Ausgabe 2/2007


03/01/07

Randbetrachtungen bei der Kommunikation mit Aufzügen


Jörg Hellmich

Mit der EN 81-28 hat der Telefonanschluss Einzug in den Triebwerksraum des Aufzugs gehalten, da in dieser Norm ein Notrufsystem mit einer Sprachverbindung zu einer ständig besetzten Stelle für neue Personenaufzüge vorgeschrieben ist. Diesen Anschluss wollen natürlich auch die Hersteller moderner Aufzüge für die Fernüberwachung und Fernparametrierung ihrer Anlagen nutzen und so bietet inzwischen jeder Hersteller auch ein auf seine Anlagen zugeschnittenes Monitoringsystem an.
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 2/2007
Erstellt von: Editor

Historisch bedingt ist meist ein analoger Telefonanschluss vorhanden über den sich die Notrufsysteme mittels DTMF-Tönen identifizieren, bevor sie die Sprachverbindung herstellen und über den die Steuerungen mit einem analogen Modem ihre Daten übertragen. Doch die Entwicklung im Bereich der elektronischen Datenübermittlung schreitet mit riesigen Schritten voran und das hat auch unweigerlich Einfluss auf die Kommunikationsformen mit Aufzügen. Bei der Böhnke+Partner GmbH in Bergisch Gladbach findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Monitoringsystems WinMOS®300 statt, um es ständig dem aktuellen Stand der Technik anzupassen und auch die Hersteller von Notrufsystemen werden vor große Herausforderungen gestellt. Einige Einflüsse die die neuen Übertragungsformen mit sich bringen, sollen hier mit ihren „Nebenwirkungen“ betrachtet werden.

