Ausgabe 3/2006


05/01/06

Heilbronner Aufzugstage 2006


Harro Streng

„Innovationen für den Aufzugsmarkt“ mit dem Untertitel Neuanlagen und Modernisierung war das Thema für die 23. Heilbronner Aufzugstage, die am 7. und 8. März 2006 stattfanden. Wie in den vergangenen Jahren wurde das Seminar durch die Technische Akademie Heilbronn ausgerichtet. Die Begrüßung von Prof. Dr. G. Clauss von der Technischen Akademie Heilbronn und die Einführung von Dipl.-Ing. O. Bielmeier, dem die Konzeption und Leitung oblag, strich die Notwendigkeit des Modernisierungsmarktes unter besonderer Beachtung der Sicherheit heraus, wobei auch Fahrkomfort und Verfügbarkeit der Anlagen mit bedacht werden müssen.

Kategorie: Fachaufsaetze Ausgabe 3/2006
Erstellt von: Editor
Dr. G. Schiffner gab „Aktuelle Informationen zu Europäischen Richtlinien und Normen für Aufzüge“. Die Europäischen Richtlinien geben neben den Konformitätsbewertungsverfahren nur grobe Schutzziele in Form von grundlegenden Sicherheitsanforderungen vor. Die zugehörigen harmonisierten Normen setzen diese in konkrete Beschaffenheitsanforderungen um und haben die Vermutungswirksamkeit, dass sie das erforderliche Sicherheitsniveau vorgeben und zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auch den Stand der Technik widerspiegeln. Die für den Aufzugbau geltenden Richtlinien wurden in der Übersicht behandelt. Hervorgehoben wurde, dass für die Aufzugsrichtlinie die Kommission in 2003 eine Studie beauftragt hat, in der Schwachpunkte und Verbesserungsmöglichkeiten untersucht werden sollten, mit dem Ergebnis, dass im Großen und Ganzen die betroffenen Kreise mit der Aufzugsrichtlinie zufrieden sind und auch ein angemessenes Sicherheitsniveau erreicht wird, weshalb derzeit keine Überarbeitung ins Auge gefasst wird.
 
Durch die abgeschlossene Überarbeitung der Maschinenrichtlinie wird die Frage der Abgrenzung zwischen Aufzugs- und Maschinenrichtlinie klargestellt, indem Personentransporte mit Geschwindigkeiten über 0,15 m/s grundsätzlich der Aufzugsrichtlinie zugeordnet werden mit Ausnahme von Bauaufzügen und Personenhebeeinrichtungen. Die Frage der Schutzräume in den Endstellungen soll durch eine weitere Studie erfasst werden. Die Maschinenrichtlinie wurde in der überarbeiteten Form vom Europäischen Parlament im Dezember 2005 verabschiedet. Nach der Annahme durch den Rat kann, sofern der Vermittlungsausschuss nicht erforderlich wird, die revidierte Maschinenrichtlinie voraussichtlich 2010 in Kraft treten, die dann wieder in die Maschinenverordnung im Rahmen der 9. GPSGV umgesetzt wird.
 
Die EMV-Richtlinie wird durch die Neufassung 2004/108/EG abgelöst. Die wesentlichen Neuerungen sind Begriffsbestimmungen und die Definition der Kontrollbehörden. Die Aufzüge fallen unter die Definition ortsfeste Anlagen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post wird in Zukunft durch die Bundesnetzagentur übernommen. Für ortsfeste Anlagen gilt die Herstellereigenverantwortung. Die beiden EMV-Normen für Aufzüge EN 12 015 und EN 12 016 bedürfen keiner sachlichen Anpassung.
 
Die ATEX-Richtlinie 94/9/EG muss bei neuen Aufzügen berücksichtigt werden, die in explosionsgefährdeten Bereichen betrieben werden sollen. Die ATEX-Richtlinie ist in Deutschland in der Explosionsschutzverordnung als 11. GPSGV umgesetzt und gilt seit Juli 2003 für neue Aufzüge. Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung gilt für bestehende Aufzüge in explosionsgefährdeten Bereichen die Richtlinie 1999/92/EG.
 
