Ausgabe 3/2010


05/01/10

Plenarsitzung des ISO/TC 178 in Peking


Nach 1990 (Peking) und 2001 (Shanghai) fand zum dritten Mal eine Plenarsitzung von ISO/TC 178 „Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige“ in China statt. Am 22. und 23. April 2010 trafen sich Vertreter aus Normungsinstituten der 25 in diesem Komitee mitarbeitenden Länder in Peking, wobei in diesem Jahr weitestgehend auf die Präsenz der europäischen Vertreter vulkanaschebedingt verzichtet werden musste. Das DIN wurde in dieser Sitzung von Günter Horny (VDMA/NAM), der gerade noch rechtzeitig die Hinreise antrat, vertreten.
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 3/2010
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Wie bei solchen Veranstaltungen in Chinagewohnt, haben auch diesmal die einladenden Organisationen für angenehme und gut ausgestattete Veranstaltungsräumlichkeiten gesorgt, was auch dem Ablauf der von Christian de Mas Latrie (Frankreich) geleiteten Sitzung zugute kam.

Die Sitzung begann mit einer Bestandsaufnahme des weltweiten Aufzugsgeschäftes und -bestands. Danach wurden 2009 etwa 500 000 Anlagen installiert, wovon sich 63 % im asiatisch-pazifischen Raum, 30 % in Europa, Russland und dem Mittleren Osten sowie 7 % in Amerika befinden. Die Anzahl der bestehenden Anlagen wurde mit 10 Millionen angegeben. Diese verteilen sich zu 30 % auf den asiatisch- pazifischen Raum, zu 14 % auf Amerika und zu 56 % auf Europa mit Russland und den Mittleren Osten.
Das gesamte Volumen für Neuanlagen und Service wird auf etwa 40 Millionen Dollar geschätzt (2009). Davon entfallen 60 % auf den Service. Davon erwirtschaften der asiatisch-pazifische Raum 37 %, Amerika 23 % und Europa mit Russland und dem Mittleren Osten 40 %.
ISO/TC 178 besteht aus 10 Arbeitsgruppen, wovon aktuell nur sieben aktiv sind. Im Gegensatz zu den europäischen, bei CEN erarbeiteten, aufzugsspezifischen Regelwerken, entfalten die bei ISO erarbeiteten Dokumente keine unmittelbare Wirkung bei dem Inverkehrbringen von Aufzügen in Europa. Sie sind im Allgemeinen hilfreiche Dokumente, die dort herangezogen werden, wo es um Tatbestände geht, die nicht von der Maschinen- bzw. Aufzugsrichtlinie erfasst werden (z. B. Lärmminderung, Fahrkomfort) oder um Maßnormen wie z. B. die ISO 4190er-Reihe, die sich im deutschen Regelwerk in DIN 15 306, DIN 15 309 und DIN 15 325 wiederfinden . Darüber hinaus werden Technische Berichte erstellt undgrundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erarbeitet, die später  z. B. bei der Überarbeitung der EN 81-1 und 2 einfließen oder gar zu einer EN ISONorm führen.
Seit der letzten Plenarsitzung (Herbst 2008) wurden drei Normen veröffentlicht (ISO 14 798 – Verfahren zur Risikobewertung und -reduzierung, ISO 22 200 – EMV, Störeinwirkung, ISO 22 201 – Programmierbare elektronische Systeme in sicherheitsrelevanten Anwendungen für Aufzüge). Drei weitere Dokumente befinden sich in der Vorbereitung zum Druck (ISO/TS 22 559-2 – Sicherheitsparameter, ISO/ TR 25 743 – Studie zur Nutzung von Aufzügen im Notfall, ISO 4190-1 [Revision] – Klasse I-, II-, III- und IV-Aufzüge). Zwei Dokumente befinden sich aktuell in der Umfrage (ISO/DTS 22 559-3 – Globale Konformitätsbewertungsverfahren – Allgemeine Anforderungen, ISO/ DTS 22 559-4 – Globale Konformitätsbewertungsverfahren – Anforderungen an die Zertifizierung und Akkreditierung).
