Ausgabe 5/2005
09/01/05
Erfolgreicher erster „European Lift Congress Heilbronn“
Otto Bielmeier

Dass der Tagungsort Heilbronn nicht nur national das „Mekka“ für den Aufzugbauer ist, sondern die Veranstaltungen der Technischen Akademie an der Hochschule Heilbronn in der Branche auch international akzeptiert werden, bewies dieser erste Europäische Lift-Congress Heilbronn (ELCH) am 28. und 29. Juni 2005 eindrucksvoll. Und das Thema war voll im Trend.
Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 5/2005
Erstellt von: Editor
Die in jüngster Zeit vollzogene und noch bevorstehende Eingliederung europäischer Staaten in die Europäische Gemeinschaft hat zur Folge, dass die für das Produkt Aufzug geltenden Europäischen Regelungen nahezu in ganz Europa anzuwenden sind und deren Inhalte auch sach- und fachgerecht umgesetzt werden müssen. Soweit nationale Bestimmungen vorhanden waren, mussten diese durch die europäischen Regelungen ersetzt werden. Insbesondere für Teilnehmer aus den neuen Mitgliedsstaaten wie auch aus den zukünftigen Kandidatenländer sollte der Kongress eine Gelegenheit bieten, die Kenntnisse über Europäische Regelungen zu vertiefen, Erfahrungen auszutauschen und persönliche Kontakte zu den Europäischen Organisationen und deren Hauptakteuren knüpfen zu können.
Vor diesem Hintergrund war es für den Veranstalter sehr erfreulich feststellen zu können, dass die etwa 100 Teilnehmer aus 17 Ländern Europas gekommen sind. Die in mehr als zwei Jahrzehnten bewährte Organisation durch die TAH sorgte für einen reibungslosen Tagungsablauf und bot darüber hinaus ein exzellentes und außergewöhnliches Abend- bzw. Beiprogramm, dem für eine Vertiefung der persönlichen Kontakte untereinander eine nicht unwesentliche Rolle – und dies mit großem Erfolg – zukam.
Die Eröffnung des ersten European Lift Congress erfolgte durch Begrüßungsworte des Oberbürgermeisters der Stadt Heilbronn Helmut Himmelsbach, des Rektors der Hochschule Heilbronn Prof. Dr. Gerhard Peter, des Generalsekretärs der European Lift Association ELA Luc Rivet und von Prof. Dr. Georg Clauß von der Technischen Akademie Heilbronn als Veranstalter. Durch das Programm führte Dr. Gerhard Schiffner mit fachkompetenter Moderation.

Oberbürgermeister Helmut Himmelsbach gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass diese erste Veranstaltung eine so große Resonanz erfahren konnte. Er wies darauf hin, dass Heilbronn ein bedeutender wirtschaftlicher Standort innerhalb des Landes Baden-Württemberg und das größte Rotwein-Anbaugebiet Deutschlands ist.
Prof. Dr. Gerhard Peter begrüßte die Gäste und versicherte, dass die Technische Akademie, die im Hause der Hochschule angesiedelt ist, stets ein attraktiver Treffpunkt für Fachleute aus verschiedenen Industriebranchen war. Die erste Veranstaltung in dieser neuen Kongressreihe überzeugt durch deren internationale Akzeptanz und Beteiligung. Der Aufzugsbranche bleibt zu wünschen, dass der zunehmende Trend der Studierenden sich der Technik zuzuwenden auch dieser Branche zugute kommen möge.
Luc Rivet wies darauf hin, dass diese Veranstaltungsreihe ein richtiger Weg für Europa ist, denn ohne gegenseitige Information und Kontakte können die erforderlichen Gemeinsamkeiten weder festgestellt, noch klärend erörtert werden. Mit einem Dank an alle, die diese Veranstaltung ermöglichten endete der einleitende Teil zu einer Themenreihe und Gerhard Schiffner als Leiter und Moderator kündigte den ersten Vortrag über „Grundsätze der Europäischen Regelungen“ an, den Harald Riekeles (VDMA) vorbereitet hatte. Der Referent gab eine Übersicht über die Bevölkerungszahl der 25 Staaten mit 450 Mio. Einwohnern mit derzeit 20 Sprachen, die nach Berücksichtigung der EU-Kandidaten um weitere 100 Mio. anwachsen wird. Die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes setzt voraus, dass bestehende Handelshemmnisse mittels technischer Harmonisierung der Produktanforderungen abgebaut und letztendlich beseitigt werden müssen. Der zu Beginn der Regelungsarbeit begangene Weg der technischen Gesetzgebung war nicht durchzusetzen, sodass mit Beschluss des Rates der Neue Ansatz (New Approach) eingeführt wurde. Hierbei werden durch Richtlinien die „Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen (GSA)“ formuliert. Technische Spezifikationen die in freiwilligen Normen festgelegt werden, lösen bei deren Berücksichtigung die Vermutungswirkung aus, dass die in den Richtlinien genannten GSA’s bei den jeweiligen Produkten eingehalten wurden (Beschaffenheitsanforderungen). Dies ist vor dem Inverkehrbringen vom Hersteller gegebenenfalls mit Unterstützung durch eine neutrale Prüforganisation (Notified Body bzw. Benannte Stelle) mittels einer Herstellererklärung bzw. einer Konformitätserklärung zu bestätigen.