 
Die Druckgeräterichtlinie ist nur in Ausnahmefällen auf Aufzüge anzuwenden. Die verwendeten Öle fallen normalerweise in Gruppe 2, wodurch unabhängig von der Ölmenge nur die Druckgrenze von 500 bar relevant ist. Eine Ausnahme bilden Hydrauliksysteme mit Gasdruckspeicher, für die andere Grenzwerte gelten.
 
Die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie ist über die Betriebssicherheitsverordnung umgesetzt.
 
Die Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden 2002/91/EG ist in Deutschland im Energieeinspargesetz mit Stand vom September 2005 umgesetzt. Dies betrifft auch Aufzüge, in dem bei neuen Gebäuden die Dichtheit nachgemessen werden muss und Öffnungen, durch die Wärme verloren gehen kann, zu vermeiden sind. Die in den Bauordnungen geforderte Rauchabzugsöffnung stellt hierzu ein Problem dar, sofern sich der Schacht in einem beheizten und nicht durch andere druckdichte Türen abgetrennten Raum befindet. Diese Rauchabzugsöffnung muss im Normalbetrieb gegebenenfalls geschlossen werden, um den Wärmeabzug zu verhindern, jedoch im Brandfall sicher geöffnet.
 
Der Vortragende stellte tabellarisch die veröffentlichten und in Vorbereitung stehenden Europäischen Normen für Aufzüge mit Angabe des Projektstandes vor, sowie den voraussichtlichen Zeitrahmen bis zur Veröffentlichung. Bei der veröffentlichten EN 81-28 Fern-Notruf für Personen- und Lastenaufzüge ist anzumerken, dass in Bezug auf die Notrufzentrale und die Befreiungsorganisation nach wie vor die TRA 106 zu beachten ist, die voraussichtlich im Laufe dieses Jahres durch eine technische Regel der Betriebssicherheitsverordnung abgelöst werden wird.
 
Dipl.-Ing. E.-A. Siekhans berichtete über den „Stand der Beratungen im Ausschuss für Betriebsicherheit“. Im Vortrag wurden die Aufgaben und die Gliederung des neuen Ausschusses für Betriebssicherheit ABS erläutert. Wie früher der Deutsche Aufzugsausschuss hat der ABS die Aufgabe, das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS in Fragen des Arbeitsschutzes bei der Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln und beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen zu beraten und zum Stand der Technik, zu Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln zu ermitteln. Die Aufgabe leitet sich aus der Betriebssicherheitsverordnung ab. Der ABS hat 21 sachverständige Mitglieder aus den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, analog dem früheren DAA. Die Mitglieder werden durch die Spitzenverbände vorgeschlagen und durch das Bundesministerium berufen. Außerdem nehmen an den Sitzungen des ABS die Vorsitzenden der Unterausschüsse ohne Stimmrecht teil. Die Technischen Regeln TRBS werden in den Unterausschüssen erarbeitet und sind gefährdungsbezogen aufgebaut. Sie dienen der Konkretisierung der Verordnung. Beispielhaft genannte Maßnahmen lösen eine Vermutungswirksamkeit aus. Der Unterausschuss UA 6 ist zuständig für Aufzugsanlagen. Die TRBS sind in 3 verschiedene Blöcke aufgeteilt. Der erste Block regelt die Konkretisierung der Verordnung, der zweite Block beinhaltet die gefährdungsbezogenen Regeln und der dritte Block umfasst spezifische Regeln für Arbeitsmittel, Anlagen und Tätigkeiten. Den Werdegang einer TRBS von der Beauftragung an den Unterausschuss bis hin zur Veröffentlichung wurde vorgestellt. Der UA 6 befasst sich zuerst mit der Analyse des bestehenden Regelwerkes im Hinblick auf das Vorhandensein von bereits gefährdungsbezogenen Regelungen. Schwerpunktmäßig wird die Gefährdung von Personen durch Eingeschlossensein, das Abstürzen von Personen mit Lastaufnahmemitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen zu betrachten sein, wie auch die Fragen bezüglich der in der Verordnung genannten befähigten Personen und den Prüfungen. Teilweise ist bei der Bearbeitung eine Abstimmung mit den anderen Unterausschüssen im Einzelfall erforderlich. In der Diskussion wurde auf die Abgrenzung gegenüber der Berufsgenossenschaft eingegangen. Ziel ist die versicherungsbezogenen Vorgaben und die aus der staatlichen Überwachung resultierenden Anforderungen zusammenzuführen.
 
