Ausgabe 4/2007
07/01/07
Risikobeurteilung nach ISO/TS 14 798:2006
Dr.-Ing. Gerhard Schiffner
Nach Aufzugsrichtlinie oder nach Maschinenrichtlinie müssen alle Abweichungen von harmonisierten Normen sowie alle Zusatzgefahren, die mit dem Produkt verbunden sind, anhand von Risikobeurteilungen untersucht und ein ausreichendes Sicherheitsniveau (gleichwertig mit dem in der harmonisierten Norm beschriebenen) nachgewiesen werden.
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 4/2007
Erstellt von: Editor
Dieser Bericht erläutert ein Verfahren zur Durchführung von Risikobeurteilungen, das in der überarbeiteten Technischen Spezifikation ISO/TS 14 798 festgelegt ist. Dieses Verfahren basiert auf den allgemeinen Verfahren nach ISO Guide 51, ISO 12 100-1/2 (früher EN 292-1/2) und ISO 14 121 (früher EN 1050) und wurde speziell für Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige zugeschnitten.
Die überarbeitete Fassung von 2006 enthält gegenüber der ursprünglichen Fassung von 2000 Änderungen und Ergänzungen bei den Begriffen und Anleitungen zur Durchführung des Verfahrens sowie Änderungen bei den Definitionen und Zuordnungen der Stufen der Schwere und der Wahrscheinlichkeit. Im Wesentlichen sind jedoch die neuen Risikostufen zu denen der bisherigen Ausgabe vergleichbar (z. B. neu 2 D = alt II D).
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Grundlegende Prinzipien
Eine absolute Sicherheit gibt es nicht. Sicherheit ergibt sich aus der Suche nach einem optimalen Gleichgewicht zwischen dem Ziel der absoluten Sicherheit und den Anforderungen an ein Produkt oder einen Prozess im Hinblick auf Kundennutzen, Zweckerfüllung, Kosteneffektivität und Vorstellungen der betroffenen Gesellschaft. Das Sicherheitsniveau muss regelmäßig überprüft werden, insbesondere wenn Erfahrungen auf Basis von Schadensfällen dies als erforderlich erscheinen lassen und wenn technologische Entwicklungen zu realisierbaren Verbesserungen führen, die eine weitere Reduzierung von Restrisiken ermöglichen.
Konzept der Risikobeurteilung
Die Risikobeurteilung ist eine Serie von logischen Schritten, die eine systematische Untersuchung der Gefährdungen und der Risiken ermöglicht. Die einzelnen Schritte und deren Reihenfolge sind in Bild 1 dargestellt. Durch wiederholte Anwendung dieser Schritte ergibt sich ein iterativer Prozess zur Beseitigung von Gefährdungen oder zur Reduzierung von Risiken durch Schutzmaßnahmen.

Schritt 1 – Feststellung der Gründe für die Risikobeurteilung
Eine Risikobeurteilung kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein:
1. beim Entwerfen und Überprüfen von Sicherheitsanforderungen in Normen,
2. bei der Konstruktion und/oder Entwicklung von sicherheitsrelevanten Komponenten/Systemen, wenn keine Sicherheitsnormen vorliegen,
3. zum Nachweis eines akzeptablen und gleichwertigen Sicherheitsniveaus bei Abweichungen von harmonisierten Normen,
4. zum Nachweis eines akzeptables Sicherheitsniveaus bei zusätzlichen Gefahren,
die in den harmonisierten Normen nicht abgedeckt sind, und
5. bei der Untersuchung von Methoden für die Montage, die Wartung und die Prüfung von Komponenten und Anlagen.
Schritt 2 – Bildung eines Teams für die Risikobeurteilung
Risikobeurteilungen sollten immer in einem Team durchgeführt werden. Wenn die Risikobeurteilung von einer Einzelperson ausgeführt wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Gefahren übersehen werden und die Bewertung der Risiken zu stark subjektiv beeinflusst ist. Je nach Umfang und sicherheitstechnischer Bedeutung der Risikobeurteilung kann das Team unterschiedlich groß sein.
Das Team sollte aus fachkundigen Personen bestehen, die über theoretisches Wissen zu dem Produkt und möglichst über praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Produkt verfügen. Außer dem Sachbearbeiter, der das Produkt bearbeitet, sollten zumindest ein neutraler Spezialist und ein praxiserfahrener Fachmann in dem Team beteiligt sein.
Bei größeren und komplexeren Komponenten, Systemen oder Prozessen sollte ein Moderator für die Durchführung der Risikobeurteilung eingesetzt werden, der:
- ein übergreifendes Verständnis für das Produkt oder den Prozess, der untersucht werden soll, hat;
- das Verfahren der Risikobeurteilung versteht und bereits an mehreren Risikobeurteilungen teilgenommen hat;
- in der Lage ist, eine unparteiische Sicht ohne Vorurteile einzunehmen;
- Fähigkeiten zur Teamführung hat;
- als Vermittler und nicht als Teilnehmer in den Diskussionen agiert und der
- in der Lage ist, eine Schlichtung herbeizuführen, wenn kein Konsens im Team erreicht werden kann.