Neukonstruktionen und Weiterentwicklungen können anhand einer für jedes Produkt zu erstellenden Gefahrenanalyse beurteilt, vorgesehene Lösungen auf Einhaltung der GSA beurteilt und bei Feststellung gleichwertiger Sicherheit deren Realisierung vorgenommen werden. Anforderungen bezüglich der Benutzung bzw. dem Betrieb der Produkte werden national geregelt, da z. B. klimatische Verhältnisse innerhalb Europas und z. B. im Bereich des Brandschutzes oder bedingt durch die nationalen Bestimmungen im Bereich des Arbeitsschutzes die Anforderungen landesspezifisch und damit unterschiedlich sein können.

Der Referent wies auch darauf hin, dass für ein Produkt durchaus auch mehrere Richtlinien anzuwenden sind, wenn durch die „Gefahrenanalyse“ bestimmte Gefahren durch das Produkt beim bestimmungsgemäßen Gebrauch – auch unter Berücksichtigung möglicher Fehlbedienungen – ein entsprechendes Gefährdungspotenzial (Verbraucherschutz) ermittelt werden konnte. Die verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren (Module) wurden erläutert und auf die Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation hingewiesen. Die einzelnen Verfahren sind in den Anhängen zu Richtlinien beschrieben.
Bei der Abgrenzung des Geltungsbereiches von Aufzugs- und Maschinenrichtlinie entstandene Unklarheiten konnten inzwischen bereinigt werden. Letztendlich wird durch die Marktbeobachtung der zuständigen nationalen Behörden die Überprüfung ermöglicht, ob die in Verkehr gebrachten Produkte wirklich dem „Stand der Technik“ entsprechend ausgeführt wurden. Qualitätskennzeichnungen sind nicht Bestandteil sicherheitstechnischer Regelungen, können jedoch entsprechend den Regeln der diese Kennzeichnungen vergebenden Stellen ein zusätzliches Merkmal eines Produktes sein.
Um infolge einer Vereinbarung mit der WTO (World Trade Organisation) einen erweiterten globalen Handel erreichen zu können, zeigen einige nichteuropäische Staaten und Wirtschaftsblöcke ein steigendes Interesse am Konzept der europäischen Regelungen wie z. B. Japan, China, Korea, u. a.
Über „Relevante Europäische Richtlinien für Aufzüge“ referierte Ian Fracer von der Europäischen Kommission in Brüssel wobei er darauf hinwies, dass sein Thema leicht modifiziert werden sollte in „Perspektive für die Zukunft im Bereich der Aufzüge“. Die derzeit laufenden und durchgeführten Studien zeigen, dass die derzeitigen Richtlinien durchaus positiv bewertet und angewendet werden. Kleinere Probleme wurden sichtbar und lassen sich in folgende Themengruppen einordnen:
• Anwendungsbereiche AufzV und MR,
• Konformitätsbewertungsverfahren,
• Verbesserung der Marktüberwachung,
• Akkreditierungsverfahren,
• Harmonisierung der Auslegungen.
Auf die Änderungen in der überarbeiteten Maschinenrichtlinie wurde eingegangen und auf die beabsichtigte Erarbeitung einer „Leitlinie für die Aufzugsrichtlinie“ analog zu derjenigen der Maschinenrichtlinie wurde hingewiesen. Die grundlegenden Elemente der Marktüberwachung sollten verbessert beschrieben werden, ebenso die Verfahren zum Konformitätsnachweis, in dem z. B. eine Anpassung an das Qualitätssicherungsmodul nach ISO 9001 erfolgt. Das Schutzklauselverfahren soll mit dem zugehörigen Informationsverfahren, der Mechanismus der Beschwerdeeinwendung und die Information über fehlerhafte Produkte bzw. Produktsicherheit vereinfacht werden.
Probleme bezüglich der sicheren Zugänglichkeit von Komponenten für Wartungs- und Prüfpersonal bei den triebwerksraumlosen Aufzügen stehen noch zur Klärung an und die Zusammenarbeit mit den nationalen Überwachungsbehörden muss verbessert werden. Die Koordinierungsgruppe der Mitgliedsstaaten ADCO wird neuerdings nicht von der Kommission, sondern von einem der Staaten geführt, was die Arbeit erleichtern wird.