 
Über „Kennzeichen und Potenziale des Aufzug-Modernisierungsmarktes“ referierten Dipl.-Ing. P. Günter und Frau Dipl.-Volksw. E. Gemici. Eingangs wurde der deutsche Maschinen- und Anlagenbau VDMA mit seinen Fachverbänden vorgestellt. Der Fachverband Aufzüge und Fahrtreppen repräsentiert nach eigenen Angaben 80 % des Neuanlagengeschäftes in Deutschland. Die Auftragseingänge für Neuanlagen sind ab dem Jahr 2001 stetig gefallen und haben sich allerdings inzwischen in der Größenordnung von knapp 12 000 Anlagen stabilisiert, allerdings mit nachgebenden Umsätzen. Der Markt für Modernisierungen ist über die ganzen Jahre weitgehend beim gleichen Volumen geblieben. Der Auftragseingang für hydraulische Aufzüge hat sowohl stückzahlmäßig, als auch wertmäßig seit 2003 weiter abgenommen, wobei der Anteil der triebwerksraumlosen Anlagen im Seilbereich stetig gestiegen ist. Die gesamteuropäischen Zahlen wurden in Bezug auf den Aufzugsbestand, die Aufzugseingänge nach Stückzahl und Wert für die einzelnen Länder auf der Basis der Statistik der Europäischen Herstellervereinigung aufgezeigt. Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern besteht in Deutschland keine Verpflichtung Aufzüge zu modernisieren, jedoch ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung verschiedene Anstöße. Auf den Umbaukatalog und die DIN EN 81-80 wurde hingewiesen. Die EN 81-80 behandelt Maßnahmen, um bestehende Anlagen auf den Stand der Technik in Bezug auf Sicherheit zu bringen. Einzelne Länder haben dafür besondere Vorschriften erlassen, andere Länder u. a. auch Deutschland nutzen die Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie als Basis. Verschiedene Länder verhalten sich diesbezüglich abwartend. In Deutschland muss die Modernisierung nach dem Stand der Technik ausgeführt werden. Die diesbezüglichen VDMA-Empfehlungen wurden vorgestellt. Eine Übersicht über die europäische Unfallstatistik rundete den Vortrag ab.
 
Dipl.-Ing. U. Thews referierte „Zur Frage der Verwendbarkeit vorhandener Elektroinstallationen bei der Modernisierung von Aufzugsanlagen“. Der Beitrag listete die VDE-Bestimmungen auf, die eine Elektrofachkraft zur Begutachtung einer bestehenden Aufzugsanlage beachten sollte und was in der DIN EN 81-80 in dieser Detaillierung nicht aufgeführt oder nur hinweisend enthalten ist. Die Begutachtung der gesamten elektrotechnischen Ausrüstung wird notwendig, wenn über die Wiederverwendbarkeit der Elektroinstallationen im Triebwerksraum, im Schacht und auf dem Fahrkorb entschieden werden soll oder eine Gefährdungsbeurteilung über die signifikanten Gefährdungen und die Risikoeinschätzung erstellt werden muss. Für die Elektrofachkraft sind 3 Bereiche zu beachten, nämlich die Sicherheit in elektrischen Anlagen (ortsfeste Betriebsmittel DIN VDE 0100 und 0105), die Sicherheit elektrischer Geräte (ortsveränderliche Betriebsmittel DIN VDE 0701 und 0702) und die Sicherheit elektrischer Maschinen (DIN VDE 0113). Einzelne wichtige Normen und Vorschriften wurden besonders betrachtet. Für die Netzeinspeisung des Aufzuges wurden die verschiedenen Netzsysteme erläutert und schematisch dargestellt, ebenso die davon abhängige Lichteinspeisung. Auf die verschiedenen Arten der Erzeugung der Steuerspannung und die Absicherung der Sicherheitsstromkreise wurde beispielhaft Bezug genommen. Der Vortrag stellte die aus den VDE-Bestimmungen abgeleiteten Anforderungen in übersichtlicher Form auf den Aufzug bezogen nachlesbar zusammen.
 