Weitere ausführliche Angaben zu den Aufgaben des Moderators sind in Anhang E der Norm zu finden.
Schritt 3 – Abstimmung des zu untersuchenden Themas und relevanter Unterlagen
In diesem Schritt soll genau beschrieben werden, für welches Produkt oder welchen Prozess die Risikobeurteilung durchgeführt und unter welchen Bedingungen das Produkt/Prozess eingesetzt werden soll. Zur vollständigen Erkennung aller Gefahren und der korrekten Einschätzung der Risiken muss als Voraussetzung klar sein, unter welchen Bedingungen das Produkt oder der Prozess eingesetzt werden soll. Bei Aufzügen ist hierbei insbesondere auch die bestimmungsgemäße Verwendung zu berücksichtigen.
Im Rahmen der Beschreibungen des zu untersuchenden Themas soll auch der Lebenszyklus des Systems oder der Komponente definiert werden, da die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos in Relation zu diesem Lebenszyklus betrachtet werden muss. Der Lebenszyklus einer Komponente kann im Vergleich zum Lebenszyklus des gesamten Aufzugs wesentlich kleiner sein, wenn die Komponente in festgelegten Intervallen getauscht wird.
Des Weiteren sollten in diesem Schritt alle wichtigen Informationen und Daten ausgetauscht werden, die für die Risikobeurteilung von Interesse sein können. Dies können beispielsweise Berichte und Untersuchungen von Unfällen und Vorfällen sein.
Schritt 4 – Identifizierung der Szenarien
Anhand einer systematischen Vorgehensweise sollen alle mit dem Produkt verbundenen Gefährdungen erkannt und identifiziert werden. Hierzu sind in Anhang B der Norm typische Gefährdungen aufgelistet. Bei komplexeren Risikobeurteilungen sollte das Team diese Gefährdungen systematisch durchgehen und prüfen, ob diese für das betrachtete Produkt relevant sind und sich daraus konkrete Szenarien ergeben können.
Eine weitere Möglichkeit zur Identifizierung von Gefährdungen besteht darin, die Abweichungen des Produktes von den harmonisierten Normen zu ermitteln und die durch diese Punkte abgedeckten Gefährdungen abzuleiten. Die sich aus diesen Gefährdungen ergebenden Risiken müssen im Rahmen der Risikobeurteilung mit anderen Schutzmaßnahmen auf ein akzeptables und mit den harmonisierten Normen vergleichbares Sicherheitsniveau vermindert werden.
Sobald die grundlegenden Gefährdungen ermittelt sind, können daraus die Szenarien, bestehend aus gefährlicher Situation, Ursache und Auswirkung, entwickelt werden. Bei komplexeren Risikobeurteilungen ist es sinnvoll, die Szenarien nach den betroffenen Personen, dem Ort der Gefährdung und/oder der Tätigkeit der Personen zu gliedern.
Schritt 5 – Einschätzung der Risiken
Bei der Einschätzung der Risiken muss die Schwere des möglichen Schadens und die Wahrscheinlichkeit des Eintritts dieses Schadens abgeschätzt werden. Die Schwere wird nach Tabelle 1 in 4 Stufen und die Häufigkeit nach Tabelle 2 in 6 Stufen eingeteilt. Die Festlegungen der Stufen können der Aufgabenstellung der Risikobeurteilung angepasst werden, z. B. für Feuerwehraufzüge oder für Aufzüge für Behinderte.


Bei der Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos ist immer ein einzelner Aufzug zu betrachten. Aus statistischen Erfassungen kann allerdings aus einer Gesamtheit an ähnlichen Aufzügen auf die akzeptablen Eintrittswahrscheinlichkeiten eines einzelnen Aufzugs geschlossen werden. Wenn beispielsweise in einer Gesellschaft 1 Ereignis bei 100 000 ähnlichen Aufzügen pro Jahr als noch akzeptable Grenze angesehen wird, so darf die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Ereignisses bei einem Einzelaufzug nicht größer als 10-5 pro Jahr bzw. bezogen auf einen Lebenszyklus von beispielsweise 20 Jahren nicht größer als 5 · 10-³sein.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit hängt ab von:
- der Häufigkeit und der Dauer, in der eine Person der Gefährdung ausgesetzt ist,
- der Häufigkeit mit der dieses Szenario auftritt und
- den technischen und persönlichen Möglichkeiten, den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen.