Die Revision der sonst für die Aufzüge anzuwendenden Richtlinien wie z. B. die EMV-Richtlinie sind ebenfalls abgeschlossen. Die Richtlinie 89/336/EWG wird durch die Richtlinie 2004/108/EG abgelöst.
Im ersten der 4 im Tagungsprogramm integrierten Themenblöcke Innovationen konnte Jochen Müller aus dem Hause ThyssenKrupp Aufzugswerke ein Produkt vorstellen, das nach einer bis ins kleinste Detail erfolgten und konsequenten Analyse hinsichtlich der optimalen Nutzung des Bauvolumens ein Ergebnis hervorbrachte, das dem Bauherrn – gegenüber den konventionellen Ausführungen – einen messbaren Nutzen einbringt, welcher sich zudem nicht nur auf das Bauvolumen beschränkt, sondern auch Folgekosten minimiert und natürlich keine Abstriche im Bereich der Sicherheit zugelassen hat.
Die Anwendbarkeit der Aufzugsbaureihe (SPIRIT) beschränkt sich nicht nur auf Neuanlagen, sondern ermöglicht insbesondere den Einbau in bestehende Gebäude, entweder zusätzlich zur Erhöhung deren Objektqualität und -Attraktivität, oder als Ersatz von modernisierungsbedürftigen Anlagen. Den Ausführungen des Referenten war zu entnehmen, dass Maßnahmen für die Sicherheit des Prüf- und Wartungspersonals – neben denen der Produktsicherheit – stets mit im Vordergrund aller Überlegungen standen. So sind die Zugänglichkeit des Triebwerkes, die sichere Arbeitspositionen des Wartungspersonals sowie unkomplizierte Maßnahmen bei der Befreiung von Personen im Störungsfall neben den minimalen Schachtgruben- und Schachtkopfabmessungen wichtige Parameter dieses Aufzugtyps.

Besonderes Interesse rief der Vortrag von Boguslaw Piasecki vom Amt für technische Überwachung in Warschau über die nationale Umsetzung der Europäischen Regelungen in den neuen Mitgliedstaaten am Beispiel Polen hervor. Polen ist das größte der neuen Mitgliedstaaten mit 38 Mio Einwohnern und mehr als 86?000 Aufzugsanlagen – davon ca. 20?000 in Warschau.
In Polen sind Aufzugsanlagen überwachungsbedürftige Anlagen die landesweit von ca. 300 qualifizierten Experten sicherheitstechnisch überwacht werden, wobei als Grundlage die aus dem Jahre 1988 stammenden Bestimmungen dienten. Das Recht wurde durch Exekutivregeln ergänzt und die Aufzugsanlagen waren von der Entwicklung bis zur Verschrottung der staatlichen Kontrolle unterworfen. Entwurfs- und Qualitätskontrolle waren ebenso Pflicht wie eine Endabnahme vor Inbetriebnahme sowie regelmäßige und sicherheitsrelevante Prüfungen. In den letzten Jahren vor dem Beitritt in die Europäische Gemeinschaft wurden die nationalen Regeln für das Inverkehrbringen sukzessive durch Europäische Regeln abgelöst.
Die Maschinenrichtlinie wurde 2001 und die Aufzugsrichtlinien 2003 national umgesetzt. Danach erfolgten die Umsetzungen der EMV-Richtlinie 89/336/EG und der Bauproduktenrichtlinie 89/106/EG. Inzwischen hat Polen zwei benannte Stellen die im Rahmen der Aufzugsrichtlinie tätig sind. Eine davon (UDT-CERT) hat bereits über 2000 Zertifizierungen vorgenommen. Als problematisch stellt sich die Anwendung und Umsetzung der neuen Regelungen beim Aufzugsbestand heraus und – wie anzunehmen ist – ist dieses Thema sicherlich nicht auf Polen begrenzt. In Polen sind etwa 75 % der Personenaufzüge noch ohne Fahrkorbabschlusstüren und müssen nach den europäischen Bestimmungen zufolge als gefährlich eingestuft werden.
Auch ist die Beteiligung Polens in den europäischen Aufzugsgremien noch nicht gelöst, da geeignete Experten noch nicht nominiert werden konnten. Abschließend wies der Referent darauf hin, dass der freie Warenverkehr mit Polen erfolgreich funktioniert, die Märkte gegenseitig davon profitieren und die fachliche Akzeptanz der Prüfstellen festzustellen ist.