„Bussysteme und ihre Verwendbarkeit im Zuge von (Teil-)Modernisierungen“ waren das Thema für Dipl.-Ing. G. Benczek. Der Vortrag behandelte die Bussysteme in Bezug auf die Antriebe, aber auch hinsichtlich der Verkettung zu Steuerung und Regelung. Als Bussysteme wurden das Protokoll DCP, ACP und CAN vorgestellt, wie auch die Weiterentwicklung nach CAN open mit entsprechenden Applikationsprofilen. Die gerätetechnisch orientierten Schwerpunkte einschließlich der Stecker und der Übertragungsmodalitäten wurden detailliert betrachtet. Das Einbeziehen der Umrichter, der Türsteuerung und der Lichtschranken, wie auch verschiedene weitere Aufzugselemente wurden im System als virtuelle Geräte vorgesehen. Die Überleitung vom Bus über ein Kommunikationsinterface, das Objektverzeichnis und die Gerätefunktionen des Anwendungsprozesses wurden sowohl systematisch, als auch beispielhaft listenmäßig erläutert. Möglichkeiten, die sich aus dieser Systematik für eine Modernisierung ergeben, lassen sich daraus ableiten, wie auch die zum Fahrbefehl gehörige Beeinflussung der Fahrkurve. Die Verbindung zu marktgängigen Steuerungen wurde an Einzelfällen erläutert.
 
Über „Möglichkeiten zur Verwendung innovativer Bauelemente bei Modernisierung“ berichtete Dipl.-Ing. H. Streng. Der Vortragende erläuterte anhand von Beispielen wie die Aufzugsrichtlinie vorher nicht gekannte innovative Lösungen ermöglicht hat, wie Entfall des Triebwerksraumes oder alternative Tragmittel. Bei einer Innovation ist entscheidend, ob sie sicherheits- und vorschriftenrelevant ist, oder nur die Ausstattung und Optik, Eingabeeinrichtungen oder Anzeigen betrifft. Neben der Überprüfung der Anwendbarkeit im Hinblick auf die Betriebssicherheitsverordnung ergeben sich weitere Anwendungs- und Nutzungseinschränkungen durch eventuelle Rechte Dritter. Wenn eine innovative Lösung auf den Markt kommt, ist es für den Hersteller oder den Montagebetrieb wichtig, ob das betreffende Bauelement, System oder Verfahren stört oder gar das Eigenprodukt oder die Eigenfertigung bedroht. Daraus ist der Handlungsbedarf festzulegen. Planer und ausschreibende Stellen können ein innovatives Bauelement, System oder Verfahren nur dann in einer Ausschreibung erfassen, wenn daraus keine Wettbewerbseinschränkung resultiert. Dies kann durch entsprechende Ziel- und Funktionsvorgabe erreicht werden und nicht durch die detaillierte Produktbeschreibung, wie sie herstellerbezogen sehr häufig formuliert wird. Bei Ausschreibungen kann unter der Beachtung der geänderten Ziel- und Funktionsvorgabe mit Alternativpositionen ein Wettbewerb zusätzlich eröffnet werden. Wichtig ist in allen Fällen die Klärung der Ersatzteilfrage, insbesondere bei schutzrechtsbewehrten Lösungen. Falls es Drittfertigungen gibt, ist die Qualität grundsätzlich zu hinterfragen.
 