Folgende Aspekte sollten ebenfalls bei der Einschätzung der Risiken betrachtet werden:
- Zuverlässigkeit von Sicherheitsfunktionen,
- Möglichkeit Schutzmaßnahmen zu umgehen,
- menschliches Verhalten und Versagen,
- vorhersehbarer Missbrauch,
- Vandalismus.
Schritt 6 – Bewertung der Risiken
Die Bewertung, ob ein Risiko akzeptiert werden kann und ein ausreichendes Sicherheitsniveau vorhanden ist, erfolgt anhand des Risikoprofils in Anhang D. Risiken in den dunkelgrauen Feldern (Gruppe 1) können auf keinen Fall akzeptiert werden. In diesen Fällen müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen zu beseitigen oder das Risiko weiter zu reduzieren. Risiken in den hellgrauen Feldern (Gruppe 2) dürfen nach einer weiteren Überprüfung nur dann akzeptiert werden, wenn mit angemessenem Aufwand keine weitere Reduzierung des Risikos erreicht werden kann. Nur die weißen Felder (Gruppe 3) können ohne weitere Maßnahmen akzeptiert werden.

Schritt 7 – Wurde das Risiko ausreichend verringert?
Wenn die Risikobewertung ergibt, dass das Risiko in die Gruppen 1 oder 2 fällt, müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Mit diesen Schutzmaßnahmen muss die Risikobeurteilung ab Schritt 4 erneut durchgeführt und überprüft werden, ob
- das Risiko ausreichend reduziert wurde,
- sich aus den gewählten Schutzmaßnahmen neue Gefährdungen ergeben haben,
- bestehende Restrisiken keine weitere Reduzierung erfordern.
Schritt 8 – Maßnahmen zur Reduzierung der Risiken
Die möglichen Schutzmaßnahmen sollen grundsätzlich nach folgenden Prioritäten ausgewählt werden:
a) Gefahr durch bessere oder alternative technische Lösungen beseitigen.
b) Kann die Gefahr nicht beseitigt werden, müssen technische Maßnahmen ergriffen werden, um das Risiko soweit wie möglich zu reduzieren. Hierzu zählen verbesserte technische Lösungen, zusätzliche Sicherheitseinrichtungen, Schutzabdeckungen, usw.
c) Kann das Risiko durch technische Maßnahmen nicht reduziert werden, müssen die Benutzer des Produkts oder die Personen, die einen Prozess ausführen, über die Restrisiken informiert werden. Diese Maßnahmen beinhalten Informationen, Schulungen, Warnhinweise, persönliche Schutzausrüstung, usw.
Dokumentation
Die Dokumentation der Risikobeurteilung besteht aus folgenden Teilen:
a) Beschreibung der Gründe für die Risikobeurteilung,
b) Auflistung der beteiligten Personen und der Termine der Teamsitzungen,
c) Beschreibung des Produkts,
d) Aufzeichnung der Szenarien in Formblätter nach Anhang A, einschließlich gewählter Schutzmaßnahmen, Risikoeinschätzungen vor und nach den ergriffenen Schutzmaßnahmen und Restrisiken,
e) Risikobewertung vor und nach dem Einsatz von Schutzmaßnahmen, Eintragung in Risikoprofil nach Anhang D,
f) alle relevanten Daten, Informationen, Berechnungen, Untersuchungen, usw., die in der Beurteilung einbezogen wurden,
g) alle Annahmen, die während des Verfahrens getroffen worden sind.
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Beispiele
In Anhang F der Norm sind 5 Beispiele von Szenarien bei Aufzügen und Fahrtreppen angeführt, die die praktische Anwendung der Methode erläutern.
Zusammenfassung
Die überarbeite Methode zur Risikobeurteilung nach ISO/TS 14 798:2006 wurde gegenüber der vorigen Version verfeinert und verständlicher formuliert. Praktische Beispiele aus den Bereichen Aufzüge und Fahrtreppen verdeutlichen die Anwendung der Methode. Die Bedeutung und Aufgaben des Moderators zur Erzielung eines möglichst objektiven Ergebnisses wurden verstärkt. In der Einstufung der Wahrscheinlichkeiten wurde die Stufe „Unmöglich“ in „Sehr unwahrscheinlich“ geändert, wodurch es bei der überarbeiteten Methode eher möglich ist, in die unterste Wahrscheinlichkeitsstufe zu kommen. Andererseits entsteht damit auch ein stärkerer Zwang in der Stufe „Unwahrscheinlich“ weitere Verbesserungen zu untersuchen, um möglichst den Sprung in die Stufe „Sehr unwahrscheinlich“ zu erreichen. Die restlichen Stufen für die Wahrscheinlichkeiten und die Schwere eines Schadens blieben erhalten, sodass das überarbeitete Verfahren mit dem bisherigen Verfahren vergleichbar bleibt.
Vortrag anlässlich der Heilbronner Aufzugstage 2007 der Technischen Akademie Heilbronn e. V.

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