Wie in den bisherigen Vorträgen schon zu erkennen war, spielen die „Benannten Stellen“ („Notified Bodies“) eine bedeutende Rolle beim Inverkehrbringen von Aufzügen. Als Obmann der im Koordinierungsforum NB-L zusammenarbeitenden benannten Stellen erläuterte Frank Tegel vom Liftinstituut in Amsterdam das System, die Voraussetzungen zur Akkreditierung sowie Aufgaben und Pflichten dieser neutralen Institutionen. Ein wichtiger Knoten im Netz der europäischen Sicherheitsbestimmungen sind zweifelsohne die Benannten Stellen, deren Aufgaben in der Richtlinie fixiert sind. Die Gefahrenanalyse ist das Schlüsselprocedere zur Beurteilung eines Produktes oder einer Anlage bezüglich der Ermittlung der Risiken bei deren Nutzung sowie Findung und Realisierung geeigneter Maßnahmen, die die Vermutungswirkung auslösen, die in den GSA fixierten Anforderungen zu erfüllen. Um diese Arbeit durchführen zu können und zu dürfen, sind bestimmte Anforderungen an diese Stellen durch ein Zertifizierungsverfahren zu erfüllen und nachzuweisen.
Diese Bedingungen sind u. a. dass eine ordnungsgemäße Organisation besteht, ausreichende Arbeitsmittel und Know-how zur Verfügung stehen und die Unabhängigkeit gewährt ist. Daneben hat die Kommission ein Kordinierungsforum gebildet – die NB-L „Notified Body Forum on Lifts“ – und mit der Aufgabe betraut, die Arbeit gemäß den Regeln zu beobachten, mit den Erfahrungen ggf. eine Harmonisierung der Prüfverfahren zu prüfen und ggf. Anwendungsempfehlungen zur Vorlage bei der Kommission bzw. dem Rat vorzubereiten. Ergänzend wurden Ad-hoc-Gruppen gebildet, die sich jeweils mit einem Spezialthema befassen. Es existiert eine Auflistung von Punkten, die aus Erfahrungen bei Prüfungen von elektrischen und hydraulischen Bauteilen, sowie bei Wartung, Prüfung oder Notbefreiung von Aufzügen gewonnen wurden, aus denen Einzelheiten und abgeleitete Empfehlungen entnommen werden können. Sie dienen den Bemühungen um eine einheitliche Ansicht von Problemen und deren Lösungsansätze innerhalb des Geltungsbereiches der Richtlinien. Die Kommission hat eine Webseite unter CIRCA eingerichtet, die über diese Arbeiten der NB-L informiert. Zugang zur Webseite kann beim administrativen Sekretariat NB-AS unter sabine.simon@ecta.lu beantragt werden.

Pierre Bianchini von KONE Brüssel befasste sich mit der Erläuterung über die Entstehung einer europäischen Norm. Als Obmann des Technischen Komitees TC 10 Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige bei der CEN (Comission European de Normalisation) ist der Referent aktiv in die Erarbeitung der europäischen Normen für die Aufzüge usw. eingebunden. Am Ende der Beratungen steht eine europäische Norm, die unverändert in das jeweilige nationale Regelwerk zu übernehmen ist. Eine effektive Möglichkeit, auf die Inhalte europäischer Normen Einfluss zu nehmen, ist die Mitarbeit im jeweiligen Spiegelausschuss.
Dieser sendet Experten in die europäischen Normungsgremien, entscheidet national über Stellungnahmen zu Norm-Entwürfen und begleitet das in mehreren Stufen ablaufende Normungsverfahren.
Die CEN wurde bereits 1961 als internationale gemeinnützige Organisation mit Sitz in Brüssel gegründet und der Auftrag der Kommission eine Norm für Aufzugsanlagen zu erstellen ist eines der ersten Vorhaben auf dem technischen Sektor. Heute umfasst diese Organisation 28 nationale Normenorganisationen der Mitgliedsstaaten der EU und der EFTA.
Außerdem 6 angeschlossene Organisationen aus zentral- und osteuropäischen Ländern, die noch nicht zur EU oder EFTA gehören, und 8 assoziierte Branchenorganisationen von Verbrauchern, der Industrie, der Gewerkschaften und KMU Organisationen. Weitere über 300 korrespondierende Berufsorganisationen stehen in ständigem beratendem Kontakt mit dem CEN und seiner Arbeitsgruppen.
Auf Vorschlag einer nationalen Normenorganisation oder der Europäischen Kommission erhält CEN ein Mandat für die Ausarbeitung einer Norm mit klar abgegrenztem Sachinhalt. Das Technische Komitee bleibt formell für alle Anfragen auf Änderungen und Auslegungen auch nach Veröffentlichung zuständig. Alle 5 Jahre sollen die existierenden Normen auf Relevanz und Aktualität überprüft werden. Das Procedere und ein zugehöriger Zeitplan bestimmen den Lebenslauf einer Norm ohne Ausnahme. Alle Schritte wurden erläutert und die Gewichtung in den einzelnen Abstimmungsstufen erklärt und ließen erkennen, dass der Entstehungsprozess durch die Einbeziehung der Stellungnahmen auch derer, die an der Erarbeitung nicht unmittelbar beteiligt waren, einen Schnelldurchgang nicht ermöglicht.