Dr. B.-W. Dornach hatte das Thema „Marketing für Handwerksbetriebe“. Der Vortragende berichtete in unterhaltsamer Art, wie in einem umkämpften Marktsegment Vorteile für das eigene Unternehmen gesucht werden können. Ausgehend von den Extremen teuer/höchste Qualität und billigst ergibt sich ein großes Mittelfeld, bei dem in der Regel der Austausch der Produkte möglich ist und letztlich ein Preisdiktat für die Kaufentscheidung besteht. Erfahrungsgemäß wächst der teuerste Markt ebenso wie der billigste am meisten. Zwischen den Extremwerten liegen rund 80 % der Anbieter, die eine vergleichbare Leistung an vergleichbare Kunden andienen, was oft zu mittelmäßigen Resultaten führt. Im privaten Bereich sind Frauen häufig die Entscheidungsträger, obwohl sie vordergründig nicht als Kunde auftreten. Wenn ein Bieter in der Werbung darauf hinweist, die Preisdifferenz gegenüber einem noch billigeren Produkt zu erstatten, gibt dies dem Käufer ein gutes Gefühl, selbst wenn er nicht in allen Fällen den Preisvergleich anstellt. Die Wettbewerbsbeobachtung wird in diesem Fall durch die einzelnen Kunden gewissermaßen kostenlos rückgemeldet. Das Risiko Preisdifferenzen rückzahlen zu sollen ist in der Regel gering. Im Marketing gilt grundsätzlich „Wer nicht auffällt, fällt weg“.
 
Als Rezept für ein erfolgreiches Unternehmen sind vom Vortragenden abschließend 8 Module des Erfolgs genannt worden. Diese beinhalten Strategie, Richtung, Geschäftsplan mit der Tendenz anderen nichts nachzumachen. Im Management und Motivationsmodul muss auch die Nachfolge enthalten sein. Mitarbeiter müssen motiviert werden, damit sie sich mit der Firma identifizieren. Der Servicebereich ist wesentlich und gegebenenfalls ist hier auch eine Kooperationsmöglichkeit zu prüfen. Kommunikation und Kundenmanagement gewinnen zunehmend mehr Bedeutung. Referenzen und Empfehlungen, wie auch Prestigeprojekte stützen das Image einer guten Firma.
 
Im Foyer vor dem Vortragsraum hatten verschiedene Hersteller gewissermaßen als kleine Messe Stände aufgebaut, an denen Komponenten gezeigt und durch die am Stand zuständigen Personen professionell erläutert wurden. Die abendliche Weinprobe am ersten Seminartag wurde wie üblich von fast allen Teilnehmern zum Erfahrungsaustausch genutzt. Es ist besonders anzumerken, dass das Durchschnittsalter der Teilnehmer sich auffallend verjüngt hat, ohne eine Veränderung der bekannten Atmosphäre.
 