Nach der üblichen Abarbeitung formaler und politischer Themen wie z. B. Liaison mit anderen Technischen Komitees, Benennung der zuständigen Verbindungspersonen, neue Tools für Webkonferenzen und Datenbankkonzepte sowie organisatorische Strukturänderungen bei ISO folgte der Bericht der Arbeitsgruppen und Entscheidungen für das zukünftige Arbeitsprogramm. Von besonderem Interesse sind folgende Entscheidungen:
In der Arbeitsgruppe 4 wurde ein Vergleich zwischen den grundlegenden Anforderungen der Aufzugsrichtlinie und den globalen grundlegenden Anforderungen von ISO/TS 22 559-1 erarbeitet. Dieser liegt der Europäischen Kommission vor und soll bis Mai 2010 beantwortet werden. Ein ähnlicher Sachverhalt tut sich auch bei den Fahrtreppen auf, wo der Vergleich mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie und der Technischen Spezifikation 25 740-1 vorgelegt wird.
In der Arbeitsgruppe 6 wurde die Veröffentlichung der überarbeiteten ISO 4190-1 beschlossen, die aufgrund der hohen Vielfalt auch zukünftig keine triebwerksraumlosen Aufzüge behandelt. Ferner soll dort die Erarbeitung einer Technischen Spezifikation für Evakuierungsaufzüge in Angriff genommen werden.
Weiterhin wurde diskutiert, dass in zunehmendem Maße von Komitees der Bautechnik im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit Ansprüche an Aufzüge bzw. Fahrtreppen gestellt werden, die den in den Normen definierten Anwendungs- und Geltungsbereichen nicht entsprechen und teilweise auch zusätzliche oder (von harmonisierten europäischen Normen) abweichende Beschaffenheitsanforderungen beinhalten. Diese nicht nur bei ISO zu beobachtende Methodik schlägt bis auf die nationale Ebene durch, was auch bei der Erarbeitung der DIN 18 040 erkennbar wurde. Was die Arbeiten bei ISO betrifft, wird ein entsprechendes Schreiben an das verantwortliche bautechnische Gremium ISO/TC 59 ergehen, um auf die technische Sachkunde zu verweisen, die beim ISO/TC 178 liegt.
Den größten Einfluss auf aktuelle europäische Normen haben ISO 22 199 und ISO 22 200 im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit, die mittelfristig mit den beiden europäischen Normen EN 12 015 und EN 12 016 zu EN-ISO-Normen verschmolzen werden sollen. Ähnliches ist bereits auch für ISO 22 201 in Bezug auf programmierbare elektronische Steuerungen sowohl bei den Aufzügen als auch den Fahrtreppen/-steigen vorgesehen.
Nachdem der erste Entwurf der ISO 25 745-1, die die Messungen im Zusammenhang mit Energieeffizienz behandelt, abgelehnt wurde, fand eine grundlegende Überarbeitung des Dokumentes statt, wobei jetzt auch die Interessen der Fahrtreppenbranche umfassend berücksichtigt wurden. Das Dokument soll Anfang Mai 2010 zu einer zweiten Umfrage eingereicht werden.
Bereits aus dem Jahre 2008 stammt eine Resolution, die die Erarbeitung einer Norm für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Aufzüge behandelt. Da mit der Revision der EN 81-1 und 2 auch eine Revision der EN 81-80 einhergehen wird, werden dazu in ISO vorläufig keine Aktivitäten stattfinden. Man einigte sich jedoch darauf, eine Technische Spezifikation zu erstellen, in der die bei der EN 81-80 zur Anwendung gewonnene Methodik beschrieben wird. In diesem Zusammenhang ergänzte der chinesische Vertreter, dass EN 81-80 Mitte diesen Jahres in nationales Recht überführt wird.
Günter Horny
3/2010