Im Block 2 der Innovationen konnte von Prof. Dr. Horst R. Ermer ein System vorgestellt werden, welches 1999 erstmals bei den Heilbronner Aufzugstagen der Aufzugsfachwelt vorgestellt wurde und inzwischen weltweite Anwendung findet und im Sinne des „Standes der Technik“ anerkannt ist. Brände in und um Aufzugsschächte gaben immer wieder Anlass zu Überlegungen wie diese Gefahr eliminiert werden könnte. Es ist bekannt, dass die Todesfälle überwiegend durch Rauch und nicht unmittelbar durch das Feuer zu beklagen sind. Selbst wenn der Brandherd im Erdgeschoss oder den unteren Etagen entstand, waren die Todesfälle in den oberen Stockwerken durch Raucheinwirkung aufgetreten. Unterstützt durch aufschlussreiches Bildmaterial konnte der Referent überzeugend darauf hinweisen, dass die Methode der Rauchfreihaltung des Aufzugsschachtes für die Rettungsmannschaften einen entscheidenden Zeitgewinn ergeben und sie so schnell zum eigentlichen Brandherd vordringen können.
Die Praxis zeigte, dass ein Überdruck von 50 Pa ausreicht, um den Schacht rauchfrei zu halten. Die vorhandenen Leckagen an den Türen reduzieren diesen Druck auf etwa 15 Pa, welcher aber immer noch ausreicht, den Schacht von den gefährlichen Gasen freizuhalten.
Strömungsgeräusche an den Türen im Normalbetrieb werden nicht als störend empfunden und der auf die Türblätter wirkende Druck von ca. 100 N beeinflusst die Funktion der Türbewegungen nicht.
Die Bemühungen laufen, diese Rauchfreihaltung bereits in den jeweiligen Bestimmungen und Technischen Regeln oder Normen festzuschreiben. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes eines Feuerwehraufzuges sind für diesen entsprechende Ausrüstungen und Funktionen erforderlich, die aber in europäischen Normen bereits enthalten sind. Mit einer Reihe von Ausführungsbeispielen erhielten die Teilnehmer viele Hinweise, um in der Praxis sich für eine Berücksichtigung dieser Präventivmaßnahmen zum Schutze der Aufzugsbenutzer und der Rettungskräfte im Brandfall einsetzen zu können.
Die Normen und ihre Anwendung war das Thema für Giovanni Varisco, EDC Lift SRL Mailand und die neuesten Ausgaben und Veränderungen der Normen EN 81-1 und -2 /A1. EN 81-21, EN 81-71 und EN 81-73 waren Gegenstand der Betrachtungen. Die Details dieser Normen bzw. deren Änderungen und Ergänzungen wurden eingehend erörtert, sodass es schwer fällt, hier Einzelheiten besonders zu erwähnen. Besondere Bedeutung wird die EN 81-21 erlangen, da es sich hier um Regelungen bezüglich des Einbaues neuer Aufzüge in bestehende Gebäude handelt. Ob in einem solchen vorhandenen Schacht bereits ein Aufzug vorhanden ist oder war, spielt dabei keine Rolle. Die Norm regelt alternative Lösungen zu Punkten aus den Grundnormen EN 81-1 und -2, wenn einzelne Forderungen wegen baulicher Gegebenheiten nicht voll erfüllt werden können. Dies kann die Schachtgrubentiefe ebenso betreffen, wie den Schachtkopf oder die Anordnung des Gegengewichtes.
Eine ebenso wichtige Norm ist die EN 81-71 die sich mit der vandalensicheren Ausführung von Aufzügen befasst. Die Einzelheiten über Ausführungen von bestimmten Bauteilen wurden erörtert und so ein Einblick gegeben, welche Maßnahmen erforderlich sind, um einen auch dem Vandalismus ausgesetzten Aufzug sicher benutzen zu können, wobei auch Ausführungen angesprochen werden, die einen möglichst hohen Grad der Verfügbarkeit und maximal möglicher Hygiene ermöglichen. Die EN 81-73 befasst sich mit dem Verhalten von Aufzügen im Brandfall. Die Anwendung dieser Norm ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um sog. intelligente Gebäude handelt, in denen die Aufzugsanlagen im Brandschutzkonzept (z. B. Evakuierung des Gebäudes) integriert sind. Daraus erwachsen auch bestimmte Anforderungen an die Beschaffenheit einzelner Bauteile einschließlich der für die Steuerung maßgebenden zusätzlichen Funktionen. Einzelheiten wurden erläutert und die Normtexte begründet.