Historie
Seit Graham Bell das Telefon auf der Weltausstellung 1876 in Philadelphia vorstellte, hat es die Welt grundlegend verändert. Nachrichten, die vorher per Postkutsche und Schiff unterwegs waren, konnten nun in Echtzeit übertragen werden. Im Laufe der ersten 100 Jahre nach der Erfindung des Telefons wurden weltweit die Netze ausgebaut und in der Vermittlungstechnik wurde die „Frau vom Amt” durch den Drehhubwähler und dann durch das Tonwahlverfahren ersetzt. Doch an der grundlegenden Technik mit der die Sprache in elektrische Signale umgewandelt und übertragen wurde, hat sich sehr lange Zeit nichts geändert.
Das begann erst mit der Digitalisierung der Netze und der Einführung von ISDN in den 90er-Jahren. Seit September 1995 ist das Telefonnetz flächendeckend digitalisiert. Das heißt, dass sämtliche Sprachdaten in digitale Informationen umgewandelt werden, über Kupferleitungen, Glasfaserkabel, Richtfunk- und Satellitenverbindungen übertragen und am Ende wieder in ein analoges Tonsignal umgewandelt werden. Mitte der 90er wurden die Netzbetreiber mit dem einsetzenden Internetboom vor neue Herausforderungen gestellt. Die Datenpakete der Internetverbindungen mussten nun parallel zu den digitalisierten Sprachdaten über das Netz übertragen werden. Um nicht zwei digitale Systeme pflegen zu müssen, wurde das gesamte Netz auf paketbasierende Übertragungstechniken umgerüstet, sodass heute Sprach- und Videodaten gemeinsam mit E-Mails und Internetverbindungsdaten in Form von kleinen Datenpaketen übertragen werden können.
Ein richtiger Boom setzte Ende der 90er- Jahre mit der Deregulierung der Telefonnetze, der Verbreitung neuer Übertragungstechniken wie GSM oder ADSL und der massenhaften Verbreitung des Internets ein.
Heute
Heute befinden sich die Kommunikationsnetze im Umbruch. Die Digitalisierung schreitet voran und die flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Anschlüssen wird ständig ausgebaut. Neben den Telefon- und Internetdaten wird nun auch das Fernsehen digitalisiert. Eine große Anzahl von Providern, Kabel-, Strom- und Funknetzbetreibern bieten dem Endanwender einen Tarifdschungel mit einer unüberschaubaren Vielfalt an Übertragungsmöglichkeiten. Neben den noch immer vorhandenen analogen und ISDN-Anschlüssen stehen verschiedene DSL-Varianten und der rückkanalfähige Kabelanschluss zur Verfügung und auch die Stromversorger wollen etwas von diesem Kuchen haben und die Daten über den Stromanschluss anbieten. Zusätzlich kann man über verschiedene kabellose Techniken an der globalen Kommunikation teilnehmen. Zusätzlich zu den verschiedenen GSM-Standards, UMTS und SkyDSL wird nun ein flächendeckendes WiMAX (Worldwide Interoperability for Microwave Access)-Netz errichtet. Dieses bietet Bandbreiten bis zu 108 Mbit/s über Entfernungen von bis zu 50 km. Ein besonderes Augenmerk wurde bei der Entwicklung auf große Übertragungsraten mit sehr kurzen Latenzzeiten (Reaktionszeiten) gelegt. Auch wurde ein Betriebsmodus mit zugesicherten Bandbreiten integriert. Diese Quality of Service (QoS) Option ist wichtig z. B. für Telefon- und Video-Anwendungen, damit diese nicht plötzlich wegen mangelnder Bandbreite unterbrochen werden. Es kann also, im Gegensatz zu anderen Funktechniken, durch bevorzugte Behandlung der Sprachdatenpakete für eine bessere Sprachqualität gesorgt werden.
Damit wird ein wichtiges Kriterium angesprochen, welches unter anderem bei einem Aufzug für die Übertragung des Notrufes betrachtet werden muss, doch dazu später mehr.
Notruf
In der EN 81-28 vom November 2003 konnte dieser rasante Wandel natürlich nicht vorhergesehen und berücksichtigt werden. So wurde zum Beispiel bei der Erarbeitung der Norm auf Grund der Erfahrungen mit analogen Netzen in den vergangenen Jahren davon ausgegangen, dass das Kommunikationsnetz nicht ausfällt. Die Stromversorgung des Netzes war auch bei einem flächendeckenden Stromausfall gesichert, es gab keine Probleme mit Preselection-Vorwahlen oder mit Vermittlungsproblemen zwischen VoIP-Anbietern (Voice over IP). Da die meisten Notrufgeräte auf der analogen Vermittlungstechnik basieren und für die elektronische Identifikation in der Zentrale DTMF-Töne verwenden, dauert ein Testanruf relativ lange und es können an einem Anschluss nicht mehrere Geräte gleichzeitig überprüft werden. Daher wurde für die Überprüfung der Geräte und der Verbindung zur Notrufzentrale ein Kontrollanruf gefordert, der mindestens alle 72 Stunden zu erfolgen hat. Dies war ein Kompromiss, aus dem was technisch und wirtschaftlich möglich war und die eingeschlossene Person noch „überleben” kann. Nicht festgelegt wurden die Aktionen und Reaktionszeiten, die nach einem gescheiterten Kontrollanruf durchzuführen sind.
