispielsweise die Qualität der Produktpalette ein wichtiges Indiz dafür, ob der Schuldner ausreichend hohe Zahlungszuflüsse generieren kann, um zu den vereinbarten Rückzahlungszeitpunkten seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Warnindikatoren
Warnindikatoren sind Signale, die auf eine Unternehmenskrise beziehungsweise auf eine akute Gefährdung eines Unternehmens hindeuten. Für Kreditinstitute ist es daher von besonderer Bedeutung, derartige Signale frühzeitig zu erkennen, da ihre Ertragslage durch hohe Forderungsausfälle signifikant gefährdet wird. Problematisch hierbei ist, dass sich Warnindikatoren erst relativ spät vom jeweiligen Kreditinstitut lokalisieren lassen wenn die innerbetrieblichen Reserven des Unternehmens schon meist vollständig ausgeschöpft sind, sodass es oftmals und relativ bald zu einer Liquiditätskrise kommen wird. Das Auftreten von Warnindikatoren führt somit zu einer Herabstufung des Ratings um eine oder mehrere Ratingklassen. Typische Warnsignale sind beispielsweise saisonal nicht bedingte andauernde Kontoüberziehungen, die verzögerte Aushändigung des Jahresabschlusses, Unklarheiten in der Buchführung, die Nichteinhaltung wesentlicher Absprachen und Kontopfändungen. Die typischen Faktoren, die beim Firmenkundenrating Berücksichtigung finden, zeigt Abb. 10. Dabei ist zu beachten, dass der Anteil der quantitativen und qualitativen Faktoren an der endgültigen Klassifizierung je nach internem Verfahren der Banken variieren kann.
Optimierung des Ratingprozesses
Creditor Relations
Um zu vermeiden, dass Kreditgeschäfte im Rahmen der Neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung aufgrund ihres hohen Risikopotenzials nicht von vorneherein abgestoßen und nur zu relativ hohen Kreditkonditionen bereitgestellt werden, gewinnt die Managementdisziplin „Creditor Relations“ zunehmend an Bedeutung. Denn wesentliches Ziel von Creditor Relations ist es, die Bonitätseinstufung des eigenen Unternehmens seitens des Fremdkapitalgebers vor allem durch Offenheit und Transparenz hinsichtlich der Geschäftsrisiken (qualitative Faktoren) zu optimieren , da eine transparente Eigendarstellung und proaktive Creditor- Relations-Arbeit die Ausgangslage mittelständischer Unternehmen bei der Bonitätseinstufung sprunghaft verbessern kann. Denn schließlich trägt eine klare und offene Kommunikation wesentlich dazu bei, Informationsasymmetrien zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer abzubauen und den Kreditentscheidungsprozess zu erleichtern beziehungsweise den hierfür betriebenen Aufwand zu minimieren. Gleichzeitig kann die Steigerung der Transparenz weitere Vorteile wie eine verbesserte Bewertung des Kreditrisikos schaffen. Zudem wird eine klare Finanzkommunikation an die Presse die Wahrnehmung des Unternehmens in der Öffentlichkeit deutlich steigern, sodass die dadurch bedingte Imageverbesserung einen weiteren Pluspunkt bei den Fremdkapitalgebern erzielt. Die Bedeutung von Credit Relations im Rahmen von Basel II zeigt Abb. 11.
Credit Book
Um sicherzustellen, dass der Kreditantrag tatsächlich die entscheidenden, gezielten Informationen über das Unternehmen enthält, die zu einer positiven Kreditentscheidung führen sollen, empfiehlt es sich, dass der Unternehmer den Kreditantrag in Form eines sogenannten „Credit Book“ quasi selbst formuliert. Schließlich gibt es niemanden, der sein Unternehmen mit seinen individuellen Kompetenzen und Charakteristika besser als der Unternehmer selbst kennt. Das Credit Book ist somit als wichtigstes Instrument des Credit Relations anzusehen, da es aussagekräftige Informationen über die derzeitige wirtschaftliche Situation sowie über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens enthält. Allerdings ist das Credit Book nicht nur für die Bank bestimmt, sondern ermöglicht auch dem jeweiligen Unternehmer auf alle aktuellen Dokumente, Daten oder Zahlen schnell und effizient zugreifen zu können. Somit hat es nicht nur eine Informations-, sondern gleichzeitig auch eine Steuerungsfunktion. Im idealen Fall gibt das Credit Book Antwort auf alle sich im Verlauf des Kreditentscheidungsprozesses ergebenden Fragen und ermöglicht so dem Entscheidungsträger das Abwägen von Chancen und Risiken einer Kreditvergabe ohne Fehlinterpretationen.
Checkliste zur Durchführung einer Ist-Analyse
Da Kreditinstitute zukünftig über das Rating der Kreditnehmer die Höhe des Kreditpreises bestimmen, ist es sinnvoll, die im Ratingverfahren zum Tragen kommenden quantitativen und qualitativen Faktoren im Vorhinein durch eine Ist-Analyse zu optimieren beziehungsweise positiv zu beeinflussen. Hilfreich hierbei ist eine von der Industrie- und Handwerkskammer (IHK) herausgegebene Checkliste, mit deren Hilfe die Stärken und Schwächen des Unternehmens erkennbar sind. Einige ausgewählte Fragen aus der oben genannten Checkliste zeigt Tab. 4.
Zusammenfassung und Ausblick
Obwohl die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung selbst keine Bestimmungen zur Kreditvergabe und zur Konditionengestaltung enthält, ist angesichts vieler durchgeführter Studien zu erwarten, dass es gerade für kleine und mittlere Unter- nehmen zu Restriktionen bei der Kreditvergabe und der Kreditbepreisung kommt. Da zukünftig die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute nach dem individuellen Risiko des Kreditnehmers erfolgt, werden schlechte Bonitäten einen höheren und gute Bonitäten einen niedrigeren Preis für die Inanspruchnahme eines Kredites zahlen. Ebenso geben viele Banken an, bei Veränderungen der Bonität der Kreditnehmer ihre Konditionen entsprechend anpassen zu wollen. Damit ist ein klarer Trend erkennbar, dass die Kreditvergabe und die Konditionengestaltung der Banken komplexer und strenger geworden sind. Aus diesem Grunde müssen sich mittelständische Unternehmen zukünftig durch eine intensive Vorbereitung auf den Kreditvergabeprozess gegenüber anderen Unternehmen qualifizieren und sich im Wettbewerb um Kapital gegen diese Unternehmen durchsetzen. Das bedeutet beispielsweise, dass sie dem betreuenden Kreditinstitut Informationen über ihren Betrieb und ihre geschäftlichen Aktivitäten in größerem Umfang und höherer Aktualität als bisher präsentieren müssen, wenn sie einen Kredit beantragen wollen. Denn wie anhand der obigen Ausführungen deutlich geworden ist, stellen Ratingergebnisse einen wichtigen Bestandteil des Kreditentscheidungsprozesses und der Konditionengestaltung der Banken dar. Allerdings haben es bisher viele Mittelständler nicht geschafft, eine systematische Kommunikation mit ihrer Hausbank aufzubauen, obwohl dadurch Vertrauen zwischen Banken und Kreditnehmern aufgebaut werden kann, was eine wesentliche Voraussetzung für günstige Kredite mit flexiblen und durchaus angemessenen Konditionen ist.

 

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