Die Übermittlung von Schachtinformationen zur Weiterverarbeitung in der Steuerung wird für höhere Betriebsgeschwindigkeiten mittels mechanischer Lösungen nicht mehr zufrieden stellend lösbar. Enrico Marchesi aus dem Hause Schindler (CH) präsentierte im 3. Innovationsblock ein neues modulares Schachtinformationssystem „MOSIS“, welches mit seinem breiten Anwendungsfeld und einer Minimierung der Bauteile in Anzahl und Dimension bis zu Betriebsgeschwindigkeiten von 10 m/s bei unbegrenzter Förderhöhe einsetzbar ist. Kernstück des Systems ist ein magnetisiertes Band, welches direkt im Steg des Führungsschienenprofils aufgebracht ist und so eine schlupffreie Positionsbestimmung des Fahrkorbes ermöglicht. Durch weitere Sensoren an der Kabine werden die echten Etagenpunkte abgefragt und auftretende Gebäudeveränderungen (Schwankungen, Setzungen) laufend berücksichtigt. Kerntechnologie ist die magnetische Längencodierung, die sich in anderen industriellen Applikationen bereits tausendfach bewährt hat. Eine der wichtigsten Errungenschaften des System Mosis besteht in der Entwicklung eines Verfahrens, welches es erlaubt, ein einspuriges Band so zu codieren, dass einerseits eine absolute Positionsformation daraus abgeleitet werden kann und zugleich die Synchronisation der Lesevorgänge mit Hilfe des Linear Feedback Shift Register Verfahren (LFSR) möglich wird. Eine Positionsbestimmung des Fahrkorbes von weniger als einem halben Millimeter ist erreichbar.
Auch bei der Signalverarbeitung hat Mosis Neuland beschritten. CAN (Controller Area Network) sorgt für eine zuverlässige und effiziente Kommunikation der Daten an die Aufzugssteuerung. Das Resultat ist ein Gesamtsystem, welches die Aufzugssteuerung in weniger als 2 Millisekunden nach der Anfrage mit dem aktuellen Positionswert der Aufzugskabine im Zehntelmillimeterbereich versorgt und die bei jeder Betriebsgeschwindigkeit, die bei High Rise Aufzügen Standard sind. Der Vorteil des Systems liegt auch in der einfachen Montage und dem wartungsfreien Betrieb. Mit Hilfe von MoSIS können derzeit folgende Aufzugsfunktionen erfüllt werden:
• Positionsmessung,
• Schachtendschalter,
• Verzögerungskontrollschaltung bei reduziertem Pufferhub und
• Detektion der Türzone am Zielstockwerk.
MoSIS ist eines der ersten Systeme, die programmierbare elektronische Systeme in sicherheitsrelevanten Anwendungen bei Aufzügen gemäß der EN 81-1/2 prA1 (PESSRAL) in der Praxis umsetzen.
Über „Normen in Vorbereitung“ berichtete Christian de Maas Latrie von Otis Frankreich.
Das Dokument CEN/TR 81-10 zeigt die Struktur der EN 81-Normenreihe und gibt einen Überblick über die bestehenden und noch vorgesehenen Normen. In dieser Reihe sind die Entwürfe für die nachfolgend vorgestellten Normen in Vorbereitung und werden in naher Zukunft der Öffentlichkeit vorgestellt werden. EN 81-22 Personen- und Lastenaufzüge mit geneigter Fahrbahn ist der offizielle Titel der Norm, die sich mit Schrägaufzügen zur Personenbeförderung befasst. Hierfür gab es bisher keine einheitlichen sicherheitstechnischen Vorgaben und in der Praxis findet man eine Mischung zwischen Standseilbahn und Aufzug, das in der Regel zu hohen Installations- und Instandhaltungskosten führte. Grundsätzlich orientiert sich auch diese Norm an der EN 81-1/2 und so sind in der EN 81-22 die notwendigen Abweichungen und Ersatzlösungen für diese Aufzugsart beschrieben. Es werden Grenzwerte für die Ausführung solcher Anlagen festgelegt. Viele Bedingungen sind aus der bewährten Praxis für Standseilbahnen entnommen und der Referent zeigte in einer tabellarischen Gegenüberstellung die entsprechenden Punkte auf. Der Normentwurf wird Ende 2005 dem formellen Abstimmungsverfahren zugeführt und Mitte 2006 kann mit einer Veröffentlichung der endgültigen Fassung gerechnet werden. Die Industrie rechnet mit etwa 300 Anlagen pro Jahr europaweit.
EN 81-31 Betretbare Güteraufzüge wird der Titel der Norm sein, die sich mit dieser Aufzugsart befasst. Auch hier sind die Beratungen soweit abgeschlossen, dass im Dritten Quartal 2005 die öffentliche Umfrage eingeleitet werden kann. Wenn Ende 2006 die formelle Abstimmung erfolgreich verläuft, kann auch diese Norm Mitte 2007 veröffentlicht werden.