 
Dipl.-Ing. H.-F. Freiherr von Scholley berichtete über einen „Triebwerksraumlosen Aufzug mit optimierten Schachtabmessungen“. Vorgestellt wurde in diesem Bericht eine firmenspezifische Lösung, deren Ziel ein möglichst kleines Schachtvolumen war. Die Reduzierung von Schachtbreite und Schachttiefe hatte damit oberste Priorität, da diese über die gesamte Förderhöhe in das Schachtvolumen eingehen. Die in EN 81-1/2 vorgegebenen permanenten Schutzräume wurden durch temporäre Schutzräume mit zusätzlichen flankierenden Maßnahmen ersetzt. Auch wurde die Schachtlänge durch Reduzierung der Fahrkorblänge konstruktiv unterstützt. Bei der dargestellten Lösung sollte bei den vorgegebenen Randbedingungen der Schachtkopf mit der Gebäudedecke und die Schachtgrube mit dem Gebäudefundament abschließen. Die rechtliche Grundlage bildete die Europäische Aufzugsrichtlinie 95/16/EG, wie die zugehörigen harmonisierten Normen der Normenreihe EN 81. Mit dieser Vorgabe sind Aufzüge so auszulegen und zu bauen, dass unter anderem Quetschgefahren in den Endstellungen des Fahrkorbes ausgeschaltet werden. Dies ist erreicht, wenn sich jenseits der Endstellungen ein Freiraum befindet. Dieses Schutzziel in bestehenden Gebäuden in Abstimmung mit einer benannten Stelle durch geeignete andere Mittel zu erreichen, wurde in der Vergangenheit mehrfach praktiziert. Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Herstellen der temporären Schutzräume auch bei neuen Anlagen möglich, da sie nur für Wartungs-, Reparatur- und Prüfarbeiten zur Verfügung stehen müssen. Um mindestens das gleiche Sicherheitsniveau wie mit permanenten Schutzräumen nach EN 81 zu erreichen, darf die Wirksamkeit dieser Schutzräume nicht von einer Handlung der potenziell gefährdeten Person abhängen. Diese Maßnahmen wurden angesprochen und beispielhaft erläutert. Auch permanente Schutzräume können nur durch technische Maßnahmen sichergestellt werden, die allerdings auch mit einer gewissen Restwahrscheinlichkeit versagen können. Für die Entscheidung eines temporären Schutzraumes muss deshalb das Restrisiko des Versagens besonders gewissenhaft abgeprüft werden, wobei dieses sicherlich nicht größer sein darf als beim permanenten Schutzraum nach EN 81. Maßgeblich ist hierfür das Sicherheitskonzept und die konstruktive Ausführung. Im vorgestellten Beispiel werden die temporären Schutzräume durch besondere baumustergeprüfte Baugruppen realisiert und sichergestellt. Darüber hinaus muss eine konsequente Anpassung aller Bauteile erfolgen, die sich auch beispielsweise oberhalb der Fahrkorbdecke befinden. Wie bei anderen Fabrikaten kann ein solcher Aufzug als Modernisierungsvariante verwendet werden, indem eine zu modernisierende Altanlage komplett ersetzt wird. Im vorliegenden Fall erfolgt die Anpassung an das Gebäude durch spezielle Schienenbügel, sodass mit geringem konstruktivem Aufwand eine Projektierung in nahezu jeden bestehenden Schacht möglich ist unabhängig von der Art des früheren Antriebes.
 
Mit dem Thema „Kostengünstiger Modernisierungsansatz für hydraulische Aufzüge“ gab Dipl.-Syst.-Ing. Chr.-E. Thoeny eine Übersicht über eine herstellerspezifische Lösung. Der Vortragende hat nach seinen Feststellungen einen weltweit vorhandenen Anlagenbestand von installierten Aufzügen mit 7,5 Mio. ermittelt. Davon sind 2/3 mehr als über 20 Jahre alt und 40 % vor 1970 installiert. Der Modernisierungsbedarf ist danach in Europa mit 50 % anzusetzen, wobei mehr als die halbe installierte Basis hydraulische Antriebe aufweist. Die Gründe für eine Modernisierung können sehr vielfältig sein, wie ökologische Betrachtungen und Programme zur Kostenreduzierung, Sicherheitsanforderungen oder gestiegene Leistungsanforderung. Hinzu kommen erhöhte Anforderungen von der Kundenseite. Wenn die Altersverteilung 1910 noch eine Pyramide dargestellt hat, gibt es heute eine Konzentration um das 45. Lebensjahr und um das 65. Lebensjahr. Die Veränderung wird für 2050 weitergehend eine weitere Verschiebung zu höherem Lebensalter ergeben, was zwangsläufig eine Nachfrage nach Aufzügen und modernisieren von alten Anlagen nach sich ziehen wird. Der herstellerspezifische Modernisierungsansatz bezieht sich auf den Produktschwerpunkt Hydraulikantriebe. Diese Baugruppen sollen innerhalb von kurzen Modernisierungszeiten ohne den kompletten Ersatz der Steuerung eine Modernisierung erlauben. Bei dieser Betrachtung wird allein der hydraulische Teil eines Aufzuges betrachtet, bei dem ein größerer Temperaturbereich, ein geringerer Energieverbrauch, kürzere Fahrtzeiten und besserer Fahrkomfort verbunden mit erhöhter Geschwindigkeit erreicht wird. An Beispielen wurde die Leistung vor und nach der Modernisierung an Diagrammen vorgestellt und insbesondere die Reduzierung des Energieverbrauches ins Feld geführt. Das Multikit genannte Bauteil wird als clevere Hydronik vorgestellt, da es die Vorteile von traditionellen Hydraulikaufzügen mit neuen energiesparenden Eigenschaften und verbessertem Kostennutzenverhältnis erfüllt. Auf die Möglichkeit bei einer Modernisierung bei Bedarf Türen und Aufzugssteuerungen ebenfalls mit einzubeziehen, wurde hingewiesen.
 