Eine Interpretation der EN 81-28 könnte wie folgt aussehen. Ist ein Kontrollanruf gescheitert und man kann auch manuell keine Verbindung zur Kabine herstellen, muss man davon ausgehen, dass eine Person seit 72 Stunden eingeschlossen ist und somit sind die Reaktionszeiten wie bei einem echten Notruf einzuhalten. Für den Aufzug nach EN 81 bedeutet ein gescheiterter Kontrollanruf, dass sich die Anlage stillsetzen müsste, da in der Norm gefordert ist, dass ein Aufzug nur mit einem funktionierenden Notrufgerät betrieben werden darf.
Neue Netze – Möglichkeiten und Risiken
Die neuen Netze bringen nun eine Reihe neuer Möglichkeiten aber auch Risiken für die Kommunikation mit Aufzügen mit sich. Viele dieser Netze werden in Zukunft für die Datenübertragung zum Aufzug Verwendung finden und daher müssen die Risiken betrachtet und geeignete Maßnahmen festgelegt werden.
Alle zukünftigen Kommunikationsnetze basieren auf digitalen Übertragungstechniken und dienen der Übertragung multimedialer Inhalte. Von den Marketingstrategen der Provider wird meist nur die Bandbreite und die Flat-, Home- oder Basic- Tarife beworben, jedoch selten die Qualität und die Verfügbarkeit der Verbindung. Dies sind jedoch wichtige Punkte bei der Verwendung für Notrufsysteme.
Durch die große Anzahl von Anbietern besteht ein harter Wettbewerb bei den Tarifen für die Kommunikation, dem die Provider zunehmend mit Flat-Angeboten entgegentreten. In einem monatlichen Festbetrag sind dann schon sämtliche Kosten für die Übertragung von Sprache und Daten enthalten. Die aktuell etwas höheren Kosten für einen breitbandigen Flat-Tarif können dadurch aufgefangen werden, dass dieser Anschluss für alle Anlagen des Gebäudes, sowohl für den Notruf als auch für die Ferndiagnose verwendet werden kann.
Dadurch ergibt sich für den Aufzugbetreiber die Möglichkeit, mit dem Aufzug ständig „online” zu sein. Eine angeschlossene Notrufzentrale und das Wartungsunternehmen des Aufzugs würden so einen Ausfall des Systems sofort bemerken und könnten zeitnah reagieren. Die hohe Bandbreite ermöglicht auch die Videotelefonie zum Eingeschlossenen, wodurch zum einen ein Notrufmissbrauch leicht erkannt werden kann und zum anderen wesentlich beruhigender auf die Eingeschlossenen eingewirkt werden kann.
Qualität statt Bandbreite
Ein Mindestmaß für die Sprachqualität eines Notrufsystem wurde bisher nicht festgelegt und die Überprüfung findet bisher sehr individuell statt. Durch den enormen Kostendruck der Anbieter werden die einzelnen Sprachkanäle immer schmalbandiger und höher komprimiert. Dadurch kommt es zu einem Verzerren der Sprache, Übersprechen aus anderen Verbindungen und kurzzeitigen Aussetzern der Sprachübertragung. Auch die Versorgung des Netzes bei einem flächendeckenden Spannungsausfall ist nicht bei allen Providern gegeben. Was nützt dann die Forderung in der Norm, dass das Notrufgerät bei einem Spannungsausfall eine Stunde lang funktionieren muss, wenn das Kommunikationsnetz in einem solchen Fall nicht mehr zur Verfügung steht. Um die Anschlüsse noch preiswerter anbieten zu können, werden schon die ersten Geschäftsmodelle erprobt, bei denen der Teilnehmer kostenlos telefonieren kann, wenn er vorher „etwas” Werbung konsumiert. Es ist unvorstellbar, was das für einen eingeschlossenen Fahrgast bedeutet, der sich schon in einem emotionalen Stresszustand befindet und sich dann erst eine Werbung anhören muss, bevor er mit einer kaum verständlichen Stimme am anderen Ende der Welt verbunden wird.
Wer lauscht mit?
Durch die Anbindung der Aufzüge an ein breitbandiges, digitales und weltweit vernetztes Netzwerk (Internet) entsteht die Gefahr des unberechtigten Zugriffes auf die Anlage. Nicht nur das unberechtigte Belauschen der Fahrgäste sondern auch die Manipulation der Anlage durch verändern von Parametern muss durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden. Die Mechanismen dafür sind ausgereift und verfügbar, erzeugen jedoch Kosten und erfordern für die Installation und Wartung qualifiziertes Personal. Daher wird an dieser Stelle schon einmal des Guten zu wenig getan.
Fazit
Die Kommunikation findet in Zukunft über das Internet statt. Auch die Ferndiagnose und der Notruf von Aufzügen können sich dem nicht entziehen. Diese technische Revolution bringt eine Vielzahl neuer Möglichkeiten aber auch Risiken mit sich, die durch die aktuellen Normen nicht abgedeckt sind. Hier müssen neue Formulierungen gefunden werden, um den sich rasant weiterentwickelnden Stand der Technik in einem aktualisierten Regelwerk zu beschreiben.

2/2007