Mit den Normen EN 81-40 und EN 81-41 werden Plattformaufzüge für Personen mit eingeschränkter Mobilität mit geneigter bzw. senkrechter Fahrbahn behandelt. Abhängig vom Fortschritt der Beratungen kann die formelle Abstimmung bis Ende 2006 erwartet werden, so dass mit einer Veröffentlichung der endgültigen Fassung bis Mitte 2007 zu rechnen ist.
Das weitaus größte Anwendungsfeld – etwa 4 Millionen bestehende Aufzüge in Europa – hat die EN 81-80 Regeln für die Erhöhung der Sicherheit bestehender Personen- und Lastenaufzüge. Michael J. Savage von der Schindler Group Großbritannien berichtete über die Hintergründe, die zur Entstehung dieser Norm führten, die auch unter dem Begriff SNEL Safety Norm for Existing Lifts inzwischen bekannt geworden ist. Mehr als 50 % sind älter als 20 Jahre und zu dem damals im jeweiligen Land geltenden Sicherheitsbestimmungen errichtet worden. Die Gründe für eine Anpassung dieser Anlagen an den Stand der Technik sind vielfältig und zusätzlich bestimmt durch die demografische Entwicklung der Bevölkerung und der daraus entstehenden Notwendigkeit die Mobilität der Menschen zu erhalten oder gar zu erhöhen. (Verbleib in gewohnter Umgebung).
Die EN 81-80 erlaubt eine schrittweise Anpassung der Sicherheit bestehender Aufzüge, indem sie zunächst mit einer Checkliste die vorhandenen Gefährdungssituationen erfasst, diese mit Hilfe der Filterungsmethode analysiert und so für jede vorhandenen Gefährdung Prioritäten in Abhängigkeit vom Risikoniveau zuordnet. Ein vorgeschlagener Zeitplan erlaubt eine zeitlich abgestufte Behebung der Gefährdungen, mit dem Ziel, den gesamten Aufzug auf den Stand der Technik zu bringen. Da der Betrieb bestehender Aufzüge nationalem Recht unterliegt, kann die EN 81-80 nur als Leitfaden verstanden werden. Es obliegt jedem Land, ein geeignetes Verfahren zur Verbesserung der Sicherheit bestehender Aufzüge zu erarbeiten.
Über einen – aber nicht nur für Neuanlagen geltenden – Aspekt der Verbesserung der Sicherheit durch bessere Zugangsmöglichkeit für Wartung und Notbetrieb bei triebwerksraumlosen Aufzügen, berichtete Dr. Luciano Faletto SALA Consulting Arese (Milano). Bei der Einführung triebwerksraumloser Aufzüge wurde dieser Aspekt teilweise nicht mit der notwendigen Konsequenz berücksichtigt, sodass sich aus der Anordnung des Triebwerks und oder der Steuerung im Schacht Gefährdungen für das Wartungs- und Prüfpersonal ergeben können, die bei Aufzügen mit Triebwerksraum nicht vorhanden waren. Der Referent weist darauf hin, dass bei der Planung von neuen Aufzügen sowie auch bei der Durchführung von Modernisierungen der Arbeitsschutz auf Grund von konstruktiven und wirtschaftlichen Überlegungen nicht in den Hintergrund treten darf.
Insbesondere die Notbefreiung ist bei manchen triebwerksraumlosen Aufzügen nicht in allen Situationen möglich, sodass erst aufwändige Einrichtungen geholt und eingebaut werden müssen. Dies verzögert die Notbefreiung und verführt zu nicht geplanten Vorgehensweisen, die für das Notbefreiungspersonal und die eingeschlossenen Benutzer gefährlich sein können. Das vorgestellte Triebwerk zeichnet sich durch die Zugänglichkeit von außerhalb des Schachtes aus. Durch eine Klappe neben der Schachttür der obersten Haltestelle, kann das Triebwerk besichtigt, geprüft und die Notbefreiung mittels Bremslüftung und Handrad durchgeführt werden. Anhand eines Beispiels zeigte der Referent, wie diese Maschine optimal in einen Gesamtaufzug eingebaut werden kann.

Ein wichtiges Thema im europäischen Aufzugsmarkt ist die Frage der nationalen Umsetzung der für die Sicherheit von bestehenden Anlagen erarbeiteten Norm EN 81-80. Luc Rivet (ELA European Lift Association) griff dieses Thema auf und gab einen Überblick, wie die einzelnen Staaten – nach heutiger Erkenntnis – die Verbesserung der Sicherheit bestehender Anlagen umgesetzt haben bzw. umsetzen werden. Einen ersten Schritt, den eine europäische Norm zu gehen hat, ist die Übersetzung in die Landessprache der 25 EU-Staaten. Nur Slowenien und Zypern haben diese neue Norm noch nicht übersetzt und veröffentlicht. Die zugehörige rechtliche innerstaatliche Umsetzung ist noch nicht in allen Staaten vollzogen. Vielfach wird die in der Norm definierte Filtermethode angewendet, um die Gefährdungen zu bewerten, die bereits von nationalen Regelungen abgedeckt sind und es werden neue Verordnungen für die noch offenen Gefährdungen erlassen.