Dipl.-Ing. E. Marchesi berichtete über „Magnetische Schachtinformationssysteme“. Die Prinzipien der magnetischen Längenmessung mit den verschiedenen Code-Lösungen und unterschiedlichen Abtastspuren wurden erläutert. Da in den heutigen Aufzügen eine ganze Reihe von Sicherheitsfunktionen integriert sind, welche direkt oder indirekt von der aktuellen Position, bzw. Geschwindigkeit der Aufzugskabine abhängen, werden traditionell diese Funktionen meist durch autonome elektromechanische Systeme abgedeckt. Das vorgestellte Magnetsystem zeichnet sich durch eine robuste Ausführung, seine Präzision und Skalierbarkeit aus. Es gibt eine absolute Kodierung bei vertretbaren Kosten. Durch die Befestigung eines magnetisierbaren Bandes am Schienenhals wird auch der geschützte Anbau sichergestellt. Die Abtastung der Positionsinformation erfolgt berührungslos, wobei die Sensoreinheit in einem Rollenschlitten am Kabinenrahmen befestigt ist. Der zulässige Leseabstand ist so bemessen, dass Bauteiltoleranzen, sowie dynamische Auslenkungen abgedeckt sind. Neben der Positionserfassung wurden die Funktionen Schachtendschalter, Verzögerungskontrolle am Schachtende und Detektion der Türzonen und Türüberbrückung auf dem Stockwerk mit einbezogen. Über Lizenzen soll die weitere Verbreitung dieses Systems gefördert werden. Für den breiten Markt wurde ein Schachtinformationssystem entwickelt, das in vereinfachter Form lediglich die Kernfunktion als Leseeinheit beinhaltet und deshalb auch für einfachere Anlagen kostengünstiger eingesetzt werden kann.
 
„Betriebssicherheitsverordnung kostengünstig umsetzen durch Nachrüsten einer Sicherheitsbremse“ war das Thema von Dipl.-Ing. H. Goder. Im Vortrag wurde eine so genannte Sicherheitsbremse beschrieben, die bei fliegenden Treibscheiben direkt an der Treibscheibe montiert werden kann und im Vergleich zu anderen nachträglich installierbaren Schutzeinrichtungen eine montage- und funktionsmäßig vorteilhafte Lösung darstellt. Diese Bremse kann auch für den so genannten Sturz nach oben eingesetzt werden. Da sie bei einem Halt in der Haltestelle unabhängig von der normalen Backenbremse einfällt, kann sie auch bei einem Versagen eines Bremsbackens verhindern, dass sich der Fahrkorb bewegt. Sie ist damit im Stillstand unabhängig von anderen Einrichtungen, die in Abhängigkeit einer Übergeschwindigkeit aktiv werden. Es handelt sich um eine einkreisige durch Ruhestrom betätige Federdruckbremse. Sie besitzt eine elektrische Überwachungseinrichtung und fällt bei jedem Stillstand des Antriebes ein. Sie ist weitgehend wartungsfrei und erfordert im Rahmen der Instandhaltung lediglich eine Bremsbelagskontrolle.
 