Wichtigster Punkt ist das Fehlen von Fahrkorbabschlüssen, deren Nachrüstung oder Ersatzmaßnahmen nur schleppend erfolgt, da z. T. auch aus Platzgründen sich Schwierigkeiten der Realisierung einstellen. In seinem Vortrag erläutert der Referent den in den einzelnen Staaten derzeit vorzufindenden Stand der Regelungen, welcher insgesamt einen positiven Eindruck hinterlässt. Von den neuen Beitrittsländern sind Polen und Ungarn in der Umsetzung der europäischen Bestimmungen bereits sehr fortschrittlich, wogegen die übrigen Länder noch einiges zu tun haben. Über die praktischen Realisierungsmaßnahmen besteht jedoch ein noch unterschiedlicher Stand und dieser wird bestimmt durch den Umfang der erforderlichen Maßnahmen, die vom ursprünglichen Sicherheitsstandard der einzelnen Staaten geprägt sind und durch die wirtschaftlichen Verhältnisse bestimmt werden. Insgesamt zeichnet sich ein positives Bild in Europa ab und die einschlägige Industrie ist in jedem Falle in der Lage, den Betreibern die Erfüllung der Forderungen zu ermöglichen.
Am weitesten gediehen sind die Umsetzungsmaßnahmen in den Ländern Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Dänemark und Spanien, in denen bereits Verordnungen in Kraft getreten oder kurz davor stehen. Deutschland geht einen etwas anderen Weg, indem es Aufzüge in den meisten Fällen als Arbeitsmittel betrachtet, die der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie unterliegen und damit bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen. Andere Länder zögern noch oder führen als vorbereitenden Schritt die Filterungsmethode aus der EN 81-80 durch. In den neuen Mitgliedsstaaten, in denen bestehende Aufzüge teilweise besonders hohe Sicherheitsdefizite aufzeigen, hat der Prozess ebenfalls begonnen. In diesen Ländern besteht aber das große Problem der Finanzierung der Maßnahmen. Die SNEL ermöglicht als zentrales und in ganz Europa angewendetes Instrument, auch die Sicherheit bestehender Aufzüge in Europa zu harmonisieren.
Dr. Gerhard Schiffner wies in seinem Schlusswort auf die Bedeutung des European Lift Congress als Plattform für die Information und den Erfahrungsaustausch der Europäischen Aufzugsindustrie hin. Nach dem erfolgreichen und von allen Teilnehmern sehr positiv bewerteten Kongress könnte sich daraus eine ständige Einrichtung entwickeln. Nach gründlicher Prüfung der eingegangenen Anregungen und Kommentare soll im Herbst dieses Jahres der Termin für den nächsten European Lift Congress bekannt gegeben werden. Er bedankte sich bei den Teilnehmern, den unterstützenden Organisationen und vor allem bei den Referenten, die mit ihrem Interesse und Engagement den größten Anteil am Erfolg des Kongresses beigetragen haben.
Die Technische Akademie Heilbronn bot mit einem Abendprogramm, das auch vollzählig genutzt wurde, neben dem fachlichen Programm auch die Möglichkeit zur Pflege des persönlichen Kontaktes unter Nutzung der regionalen Besonderheiten an. Busse brachten die Teilnehmer zu einer europaweit einzigartigen Greifvogelwarte, die auf der aus dem Jahr 1200 stammenden Staufferburg Guttenberg bei Friedrichshall angesiedelt ist. In der Greifvogelwarte haben rund 150 Tiere in 40 Arten ihre Heimat. Jährlich werden ca. 60 Pflegevögel der Natur zurückgegeben. Gefährdete Bestände konnten aufgebaut und ehemalige, noch intakte Brutgebiete wieder besiedelt werden. Bei der Vorführung konnte man die verschiedenen Adlerarten, Eulen und Geier mit ihren Flugkünsten knapp über den Köpfen der Zuschauer hinwegsegelnd erleben.
Der Abschluss und Höhepunkt des Abends fand im Kurhotel Bad Rappenau mit einem exzellenten Abendessen und einer Auslese herausragender Weine aus der Region Heilbronn statt.
Der Tagungsband des ersten European Lift Congress Heilbronn mit den Manuskripten aller Referenten kann in deutscher oder englischer Sprache bei der Technischen Akademie Heilbronn (tah@fh-heilbronn.de) gegen eine Gebühr von 80,– bestellt werden.
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