„Innovationen bei energiespeichernden Puffern mit nichtlinearer Kennlinie“ behandelte Dipl.-Ing. N. Kuhnert. Nach einem Überblick über die Zuordnung des Anwendungsbereiches der verschiedenen Pufferarten zu den Nenngeschwindigkeiten in der Technischen Verordnung Aufzüge, der TRA 200 und der EN 81 in den Ausgaben 1985, bzw. 1987 und 1998 wurde die Frage der Baumusterprüfung erläutert. Erst bei der EN 81-1/2 Ausgabe 1998 wurden die Anforderungen an energiespeichernde Puffer mit nichtlinearer Kennlinie erfasst. Energieverzehrende Puffer, Puffer mit nichtlinearer Kennlinie und Puffer mit Rücklaufdämpfung werden als Sicherheitsbauteile behandelt. Eine Baumusterprüfung oder ein sonstiges Verfahren zur Konformitätsbewertung nach der Richtlinie 95/16/EG ist erforderlich. Im Zusammenhang mit den Tendenzen der derzeitigen Aufzugsentwicklung, bei der der Schachtkopf und die Schachtgrube in ihren Abmessungen reduziert werden sollen, hat dies Einfluss auf die Entwicklung der Puffer. Kunststoffpuffer mit nichtlinearer Kennlinie erfahren hierbei einen breiteren Anwendungsbereich. Auf die Notwendigkeit, die für die Baumusterprüfung zugelassenen benannten Stellen vergleichen zu können, wurde hingewiesen.
 
Dr.-Ing. W. Vogel berichtete über „Neuheiten bei Tragmitteln für Treibscheibenaufzüge“. Sowohl verfügbare, als auch in der Entwicklung befindliche neue Tragmittel für Treibscheibenaufzüge müssen vielfältigen Anforderungen an Sicherheit, Lebensdauer, Kosten, Wartung, Fahrkomfort, Prüfbarkeit, Treibfähigkeit genügen. Die sicherheitsrelevanten Anforderungen sind eine ausreichend hohe Lebensdauer, eine zuverlässige Erkennbarkeit der Ablegereife und eine ausreichend, aber auch begrenzte Treibfähigkeit. Die Möglichkeiten durch Reduzierung des Seildurchmessers eine Reduzierung des Treibscheibendurchmessers bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Durchmesserverhältnisse zu erreichen, wurden erläutert. Die Lebensdauerbetrachtungen, insbesondere bei kleineren Seildurchmessern wurden beispielhaft dargestellt. Es wurde darauf hingewiesen, dass in der EN 81 Seildurchmesser von weniger als 8 mm nicht behandelt sind, während baumustergeprüfte Bauaufzugsarten auch kleinere Seildurchmesser verwirklicht haben. Die Einflüsse von ummantelten Stahldrahtseilen und ihre Auswirkung auf die Seillebensdauer mit besonderer Betrachtung der jeweils vorhandenen Reibwerte wurden durch vorhandene Produktlösungen beispielhaft vorgestellt. Die Möglichkeit, hochfeste Faserseile als alternative Tragmittel einzusetzen, hat ebenfalls zu Produktlösungen geführt, bei denen durch Zusatzmaßnahmen die Ablegereife sicher erkannt werden kann. Treibriemen, bei denen tragende Stahlcords mit kleinem Durchmesser parallel nebeneinander angeordnet sind, sind auch als Lösung im Einsatz für ganz spezielle baumustergeprüfte Antriebe. Alle diese Tragmittellösungen sind durch eine Vielzahl von Dauerbiegeversuchen abgeprüft worden, um die Zuverlässigkeit nachvollziehen zu können. Wenn die Dauerbiegeversuche nicht bis zum Bruch gefahren werden konnten, wurden über Zugversuche die Restbruchkraftermittlung durchgeführt. Auf die Problematik der Treibfähigkeit bei bestimmten Umgebungsmerkmalen, wie auch bei Brandfall, wurde eingegangen. Das Ermitteln der Ablegereife bei ummantelten Tragmitteln ist bei allen Konstruktionen ein gemeinsames Beschaffenheitsmerkmal und durch jeweils angepasste Prüf- und Kontrollverfahren erfasst.
 
Für die im nächsten Jahr folgende Veranstaltung wurde als Datum der 6./7. März 2007 genannt. Sie soll unter dem Oberbegriff „Elektronik“ anwendungsbezogen aktuelle Probleme behandeln.
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